Rente: Deutsche Post stellt Service für Rentner ab

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Für fast alle der rund 21 Millionen gesetzlichen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist die monatliche Rentenzahlung längst Routine: Das Geld kommt per Überweisung auf ein Konto. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war für nicht wenige Rentnerinnen und Rentner bis zuletzt anders.

Viele Tausend Rentner ließen sich ihre Rente weiterhin bar auszahlen – über ein Verfahren, das aus einer Zeit stammt, in der Bankkonten nicht überall verfügbar waren und digitale Zahlungswege noch keine Rolle spielten. Genau dieser Restbestand wird nun abgeschaltet: Die Barauszahlung über die sogenannte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) endet mit dem Jahreswechsel.

Wer den Wechsel verpasst, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern im schlimmsten Fall eine Unterbrechung der laufenden Rentenzahlung, bis eine Kontoverbindung vorliegt. Der Renten Service der Deutschen Post und die Deutsche Rentenversicherung weisen seit Monaten darauf hin, dass rechtzeitig umgestellt werden muss.

Wie die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ bisher funktionierte

Die ZzV war im Alltag vieler Rentnerinnen und Rentner kaum noch sichtbar. Wer sie nutzte, erhielt eine Art Auszahlungsdokument, das in ausgewählten Filialen eingelöst werden konnte. Praktisch bedeutete das: Statt einer Überweisung auf ein Konto gab es einen Weg, die Monatsrente bar zu erhalten – oft verbunden mit zusätzlichem Aufwand, weil nur bestimmte Auszahlstellen das Verfahren überhaupt noch abwickelten.

Hinzu kam ein Punkt, der die ZzV seit Jahren unattraktiv machte: Sie war in vielen Fällen gebührenpflichtig. Während die Überweisung auf ein Konto als regulärer Zahlungsweg kostenlos ist, mussten Nutzerinnen und Nutzer der Bar-Auszahlung je nach Konstellation eine monatliche Gebühr tragen. Das Verfahren galt damit nicht nur als altmodisch, sondern auch als vergleichsweise teuer.

Der Zeitplan: Ab wann es keine Bar-Rente mehr gibt

Offiziell wird die Barauszahlung über die ZzV zum Jahresende 2025 eingestellt. In der Praxis ist entscheidend, dass die Umstellung spätestens für die Rentenzahlungen ab Dezember 2025 umgesetzt sein muss, weil ab diesem Zeitpunkt die Einlösung über die bisherigen Stellen nicht mehr gewährleistet ist.

Die Deutsche Post sagt, dass die letzte Bar-Auszahlung in den Zeitraum Anfang Dezember 2025 fiel. Nun in 2026 ist der Weg endgültig geschlossen: Ab Januar 2026 erfolgt die Auszahlung der gesetzlichen Rente nur noch per Überweisung.

Wer heute noch zur Postbank- bzw. Auszahlstelle geht, sollte sich daher nicht an der formalen Jahresendfrist festhalten, sondern den realen Stichtag ernst nehmen: Sobald die ZzV praktisch nicht mehr eingelöst werden kann, steht die Rente nicht mehr bar bereit.

Wen die Abschaffung trifft – und warum gerade diese Gruppe

Betroffen ist vor allem, wer kein eigenes Girokonto nutzt oder aus verschiedenen Gründen keine Überweisung als Standardweg gewählt hat. Das kann ganz unterschiedliche Lebenslagen haben: hochaltrige Menschen, die ihr Zahlungsleben seit Jahrzehnten ohne Konto organisiert haben, Personen mit Betreuungsbedarf, aber auch Menschen, die sich aus Misstrauen oder schlechten Erfahrungen bewusst vom Bankensystem fernhalten.

Für die meisten von ihnen ist die Umstellung kein bloßer Formwechsel, sondern ein Eingriff in eingespielte Abläufe. Gleichzeitig macht genau diese Konstellation die Gruppe besonders verwundbar: Wenn ein Schritt übersehen wird oder Formulare nicht rechtzeitig ankommen, fehlt plötzlich der monatliche Zahlungseingang, von dem Miete, Strom und Lebensunterhalt abhängen.

Was passiert, wenn keine Kontoverbindung hinterlegt ist

Die Rentenansprüche verschwinden nicht, nur weil ein Zahlungsweg wegfällt. Aber ohne verwertbare Kontodaten kann die Auszahlung angehalten werden, bis die Rentenversicherung beziehungsweise der zuständige Zahlungsauszahlungsdienst eine Kontoverbindung zuordnen kann. Das ist für Betroffene trotzdem dramatisch, weil laufende Verpflichtungen nicht warten. Wer die Umstellung verpasst, muss dann meist nachreichen, nachtelefonieren und gegebenenfalls mehrere Stellen einbinden, bis die Zahlung wieder läuft.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob man „irgendwann“ ein Konto benennt, sondern ob es rechtzeitig geschieht, bevor die Bar-Auszahlung tatsächlich endet.

Welche Lösungen jetzt bleiben

Die einfachste Lösung ist die klassische: ein eigenes Girokonto, auf das die Rente überwiesen wird. Wer bereits ein Konto hat, muss lediglich sicherstellen, dass die richtige Bankverbindung beim zuständigen Rentenversicherungsträger hinterlegt ist.

