Schulden: P-Konto Freibetrag kann so erhöht werden

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Wenn bestimmte Voraussetzungen für Erhöhungsbeträge (2. Stufe des Kontopfändungsschutzes) vorliegen, kann der Grundfreibetrag des P-Kontos bei der Bank erhöht werden. Wie und Wann das P-Konto erhöht werden kann, erläutern wir in diesem Artikel.

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann vor unberechtigtem Zugriff der Gläubiger schützen. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 1.260 Euro je Kalendermonat (Stand 2021).

In der Regel genügt für die Erhöhung des Freibetrages hierfür die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei dem Kreditinstitut.

Die Stellen, die Erhöhungsbeträge nach § 902 Satz 1 ZPO bewilligen (z. B. Familienkassen und Sozialleistungsträger) sind verpflichtet, auf Antrag eine solche Bescheinigung auszustellen. Zudem sind insbesondere Arbeitgeber und Schuldnerberatungsstellen zur Ausstellung einer Bescheinigung über Erhöhungsbeträge befugt.

In diesen Konstellationen kann der Freibetrag nach § 850k Abs. 2 ZPO erhöht werden. Wir erklären, wie das funktioniert.

Wann kann der Freibetrag erhöht werden?

Wenn diese Vorraussetzungen zustimmen, kann der Freibetrag erhöht werden:

  • wenn man einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn man einer oder mehreren Personen Unterhalt zahlt (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn Sie Sozialleistungen wie Hartz IV für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (Bedarfsgemeinschaft) (§850 k Abs. 2 Nr. 1 b ZPO)
  • wenn Sie einmalige Sozialleistungen wie Hartz IV erhalten (z.B. Kosten für eine Klassenfahrt oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse)
  • wenn Sie Kindergeld für ihre Kinder erhalten

Damit der Freibetrag erhöht wird, benötigen Betroffene eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Diese wird als Nachweis bei der Bank oder Sparkasse eingereicht. Die Bank wird dann den Freibetrag erhöhen und den Zugriff für diese zusätzliche Summe ebenfalls vor Kontopfändungen schützen.

Wer erstellt die Bescheinigungen?

Um nachzuweisen, dass der Grundfreibetrag erhöht werden kann, stellen je nach Bedarf folgende Institutionen Bescheinigungen aus:

  • Arbeitgeber
  • Familienkasse
  • Jobcenter
  • Rechtsanwalt
  • Schuldnerberatung oder andere

Hinweis: Zum Beispiel ein Rechtsanwalt kann für die Ausstellung der Bescheinigung auch Gebühren verlangen! Behörden verlangen hingegen keine Gebühren.

Freibetrag wenn Kinder im Haushalt leben

Wer unterhaltspflichtig gegenüber einer weiteren Person ist oder für diese Sozialleistungen wie Hartz IV entgegennimmt, hat in aller Regel einen Freibetrag derzeit von 1731,44 Euro pro Monat.

Der Freibetrag erhöht sich um 471,44 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und um jeweils weitere 262,65 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.

Beispielrechnung für eine Erhöhung des Freibetrages

Rosa Müller, allein­erziehende Mutter, 2 Kinder
Grundfreibetrag: 1.252,64 €
Freibetragserhöhung Unterhalt 1. Kind: 471,44 €
Freibetragserhöhung Unterhalt 2. Kind: 262,65 €
Kindergeld: 438,00 €
Gesamtfreibetrag (Sockelfreibetrag): 2.469,73 €

Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto

Manchmal kommt es vor, dass der volle geschützte Betrag in einem Monat nicht aufgebraucht wird. Es ist nun möglich, drei Monate das Guthaben auf den nächsten Monat zu übertragen.

Bis zum 1. Dezember  2021 war es nur möglich, den “angesparten Betrag nur für einen Monat auf den nächsten zu vertragen”.

Ab sofort ist es möglich, Geld für größere Anschaffung wie z.B. für eine Waschmaschine anzusparen. Achtung: Wird der Guthabenrest im 4. Monat nicht aufgebraucht, kann der Betrag durch die Gläubiger eingezogen werden.

Lesen Sie dazu:
Neue Pfändungstabelle 2022 und aktuelle Pfändungsfreigrenzen

Antrag auf Erhöhung des Freibetrags beim Vollstreckungsgericht

Erhalten Sie eine Sonderzahlung zum Beispiel für die Klassenfahrt des Kindes oder für eine Stromnachzahlung vom Jobcenter, können sich Betroffene an das Vollstreckungsgericht wenden.

Dort sollte beim zuständigen Gericht ein Pfändungsschutzantrag (nach § 85ß k Abs. 5 ZPO) gestellt sein. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • IBAN des P-Kontos
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (z.B. auch um Unterhaltszahlungen nachzuweisen
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
  • Aktenzeichen der des Gerichts oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb)
  • Bei Ehepartner: Heiratsurkunde für Unterhaltspflicht
  • Bei Kindern Geburtsurkunde sowie MeldebescheinigungUnpfändbarkeit von einem Konto
    • Unpfändbarkeit des P-Kontos beantragen

      Es ist zudem möglich bei dem Vollstreckungsgericht zu beantragen, dass das komplette Guthaben auf dem Konto nicht gepfändet werden darf. Dafür allerdings muss der Schuldner glaubhaft darstellen, dass künftig kein pfändbares Einkommen zu erwarten ist.

      Ein solcher Schritt ist zum Beispiel für Senioren möglich, die eine Sozialrente beziehen. Seit einer Reform im Dezember muss dies nur noch für sechs statt bisher für 12 Monate glaubhaft dargestellt sein. Für Schuldner ist die Unpfändbarkeit des Kontos eine deutliche Entlastung, da sie dann weniger Aufwände haben.

      P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto führen

      Ein P-Konto sollte im besten Falle nicht als Genmeinschaftskonto von Eheleuten geführt sein. Das brachte Schuldner immer wieder in Bedrängnis.

      Wer in die Situation gerät ein Pfändungsschutzkonto einrichten zu müssen, sollte Gemeinschaftskonten mit dem Ehepartner auflösen und stattdessen rechtzeitig zwei P-Einzelkonten einrichten.

      Im Falle einer Pfändung durch den Gläubiger kann jeder für sich den Pfändungsschutz in Anspruch nehmen.

      Im Falle einer Pfändung müssen alle Inhaber eines Gemeinschaftskontos innerhalb eines Monats von ihrer Bank verlangen können, das Guthaben nach Kopfteilen auf Einzelkonten zu verlegen. Allerdings ist hierfür die Verraussetzung, dass es sich um Konten von Privatpersonen und nicht von Vereinen oder Unternehmen handelt.

      Schuldner müssen nun beantragen, dass das Einzelkonto in ein P-Konto umgewandelt wird, damit sie von der Freigrenze profitieren können. Achtung Die Konten der Nichtschuldner unterliegen keinen Pfändungsbeschränkungen.

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