Die Zahl klingt trรถstlich: 1.800 Euro gesetzliche Altersrente pro Monat liegen deutlich รผber dem Durchschnittsniveau. Doch es handelt sich um einen Bruttobetrag.
Erst nach Abzug von Sozialbeitrรคgen und Steuer zeigt sich die wahre Kaufkraft. Der folgende Beitrag ordnet alle relevanten Abzรผge ein, erklรคrt das Zusammenspiel von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgen mit der nachgelagerten Besteuerung und illustriert die Folgen an einer Musterrechnung fรผr das Renteneintrittsjahr 2025.
Krankenversicherung: Ein steigender Kostentreiber
Gesetzliche Rentnerinnen und Rentner tragen โ wie Beschรคftigte โ die Hรคlfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erhebt.
Der amtliche Durchschnitt soll 2025 nach der Prognose des GKV-Schรคtzerkreises von 1,7 auf 2,5 Prozent steigenย .
Damit addiert sich der Gesamtbeitrag auf 17,1 Prozent; der Rentenversicherungstrรคger รผbernimmt die Hรคlfte. Fรผr die Betroffenen bedeutet das aktuell 8,55 Prozent Abzug von der Bruttorente.
Die Belastung ist dabei keineswegs statisch. Seit Jahren steigen die Zusatzbeitrรคge schneller als die Rentenwerte.
Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, muss ohnehin mit abweichenden Sรคtzen rechnen, oft ohne paritรคtische Beteiligung eines Kostentrรคgers.
Pflegeversicherung: Kinderzahl entscheidet รผber den Satz
Seit 1. Januar 2025 greift die Reform, die den Pflegebeitrag stรคrker an die Familienbiografie koppelt.
Kinderlose zahlen jetzt 4,2 Prozent, wรคhrend Eltern mit fรผnf oder mehr Kindern nur noch 2,6 Prozent abfรผhren mรผssen. Fรผr Versicherte mit einem Kind gilt ein Beitrag von 3,6 Prozent, mit zwei Kindern 3,35 Prozent, mit drei Kindern 3,10 Prozent und mit vier Kindern 2,85 Prozent.
Maรgeblich ist stets der halbe Satz, weil die Rentenversicherung die andere Hรคlfte beisteuert โ den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent allerdings zahlen Betroffene allein
Damit schwankt der individuelle Pflegeversicherungsabzug fรผr Rentnerinnen und Rentner 2025 zwischen 0,8 und 2,4 Prozent der Bruttorente.
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Nachgelagerte Besteuerung: Der Besteuerungsanteil wรคchst
Seit dem Alterseinkรผnftegesetz 2005 wird die Rente schrittweise steuerpflichtig. Wer 2025 erstmals regulรคr eine Altersrente bezieht, muss 83,5 Prozent steuerlich ansetzen; 16,5 Prozent bleiben als lebenslanger Freibetrag erhalten. Entscheidend ist dennoch das zu versteuernde Einkommen:
Erst wenn der rechnerische Rentenanteil den jรคhrlichen Grundfreibetrag รผberschreitet, entsteht tatsรคchlich Einkommensteuer.
Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro fรผr Alleinstehende und 24.192 Euro fรผr Verheiratete. Hinzu kommen automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein Sonderausgabenabzug von 36 Euro. Wer zusรคtzliche Sonderausgaben oder auรergewรถhnliche Belastungen nachweisen kann, mindert die Steuer weiter.
Musterfall 2025: Gรผnthers Nettorente
Um die Grรถรenordnung greifbar zu machen, dient ein bewusst konservatives Rechenbeispiel:
Der Fall
- Alleinstehender Neurentner, Rentenbeginn Juli 2025
- Monatliche Bruttorente 1.800 Euro (Jahresbrutto 21.600 Euro)
- Gesetzlich krankenversichert, kinderlos, konfessionslos
- Keine weiteren Einkรผnfte
Sozialbeitrรคge
- Krankenkasse: 8,55 Prozent von 21.600 Euro = 1.846 Euro
- Pflegeversicherung: 2,4 Prozent (halber Satz) = 518 Euro
Zu versteuernde Rente
- Steuerpflichtiger Anteil: 83,5 Prozent von 21.600 Euro = 18.036 Euro
- Abzug Sozialbeitrรคge: 18.036 โ 1.846 โ 518 = 15.672 Euro
- Abzug Pauschalen: 15.672 โ 102 โ 36 = 15.534 Euro
Steuerlast
Das zu versteuernde Einkommen liegt damit rund 3.400 Euro รผber dem Grundfreibetrag. Nach dem Grund- und Eingangssteuersatz ergibt sich eine Einkommensteuer von gut 620 Euro. Kirchensteuer fรคllt nicht an, der Solidaritรคtszuschlag bleibt in dieser Hรถhe steuerfrei.
Ergebnis
- Jahresnetto nach Steuer: ca. 20.980 Euro
- Jahresnetto nach allen Abzรผgen: ca. 18.615 Euro
- Monatsnetto: rund 1.550 Euro
Die Rechnung zeigt: Selbst unter pessimistischen Annahmen bleiben einem alleinstehenden Kinderlosen knapp 86 Prozent der Bruttorente. Jede Abweichung โ etwa weitere abzugsfรคhige Ausgaben, ein frรผherer Rentenstart mit hรถherem Freibetrag oder Elternschaft โ kann die Nettoeinnahmen verbessern.
Individuelle Faktoren machen den Unterschied
Die Netto-Rente ist letztlich ein Unikat. Neben Sozialbeitrรคgen und Steuer hรคngt sie von der persรถnlichen Vita ab: Kinderzahl, Kranken- und Pflegekassenwahl, Nebeneinkรผnfte, Sonderausgaben, Ehe- oder Witwenstatus, sogar der konkrete Rentenbeginn zรคhlen.
Wer 2024 schon als Teilrentner eingestiegen ist, behรคlt dauerhaft den Freibetrag des Jahrgangs 2024 und versteuert 83 statt 83,5 Prozent. Wer privat oder freiwillig versichert ist, trรคgt in der Regel den vollen Krankenversicherungsbeitrag allein.
Sinnvoll ist deshalb eine individuelle Prognose โ etwa mit dem kostenlosen Steuer- und Rentenrechner des Bundesfinanzministeriums oder durch eine Rentenberatung. So lรคsst sich rechtzeitig einschรคtzen, ob zusรคtzliche Vorsorge oder ein spรคterer Rentenbeginn nรถtig ist, um die gewรผnschte Kaufkraft zu erreichen.
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Fazit
Die vermeintlich komfortable Bruttorente von 1.800 Euro schrumpft im realen Alltag spรผrbar, bleibt aber auch nach Sozialabgaben und Steuern fรผr viele oberhalb des gesetzlichen Durchschnitts.
Das Beispiel 2025 zeigt zugleich: Selbst eine ungรผnstige Konstellation lรคsst รผber 1.500 Euro netto pro Monat รผbrig. Wer frรผher einsteigt, Kinder hat oder gezielt Ausgaben absetzt, kann die Nettoquote sogar deutlich erhรถhen.