Was nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie möglichen Steuern tatsächlich von der Rente auf dem Konto landet, variiert stark. Insbesondere die Besteuerung der Rente sorgt für Unsicherheiten, da der steuerfreie Anteil seit Jahren sukzessive sinkt.
Aber wie genau funktioniert das? Ab wann und in welcher Höhe müssen Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen? Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt gibt Antworten!
Inhaltsverzeichnis
Warum wird die Rente besteuert?
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wurde der steuerpflichtige Anteil der Renten stufenweise erhöht. Personen, die bis 2005 in Rente gegangen sind, profitieren von einem steuerfreien Anteil von 50%.
“Dieser Anteil sinkt jedoch für Neurentner mit jedem Jahr.”, sagt Dr. Utz Anhalt. Wer im Jahr 2024 in Rente geht, muss bereits 83% der Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil beträgt demnach nur noch 17%, so der Experte.
“Dies führt dazu, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner mit ihrer Rente den sogenannten Grundfreibetrag überschreiten, der für 2024 bei 11.604 € für Alleinstehende und 23.208 € für Verheiratete liegt”.
Ab welcher Rentenhöhe müssen Steuern gezahlt werden?
Die Frage, ab welcher Rentenhöhe Steuern gezahlt werden müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Steuerrecht ist komplex und berücksichtigt zahlreiche individuelle Faktoren.
Dazu zählen etwa zusätzliche steuerpflichtige Einnahmen, abzugsfähige Sonderausgaben wie Krankheitskosten oder Handwerkerleistungen, eine mögliche Behinderung oder das Einkommen des Partners bei Verheirateten.
Tipp: Was Rentnerinnen und Rentner von der Steuer absetzen können, haben wir in diesem Beitrag ausführlich dargestellt.
Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 11.604 € und für Verheiratete bei 23.208 €.
“Dieser Freibetrag könnte durch das Gesetz zur Steuerfortentwicklung rückwirkend sogar auf 11.784 € bzw. 23.568 € angehoben werden”, sagt der Sozialrechtsexperte gegenüber “gegen-hartz.de”.
Das ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag, müssen Rentner Steuern zahlen.
Was bedeutet der steuerfreie Anteil der Rente?
Der steuerfreie Anteil der Rente hängt vom Rentenbeginn ab. Personen, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind, dürfen noch 50% ihrer Erst-Rente steuerfrei behalten.
Für Neurentner 2024 sind es jedoch nur noch 17%. Eine Tabelle des Bundesfinanzministeriums gibt Anhaltspunkte, wie hoch die Bruttorente sein darf, um unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.
- Rentenbeginn 2005 oder früher: Bei einer jährlichen Bruttorente von bis zu 19.708 € fällt keine Steuer an, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen.
- Rentenbeginn 2024: Hier dürfen Rentner maximal 16.243 € brutto jährlich beziehen, um steuerfrei zu bleiben. Das entspricht etwa einer monatlichen Rente von 1.384 €.
Es wird also deutlich, dass die steuerliche Belastung umso größer wird, je später der Renteneintritt erfolgt.
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Was ist mit zusätzlichen Einkünften?
Zusätzliche Einkünfte wie Betriebsrenten, Riester-Renten oder Mieteinnahmen erhöhen das zu versteuernde Einkommen. In diesen Fällen überschreiten Rentner häufig den Grundfreibetrag und sind steuerpflichtig.
“Eine einfache Methode, um zu prüfen, ob Steuern anfallen, besteht darin, die zusätzlichen Einkünfte in Relation zum Grundfreibetrag zu setzen”, so Anhalt.
Wer beispielsweise eine Riester-Rente von 1.160 € jährlich erhält, kann den Grundfreibetrag um etwa 10% reduzieren und sich einen ersten Überblick verschaffen.
Was passiert bei verheirateten Rentenbeziehern?
Für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, gelten andere Regeln. Hier kann der Grundfreibetrag verdoppelt werden.
Das bedeutet, dass ein Ehepaar im Jahr 2024 gemeinsam bis zu 23.208 € Einkommen steuerfrei erhalten kann.
“Allerdings wird es komplizierter, wenn beide Ehepartner zu unterschiedlichen Zeiten in Rente gegangen sind”, betont der Experte. In solchen Fällen können die Renten getrennt voneinander betrachtet werden, um die Steuerpflicht zu ermitteln. “Liegt nur eine der beiden Renten über dem Freibetrag, wird es steuerlich schwieriger.”
Wie wird der Grundrentenzuschlag berücksichtigt?
Seit 2021 gibt es den Grundrentenzuschlag, der für Rentnerinnen und Rentner mit geringen Renten eine Aufstockung darstellt.
Dieser Zuschlag ist steuerfrei und muss vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens von der Bruttorente abgezogen werden. Das macht die Berechnung der Steuerpflicht erneut schwieriger.
Was tun bei Unsicherheiten?
Wer sich unsicher ist, ob er Steuern zahlen muss, sollte eine Steuererklärung abgeben oder sich von einem Steuerberater beraten lassen.
In vielen Fällen ist es ratsam, eine Steuererklärung einzureichen, selbst wenn man glaubt, keine Steuern zahlen zu müssen.
Im Zweifel entscheidet das Finanzamt über die Steuerpflicht. Eine zu späte oder unterlassene Steuererklärung kann unangenehme Folgen haben, warnt Anhalt.