Die Zahl klingt tröstlich: 1.800 Euro gesetzliche Altersrente pro Monat liegen deutlich über dem Durchschnittsniveau. Doch es handelt sich um einen Bruttobetrag.
Erst nach Abzug von Sozialbeiträgen und Steuer zeigt sich die wahre Kaufkraft. Der folgende Beitrag ordnet alle relevanten Abzüge ein, erklärt das Zusammenspiel von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit der nachgelagerten Besteuerung und illustriert die Folgen an einer Musterrechnung für das Renteneintrittsjahr 2025.
Krankenversicherung: Ein steigender Kostentreiber
Gesetzliche Rentnerinnen und Rentner tragen – wie Beschäftigte – die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erhebt.
Der amtliche Durchschnitt soll 2025 nach der Prognose des GKV-Schätzerkreises von 1,7 auf 2,5 Prozent steigen .
Damit addiert sich der Gesamtbeitrag auf 17,1 Prozent; der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte. Für die Betroffenen bedeutet das aktuell 8,55 Prozent Abzug von der Bruttorente.
Die Belastung ist dabei keineswegs statisch. Seit Jahren steigen die Zusatzbeiträge schneller als die Rentenwerte.
Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, muss ohnehin mit abweichenden Sätzen rechnen, oft ohne paritätische Beteiligung eines Kostenträgers.
Pflegeversicherung: Kinderzahl entscheidet über den Satz
Seit 1. Januar 2025 greift die Reform, die den Pflegebeitrag stärker an die Familienbiografie koppelt.
Kinderlose zahlen jetzt 4,2 Prozent, während Eltern mit fünf oder mehr Kindern nur noch 2,6 Prozent abführen müssen. Für Versicherte mit einem Kind gilt ein Beitrag von 3,6 Prozent, mit zwei Kindern 3,35 Prozent, mit drei Kindern 3,10 Prozent und mit vier Kindern 2,85 Prozent.
Maßgeblich ist stets der halbe Satz, weil die Rentenversicherung die andere Hälfte beisteuert – den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent allerdings zahlen Betroffene allein
Damit schwankt der individuelle Pflegeversicherungsabzug für Rentnerinnen und Rentner 2025 zwischen 0,8 und 2,4 Prozent der Bruttorente.
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Nachgelagerte Besteuerung: Der Besteuerungsanteil wächst
Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wird die Rente schrittweise steuerpflichtig. Wer 2025 erstmals regulär eine Altersrente bezieht, muss 83,5 Prozent steuerlich ansetzen; 16,5 Prozent bleiben als lebenslanger Freibetrag erhalten. Entscheidend ist dennoch das zu versteuernde Einkommen:
Erst wenn der rechnerische Rentenanteil den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet, entsteht tatsächlich Einkommensteuer.
Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Hinzu kommen automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein Sonderausgabenabzug von 36 Euro. Wer zusätzliche Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nachweisen kann, mindert die Steuer weiter.
Musterfall 2025: Günthers Nettorente
Um die Größenordnung greifbar zu machen, dient ein bewusst konservatives Rechenbeispiel:
Der Fall
- Alleinstehender Neurentner, Rentenbeginn Juli 2025
- Monatliche Bruttorente 1.800 Euro (Jahresbrutto 21.600 Euro)
- Gesetzlich krankenversichert, kinderlos, konfessionslos
- Keine weiteren Einkünfte
Sozialbeiträge
- Krankenkasse: 8,55 Prozent von 21.600 Euro = 1.846 Euro
- Pflegeversicherung: 2,4 Prozent (halber Satz) = 518 Euro
Zu versteuernde Rente
- Steuerpflichtiger Anteil: 83,5 Prozent von 21.600 Euro = 18.036 Euro
- Abzug Sozialbeiträge: 18.036 – 1.846 – 518 = 15.672 Euro
- Abzug Pauschalen: 15.672 – 102 – 36 = 15.534 Euro
Steuerlast
Das zu versteuernde Einkommen liegt damit rund 3.400 Euro über dem Grundfreibetrag. Nach dem Grund- und Eingangssteuersatz ergibt sich eine Einkommensteuer von gut 620 Euro. Kirchensteuer fällt nicht an, der Solidaritätszuschlag bleibt in dieser Höhe steuerfrei.
Ergebnis
- Jahresnetto nach Steuer: ca. 20.980 Euro
- Jahresnetto nach allen Abzügen: ca. 18.615 Euro
- Monatsnetto: rund 1.550 Euro
Die Rechnung zeigt: Selbst unter pessimistischen Annahmen bleiben einem alleinstehenden Kinderlosen knapp 86 Prozent der Bruttorente. Jede Abweichung – etwa weitere abzugsfähige Ausgaben, ein früherer Rentenstart mit höherem Freibetrag oder Elternschaft – kann die Nettoeinnahmen verbessern.
Individuelle Faktoren machen den Unterschied
Die Netto-Rente ist letztlich ein Unikat. Neben Sozialbeiträgen und Steuer hängt sie von der persönlichen Vita ab: Kinderzahl, Kranken- und Pflegekassenwahl, Nebeneinkünfte, Sonderausgaben, Ehe- oder Witwenstatus, sogar der konkrete Rentenbeginn zählen.
Wer 2024 schon als Teilrentner eingestiegen ist, behält dauerhaft den Freibetrag des Jahrgangs 2024 und versteuert 83 statt 83,5 Prozent. Wer privat oder freiwillig versichert ist, trägt in der Regel den vollen Krankenversicherungsbeitrag allein.
Sinnvoll ist deshalb eine individuelle Prognose – etwa mit dem kostenlosen Steuer- und Rentenrechner des Bundesfinanzministeriums oder durch eine Rentenberatung. So lässt sich rechtzeitig einschätzen, ob zusätzliche Vorsorge oder ein späterer Rentenbeginn nötig ist, um die gewünschte Kaufkraft zu erreichen.
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Fazit
Die vermeintlich komfortable Bruttorente von 1.800 Euro schrumpft im realen Alltag spürbar, bleibt aber auch nach Sozialabgaben und Steuern für viele oberhalb des gesetzlichen Durchschnitts.
Das Beispiel 2025 zeigt zugleich: Selbst eine ungünstige Konstellation lässt über 1.500 Euro netto pro Monat übrig. Wer früher einsteigt, Kinder hat oder gezielt Ausgaben absetzt, kann die Nettoquote sogar deutlich erhöhen.