Für Menschen ohne Konto gibt es zwei Wege, die rechtlich und praktisch vorgesehen sind.

Zum einen kann ein eigenes Konto eröffnet werden, notfalls als Basiskonto. Dieses Konto ist auf grundlegende Zahlungsfunktionen ausgerichtet und soll auch Menschen Zugang geben, die andernfalls an einer Kontoeröffnung scheitern würden.

Zum anderen ist auch eine Überweisung auf das Konto einer Vertrauensperson möglich, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Dafür muss das Konto innerhalb des EU-/SEPA-Raums geführt werden, und das Verhältnis zur rentenberechtigten Person ist anzugeben.

Welche Variante besser passt, hängt nicht nur von Formalitäten ab, sondern auch von Alltagstauglichkeit und Sicherheit. Ein eigenes Konto bedeutet Selbstständigkeit, eine Vertrauenslösung kann helfen, wenn jemand dauerhaft Unterstützung braucht oder kein Konto eröffnen möchte.

Basiskonto: Anspruch ja – aber nicht automatisch kostenlos

Das Basiskonto ist politisch als Schutzinstrument gedacht: Niemand soll in Deutschland dauerhaft vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen sein, wenn er sich rechtmäßig in der EU aufhält und Verbraucher ist. Der gesetzliche Anspruch bedeutet, dass Banken und Sparkassen grundsätzlich einen Vertrag anbieten müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Allerdings ist das Basiskonto kein Gratisversprechen. Gebühren sind möglich und in der Praxis nicht ungewöhnlich. Wer ein Basiskonto braucht, sollte deshalb – soweit es die Situation zulässt – mehrere Angebote vergleichen oder sich bei Verbraucherzentralen und Aufsichtsstellen informieren, welche Rechte bestehen und wann eine Ablehnung unzulässig ist.

Gerade bei Menschen, die das Konto nur für die Rentenzahlung benötigen, können monatliche Entgelte spürbar sein, aber sie sind immer noch der Preis für einen funktionierenden Zahlungsweg, wenn die Bar-Auszahlung entfällt.

So wird die Umstellung korrekt gemeldet

Die entscheidende Aufgabe ist, die Kontoverbindung so zu melden, dass sie eindeutig zugeordnet werden kann. Der Renten Service der Deutschen Post verweist darauf, dass Betroffene sich an ihren zuständigen Leistungsträger wenden und dort das Konto hinterlegen lassen sollen. In der Praxis bedeutet das: Wer Rentenbescheide, Schreiben oder die Rentenanpassungsmitteilung vorliegen hat, findet dort Hinweise, welcher Träger zuständig ist und welche Angaben gebraucht werden.

Daneben existieren Formulare und Kontaktwege des Renten Service, über die Kontodaten und Änderungen übermittelt werden können. Wichtig ist, nicht auf den letzten Moment zu setzen: Postlaufzeiten, fehlende Unterschriften oder Rückfragen können Wochen kosten. Wer im Herbst 2025 noch bar erhalten hat, ist gut beraten, die Umstellung so früh wie möglich schriftlich sauber zu erledigen, damit die Zahlung ab Dezember beziehungsweise spätestens ab Januar reibungslos per Überweisung läuft.

Wenn eine Vertrauensperson die Rente empfängt

Die Überweisung auf das Konto einer Vertrauensperson ist erlaubt, aber sie verlangt Vertrauen im wörtlichen Sinn. Rentenzahlungen sind existenzsichernd, und wer die Kontrolle über das Geld abgibt, sollte sich der Abhängigkeit bewusst sein.

In Familien funktioniert das häufig problemlos, etwa wenn Kinder den Zahlungsverkehr für hochbetagte Eltern erledigen. In anderen Konstellationen kann es riskant werden, besonders wenn alte Menschen unter Druck gesetzt werden oder wenn keine transparente Regelung besteht.

Wer diesen Weg nutzt, sollte die Vereinbarung so gestalten, dass jederzeit nachvollziehbar bleibt, wofür das Geld verwendet wird. Je nach Lebenslage kann auch eine rechtliche Vorsorge, etwa durch Vollmachten oder Betreuungslösungen, sinnvoll sein. Das ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Schutz gegen Streit, Missverständnisse und Missbrauch.

Mehr als eine Formalie: Warum die Umstellung auch soziale Fragen berührt

Die Abschaffung der Bar-Auszahlung zeigt eine Entwicklung, die weit über die Renten hinausgeht: Verwaltung und Zahlungsverkehr werden zunehmend digital und kontobasiert. Für die Mehrheit ist das bequem und sicher. Für einen kleinen Teil der Bevölkerung ist es jedoch eine Hürde, weil fehlende digitale Routine, eingeschränkte Mobilität oder persönliche Lebensumstände den Zugang erschweren.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass Angehörige, Nachbarschaft, Pflegedienste und Beratungsstellen die Veränderung ernst nehmen. Oft reicht ein einziger unterstützender Termin: ein gemeinsamer Bankbesuch, Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen, ein Brief an die richtige Stelle. Wer dabei hilft, verhindert im Zweifel, dass im Januar plötzlich kein Geld für den Lebensunterhalt verfügbar ist.