Zum 1. Juli treten weitreichende Änderungen bei der Rente in Kraft, die für alle Rentnerinnen und Rentner wichtig sind. Welche das sind, erläutern wir in diesem Beitrag.
Rente erhöht sich
Zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten in ganz Deutschland um 3,74 Prozent. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro pro Entgeltpunkt – erstmals gilt ein vollständig bundeseinheitlicher Wert, weil die Ost-West-Angleichung nun vollzogen ist.
Bundesrat und Bundestag haben der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 bereits zugestimmt; ihre Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt als reine Formalität.
Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten damit – gemessen an einer sogenannten Standardrente nach 45 Beitragsjahren – gut 66 Euro brutto mehr pro Monat.
Tabelle: Wie sich die Rente am 1. Juli 2025 erhöht
Bruttorente bis 30. Juni 2025 | Bruttorente ab 1. Juli 2025* |
800,00 € | 829,92 € |
1 200,00 € | 1 244,88 € |
1 500,00 € | 1 556,10 € |
2 000,00 € | 2 074,80 € |
2 500,00 € | 2 593,50 € |
* Die neuen Beträge berücksichtigen die zum 1. Juli 2025 wirksam werdende Rentenerhöhung um 3,74 Prozent und sind als Bruttowerte vor Abzügen (Kranken-, Pflegeversicherung, Steuer u. a.) ausgewiesen.
Rentenzuschlag für frühere Erwerbsminderungsrentner erhöht sich automatisch
Auch der seit Juli 2024 ausgezahlte Rentenzuschlag für rund drei Millionen Beziehende früherer Erwerbsminderungsrenten wächst um exakt dieselben 3,74 Prozent:
Rentenzuschlag bis 30. Juni 2025 | Rentenzuschlag ab 1. Juli 2025* |
30,00 € | 31,12 € |
50,00 € | 51,87 € |
100,00 € | 103,74 € |
150,00 € | 155,61 € |
200,00 € | 207,48 € |
* Die neuen Beträge berücksichtigen die zum 1. Juli 2025 wirksam werdende Anhebung um 3,74 Prozent und sind als Bruttowerte ausgewiesen.
Die gesetzliche Grundlage, § 307j Absatz 2 Satz 4 SGB VI, koppelt den Zuschlag ausdrücklich an jede reguläre Rentenanpassung. Damit gleicht die Deutsche Rentenversicherung Mitte Juli – wie gehabt zwischen dem 10. und dem 20. des Monats – sowohl Zuschläge von 4,5 Prozent als auch solche von 7,5 Prozent an.
Wer infolge eines neuen Leistungsfalls von teilweiser auf volle Erwerbsminderung wechselt, muss allerdings beachten, dass der bisherige Zuschlag erlischt; maßgeblich ist stets der zuletzt festgestellte Rentenanspruch.
Auszahlungstermine: Vorschuss oder Nachschuss entscheidet
Die tatsächliche Wertstellung der erhöhten Rente richtet sich weiterhin nach dem Beginn des jeweiligen Rentenbezugs. Wer schon vor dem 1. April 2004 Rente erhielt, bekommt die Leistung vorschüssig – für den Juli-Monat somit bereits am 30. Juni 2025.
Alle späteren Neurentner erhalten ihre Zahlung nachschüssig: Die Rente für Juli wird erst am 31. Juli 2025 überwiesen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in ihrem aktualisierten Auszahlungskalender hin.
Hinterbliebene profitieren von höheren Freibeträgen – Reformschritte bleiben offen
Für Witwen- und Witwerrenten steigt der anrechnungsfreie Netto-Freibetrag auf 1 076,86 Euro im Monat. Pro waisenberechtigtem Kind kommen weitere 228,22 Euro hinzu.
Einkommen, das diese Schwellen übersteigt, wird weiterhin zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Die Ampel-Koalition prüft laut Koalitionsvertrag zwar eine umfassendere Reform der Einkommensanrechnung, Konkretes liegt aber noch nicht auf dem Tisch.
Diese Jahrgänge können ab Juli 2025 erstmals in Rente gehen
Der Rentenbeginn zum 1. Juli markiert für mehrere Gruppen einen neuen Stichtag beim Übergang in den Ruhestand.
