Rente: Dann können Rentner bis zu 5000 Euro Härtefallfonds beantragen

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Viele Rentner und Rentnerinnen können die derzeitige Inflation kaum finanziell stemmen. Wenn die Rente nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern, können diese Zuschüsse beantragt werden. Ein neuer Härtefallfonds, der von der Bundesregierung in 2023 beschlossen wurde, könnte ebenfalls helfen. Allerdings haben nicht alle Rentner und Rentnerinnen einen Anspruch darauf.

Welche Zuschüsse für Rentner sind 2023 möglich?

Wer eine Altersrente bezieht, kann auch Zuschüsse beantragen. Denn oft reicht die wohlverdiente Rente nicht aus, um über die Runden zu kommen. Betroffene können beim Staat, aber auch bei Kranken- und Pflegekassen finanzielle Hilfen beantragen.

  • Wohngeld plus
  • Grundsicherung
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenanteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Mehr dazu haben wir in diesem Artikel ausführlich beschrieben. Die Rente soll zudem 2023 steigen. Wie hoch die Rentenerhöhung ausfällt, kann anhand dieser Tabelle abgelesen werden.

Was ist der Härtefonds für Rentner?

Altersrentner/innen, deren Rente nur knapp über der Grundsicherung liegt, können einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro beantragen. Allerdings haben nicht alle Rentner/innen Anspruch darauf. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dafür hat die Bundesregierung einen so genannten Härtefallfonds eingerichtet. Die Entscheidung über die Bewilligung wird allerdings erst im April 2023 erwartet.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Bundesregierung hat angekündigt, bis zu 2500 Euro aus dem Härtefallfonds zu gewähren. Laut Medienberichten könnten es auch 5000 Euro sein, wenn sich die Länder hälftig am Härtefallfonds beteiligen.

Bis zum 31. März 2023 sollen die Bundesländer entscheiden, ob sie sich an dem Härtefallfonds beteiligen und damit das Projekt finanziell unterstützen.

Wie erwähnt können nicht alle Altersruheständler von dem Härtefallfonds profitieren. Diese Personengruppen sollen unterstützt werden:

  • ehemalige Beschäftigte der Deutschen Post
  • ehemalige Angestellte der Deutschen Reichsbahn
  • ehemals Beschäftigte im Gesundheitswesen oder Sozialwesen
  • Menschen die ihre Arbeit aufgaben, um Angehörige zu pflegen
  • Spätaussiedler
  • Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UDSSR
  • ehemalige Bergmänner in der Braunkohleveredelung/Carbochemie
  • geschäftlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Arbeit aufgegeben wurde
  • Geschiedene nach DDR-Recht, die mindestens 10 Jahre verheiratet waren und mindestens ein Kind haben
  • Balletttänzer und Balletttänzerinnen, denen in der DDR eine sogenannte „Balettrente“ zugesagt wurde.

Wichtig: Der Härtefallfonds des Bundes und der Läner richtet sich an einzelne Berufs- und Personengruppen aus der sog. Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen UDSSR.

Der Zuschuss muss beantragt werden

Der Zuschlag wird allerdings nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen muss also ein gesonderten Antrag gestellt werden. Die Frist hierfür endet am 30.September 2023.

Um den Härtefallfonds zu beantragen, sollte dieses Formular des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale heruntergeladen werden. Das Formular ist unter diesem Link erreichbar.

Der Antrag kann entweder per Email an gst@stiftung-haertefallfonds.de gesendet oder per Post an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum geschickt werden.

Wer kann welchen Antrag stellen?

Diese Anträge können folgende Persongruppen stellen. Die Links führen jeweils zu den offiziellen Anträgen im PDF-Format.
Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung
Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung für Spätaussiedler (§ 4 BVFG)
Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung für jüdische Kontingentflüchtlinge (jüdische Zuwanderer) aus der ehemaligen Sowjetunion

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages?

Die Entscheidung, ob der Antrag gewährt wird, kann jedoch einige Zeit dauern. Nach offiziellen Angaben wird die Bearbeitung erst ab April 2023 möglich sein. Bis dahin muss – wie erwähnt – eine Länderentscheidung getroffen sein.

Wie viel Geld bekommen die Anspruchsberechtigten?

Wenn der Antrag positiv beschieden wurde, wird eine pauschale Einmalzahlung auf das angegeben Konto erfolgen. Die Höhe kann je nach Entscheidung der Länder 2500 Euro oder 5000 Euro betragen.