Diese Gruppe von Bürgergeld-Beziehern wird besonders benachteiligt

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Das Bürgergeld wurde angekündigt als ein zeitgemäßes und humaneres System, um aus der Erwerbslosigkeit zu kommen. Angeblich sollte die “Förderung auf Augenhöhe” dabei einen Unterschied zum vorherigen Hartz-IV-System machen.

Schlechte Chancen als erwerbslose Frau

Für viele Betroffene wirkt diese Ankündigung im zweiten Jahr des Bürgergeld-Systems wie ein Witz. Das gilt besonders für diejenigen, die erstens ohne Arbeit sind, zweitens eine Frau und drittens keinen deutschen Pass haben.

Diese werden in der Förderung strukturell benachteiligt.

“Teiilhabechancengesetz” ohne Teilhabe

Die Statistiken zeigen, dass es für Langzeitarbeitslose immer schwieriger wird, in Förderprogramme zu kommen. Auch für Frauen und Betroffene mit ausländischem Pass bedeutet das Teilhabechancengesetz in der Realität keine Teilhabe.

Denn bei den Maßnahmen auf Basis dieses Gesetzes liegt der Anteil derjenigen von ihnen, die daran teilnehmen, weit unter denen, die dazu berechtigt sind.

Wenig “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen”

2019 wurde das Programm „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” eingeführt. Es gilt für diejeingen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.

Unter den Teilnehmenden sind nur ein Drittel Frauen, während deren Anteil unter den berechtigten Leistungsbeziehenden bei 52,1 Prozent liegt.

Benachteiligung wegen Erziehungsarbeit

Das Ministerium für Arbeit und Soziales gab dafür die Erklärung: Frauen erfüllten häufig die Fördervoraussetzungen nicht – wegen Erziehungszeiten. Diese werden nämlich nicht berücksichtigt.

Mit anderen Worten: Gerade die meist Frauen aufgeladene Erziehungsarbeit, die dann dazu führt, dass die betroffenen Frauen nur eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, führt dazu, dass sie nicht gefördert werden.

Teilzeit statt Vollzeit

Bei geförderten Arbeitsstellen landen Frauen oft in Teilzeit, Männer besetzen hingegen Vollzeitstellen. Auch dies liegt häufig an Erziehungs- und Pflegearbeit, die Frauen leisten.

Erstens werden also Frauen im Bürgergeld-Bezug vom Jobcenter schlechter gefördert. Zweitens verdienen sie, wenn sie eine Arbeit gefunden haben, auch noch weniger Geld.

Das durchschnittliche Bruttogehalt liegt bei 1590 Euro, bei Männern allerdinsg zwischen 1800 und 1900 Euro, bei Frauen zwischen 1200 und 1300 Euro.

Strukturelle Ungleichheit”

Das Arbeitsministerium erklärte: „Grund dafür sind oft Hürden bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“- So gebe es „strukturelle Ungleichheiten oder fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten“.

Das Ministerium verteidigte die Teilzeitarbeit, denn diese sei “wichtig, um Erziehung und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren”.

“Schritt zu einem existenzsichernden Einkommen”

Das Ministerium führt aus, dass gezielte Angebote Frauen unterstützen sollten, und dabei lege ein besonderer Schwerpunkt auf Müttern von kleinen Kindern.

Diese sollten früher, auch durch Teilzeitmodelle, erreicht werden. Sie würden von den Jobcentern beraten, um ein existenzsicherndes Einkommen zu ermöglichen.

Zwar unterstütze die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter darin, die Situation von Frauen angemessen aufzugreifen, zuständig seien jedoch letztlich die Jobcenter selbst.

Nur ein Viertel der Geförderten ohne deutschen Pass

Ebenfalls deutlich unterrepräsentiert bei der Förderung sind Leistungsberechtigte ohne deutschen Pass. Sie machen 47 Prozent der Bürgergeld-Berechtigten aus – doch nur ein Viertel derjenigen in Fördermaßnahmen.

Das Arbeitsministerium erklärt dies unter anderem damit, dass die Teilnahme an Sprachkursen nicht als Arbeitslosigkeit gezählt werde.

Für Frauen ohne deutschen Pass sieht es düster aus

Erwerbslose Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft haben also gleich doppelt schlechtere Möglichkeiten zur Teilhabe. Erziehungsarbeit schließt sie von Förderungen aus, und Sprachkurse werden nicht als Arbeitslosigkeit gewertet.

Mit anderen Worten: Gerade diesen Frauen wird also der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt systematisch verbaut – daran ändert auch ein “Teilhabechancengesetz” nichts.