Für Versicherte, die zwischen dem 2. April und dem 1. Mai 1959 geboren wurden, beginnt die Regelaltersrente nun mit 66 Jahren und zwei Monaten. Langjährig Versicherte der Jahrgänge 1963/62 können mit 63 Jahren abschlagsbehaftet gehen, schwerbehinderte Menschen der Jahrgänge August bis September 1963 ab 61 Jahren und zehn Monaten.
Besonders langjährig Versicherte des Ein-Tages-Jahrgangs 1. Januar 1961 erreichen die abschlagsfreie Rente bei 64 Jahren und sechs Monaten. Diese Staffelungen folgen dem seit 2012 geltenden Fahrplan zur Anhebung der Altersgrenzen.
Für 73 000 Rentner beginnt die Steuerpflicht
Die prozentuale Rentenerhöhung wird zu hundert Prozent steuerpflichtig angerechnet, während der Freibetrag aus dem Rentenbeginnjahr unverändert bleibt.
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums überschreiten dadurch etwa 73 000 Rentnerinnen und Rentner erstmals den Grundfreibetrag von 12 096 Euro (Verheiratete: 24 192 Euro) und müssen ab 2026 eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 einreichen.
Wer neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte erzielt – etwa Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Witwenrente – sollte frühzeitig prüfen, ob Vorauszahlungen fällig werden und gegebenenfalls Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Pflegebeitrag mindert das Juli-Plus
Rentnerinnen und Rentner werden im Juli mit einer einmaligen Verdoppelung des Aufschlags in der Pflegeversicherung konfrontiert: Der reguläre Satz steigt zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte, wird jedoch aus technischen Gründen erst im Juli rückwirkend für das erste Halbjahr nachberechnet.
Dadurch beträgt der Pflege-Beitragssatz in diesem Monat 4,8 Prozent, bevor ab August der neue Regelsatz von 3,6 Prozent gilt.
Das Netto-Plus fällt deshalb im Juli spürbar niedriger aus als die Brutto-Steigerung von 3,74 Prozent vermuten lässt; erst ab August zeigt sich das volle Rentenplus auf dem Kontoauszug.
Bescheide sorgfältig kontrollieren
Sobald die Deutsche Rentenversicherung die Rentenanpassungs- und Zuschlagsbescheide verschickt, lohnt sich ein genauer Vergleich mit den Vorjahreswerten.
Entscheidend ist immer der Bruttobetrag, weil nur dieser um 3,74 Prozent wächst. Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer oder Einkommensanrechnung können das Netto deutlich anders aussehen lassen.
Wer sowohl eine eigene Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente bezieht, sollte außerdem prüfen, ob die Einkommensanrechnung korrekt vorgenommen wurde. Fehlerhafte oder fehlende Anrechnungen können Rückforderungen nach sich ziehen, lassen sich aber in der Regel binnen eines Monats mit einem formlosen Widerspruch bei der Rentenkasse klären.
Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte bei Gegen-Hartz.de rät, “gegebenenfalls auch die Unfallrente oder andere Sozialleistungen der Rentenversicherung zu melden, damit eine einheitliche Berechnung sichergestellt ist.”
Frühzeitig handeln spart Ärger
Wer kurz vor der Rente steht, sollte seinen Rentenantrag weiterhin drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für alle Betroffenen der neuen Steuerpflicht empfiehlt sich die Registrierung beim Finanzamt für den elektronischen Belegabruf „vorausgefüllte Steuererklärung“, damit die Daten zur Rentenhöhe automatisch einfließen. Rentner, die unsicher sind, wo sie stehen, können kostenlose Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen oder sich an Lohnsteuerhilfevereine wenden – dort sind gesetzliche Renteneinkünfte ausdrücklich Beratungsgegenstand.
Mit der Rentenerhöhung, den höheren Freibeträgen und der Ausweitung der Steuerpflicht bringt der Juli 2025 mehr Geld, aber auch neue Pflichten. Wer seine Bescheide aufmerksam liest und Fristen im Blick behält, kann die Vorteile der Reform voll ausschöpfen und unangenehme Nachzahlungen vermeiden.