Bürgergeld: Jobcenter lässt Mutter mit 3 kleinen Kindern nach Bettwanzen-Befall im Stich

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Die Regelleistungen des Bürgergeldes reichen kaum für Nahrung und Kleidung. Um ein einigermaßen menschenwürdiges Leben führen zu können, kaufen Leistungsbezieher gebrauchte Möbel. Diese weisen jedoch oft erhebliche Mängel auf. Im schlimmsten Fall sind die Möbel von Schädlingen befallen. So erging es auch Lara, wie die Initiative “Sanktionsfrei” berichtet.

Mit den gebrauchten Möbeln kamen die Bettwanzen in die Wohnung

Lara ist alleinerziehende Mutter und lebt mit ihren zwei Grundschulkindern und einem Baby in einer kleinen Wohnung. Lara bezieht Bürgergeld nach dem SGB II. Da das Geld knapp ist, hat sie sich gebrauchte Möbel gekauft. Diese waren jedoch in einem schlechten Zustand. Durch die gebrauchten Möbel haben sich Bettwanzen in die Wohnung geschlichen.

Bettwanzen sind sehr unangenehm. Wie der Name des Insekts schon sagt, siedeln sie sich vor allem in Betten an. Sie sind Blutsauger und verursachen Juckreiz und großflächige Hautrötungen.

Antrag auf Schädlingsbekämpfung

Lara beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für einen Kammerjäger. Das Jobcenter musste den Antrag bewilligen. Bis zu einem Urteil des Sozialgerichts hatten die Behörden die Kostenübernahme oft abgelehnt.

In dem Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen (Az.: S 4 AS 2464/19 ER) heißt es:

“Die Kosten der Schädlingsbekämpfung stellten Kosten der Unterkunft dar, die das Jobcenter übernehmen müsse. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehören zu den Unterkunftskosten nicht nur die Miete, die Mietnebenkosten und die Heizkosten, sondern auch Kosten für Schönheitsreparaturen, vorausgesetzt, diese überschreiten die im Regelbedarf enthaltenen Kosten für kleinere Reparaturen. Wenn aber Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen sind, müsse dies erst recht für die Kosten von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gelten”, so das Sozialgericht.

Nun ist die Wohnung unbewohnbar

Während Lara den ersten Kampf gewonnen hat, folgt nun die Ernüchterung. Nachdem der Kammerjäger die Wohnung von den Bettwanzen befreit hatte, ist die Wohnung quasi unbewohnbar. “Tapeten, Matratzen, der Boden, alles musste raus”, berichtet Helena Steinhaus, Mitbegründerin des sozialen Vereins “Sanktionsfrei e.V.”. Durch die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind rund 1250 Euro Renovierungskosten entstanden.

Das Jobcenter will nicht helfen

Die Kosten für die Renovierung lehnt das Jobcenter allerdings ab, obwohl drei kleine Kinder im Haushalt leben. “Die Ablehnung des Darlehens und Fotos liegen uns vor”, so Steinhaus. “So kann man nicht leben, schon gar nicht mit Kindern und bürgergeld reicht nicht für solche Extraausgaben.” Der Verein unterstützt nun Lara und wird versuchen, die Kosten bei dem Jobcenter dennoch einzufordern.

Bürgergeld oder doch Hartz IV?

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, empört sich auf Twitter. Mit dem Bürgergeld habe sich die Situation der Leistungsbeziehenden nicht verändert. “Sagt mir nur mal eine einzige Sache, die sich in der Antragsgewährung der Jobcenter für die Armen verbessert haben soll, seit die Bundesregierung Hartz IV Bürgergeld nennt”, empört sich Schneider auf Twitter.