Nicht nur Erhöhung der Rente: Auch darauf können sich Rentner 2026 freuen

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Der Jahresstart 2026 bringt für viele Rentnerinnen und Rentner mehr als die übliche Erwartung auf die nächste Rentenanpassung. Neben dem voraussichtlichen Plus zum Sommer rücken mehrere Änderungen in den Fokus, die den Alltag spürbar erleichtern können: mehr Spielraum beim Hinzuverdienst, steuerliche Entlastungen, zusätzliche Anerkennung von Erziehungsleistungen und spürbare Vereinfachungen in der Pflege. Gleichzeitig gilt: Manche Verbesserungen wirken erst auf den zweiten Blick – etwa dann, wenn sie künftige Renten stabilisieren oder bürokratische Hürden senken.

Rentenplus im Sommer: Was für Juli 2026 absehbar ist

Die gesetzliche Rente wird in Deutschland traditionell zum 1. Juli angepasst. Für 2026 deutet vieles darauf hin, dass es erneut ein deutliches Plus geben könnte. In aktuellen Planungen und Berechnungen wird eine Erhöhung in einer Größenordnung von rund 3,7 Prozent für möglich gehalten. Verbindlich ist das allerdings erst, wenn die maßgeblichen Daten zur Lohnentwicklung vollständig vorliegen und die Rentenanpassung im Frühjahr 2026 formal festgelegt wird.

Für Rentnerinnen und Rentner ist dabei nicht nur die Prozentzahl entscheidend, sondern das, was am Ende tatsächlich auf dem Konto ankommt. Denn Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie mögliche steuerliche Effekte können einen Teil des Bruttozuwachses wieder relativieren. Gerade wer bislang knapp unter einer steuerlichen Schwelle lag, sollte im Blick behalten, dass eine steigende Rente eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wahrscheinlicher machen kann – auch wenn daraus nicht automatisch eine hohe Steuerlast entsteht.

Stabileres Rentenniveau bis 2031: Mehr Verlässlichkeit für die kommenden Jahre

Eine Nachricht, die in der täglichen Rentenpraxis leicht untergeht, ist für die langfristige Perspektive umso wichtiger: Das Rentenniveau bleibt über 2025 hinaus bei 48 Prozent abgesichert und diese Absicherung gilt nun bis 2031. Damit wird verhindert, dass sich die Renten in den nächsten Jahren von der Lohnentwicklung abkoppeln und dadurch langsamer steigen, als es ohne diese Regelung der Fall wäre.

Für heutige Rentnerinnen und Rentner bedeutet das vor allem eines: zusätzliche Berechenbarkeit. Wer bereits im Ruhestand ist, profitiert nicht nur von der jährlichen Anpassung, sondern auch davon, dass die Regeln für die Entwicklung der Renten bis 2031 in einem klareren Rahmen bleiben. Für künftige Rentnerinnen und Rentner ist es zudem ein Signal, dass der Lebensstandard im Alter stärker an der allgemeinen Lohnentwicklung orientiert bleiben soll als ohne diese politische Weichenstellung.

Mehr Anerkennung für Familienarbeit: Kindererziehungszeiten werden angeglichen

Eine der spürbarsten Verbesserungen betrifft viele Frauen – und in manchen Familien auch Männer –, die wegen Kindererziehung Erwerbsbiografien unterbrochen oder reduziert haben. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate verlängert. Damit werden künftig drei Jahre für alle Kinder anerkannt, unabhängig vom Geburtsjahr.

Das kann die Rente erhöhen, weil zusätzliche rentenrechtliche Zeiten in Entgeltpunkte übersetzt werden. Wie groß der Effekt im Einzelfall ist, hängt von der individuellen Rentenbiografie ab. Für Betroffene lohnt es sich, die eigene Rentenauskunft zu prüfen und gegebenenfalls klären zu lassen, ob alle Erziehungszeiten vollständig erfasst sind – denn die beste Regelung hilft wenig, wenn sie im Versicherungsverlauf nicht korrekt abgebildet ist.

Aktivrente ab 1. Januar 2026: Arbeiten im Rentenalter wird attraktiver

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeitet, kann seit dem 1. Januar 2026 deutlich stärker profitieren: Mit der Aktivrente ist ein Hinzuverdienst bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei möglich. Das Ziel ist klar: Arbeit im Rentenalter soll sich finanziell stärker lohnen und unkomplizierter sein.

In der Praxis kann das für viele ein echter Gewinn sein – etwa für Menschen, die ihren Beruf in reduziertem Umfang fortführen möchten, für Fachkräfte, die projektbezogen arbeiten, oder für alle, die den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten wollen. Wichtig ist, die Regelung nicht mit Sozialversicherungsfragen zu verwechseln: Steuerfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass keine Beiträge anfallen. Welche Abzüge im Einzelfall greifen, hängt von Beschäftigungsform, Versicherungsstatus und konkreter Ausgestaltung ab.

Mehr Spielraum beim Nebenjob: Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

Ebenfalls seit dem 1. Januar 2026 gibt es mehr Luft beim Minijob. Die Verdienstgrenze liegt nun bei 603 Euro im Monat. Für viele Rentnerinnen und Rentner ist das relevant, weil Minijobs im Ruhestand verbreitet sind – sei es aus Freude an einer Aufgabe, wegen sozialer Kontakte oder zur Aufbesserung des Budgets.

Der praktische Vorteil ist schnell erklärt: Wer bislang nah an der alten Grenze lag, kann nun mehr verdienen, ohne dass sich der Status der geringfügigen Beschäftigung automatisch verändert. Gerade in Zeiten, in denen Lebenshaltungskosten für viele Haushalte ein Thema bleiben, kann diese zusätzliche Flexibilität im Alltag spürbar helfen.

Steuern 2026: Höherer Grundfreibetrag kann entlasten

Auch steuerlich bringt 2026 Verbesserungen, die Rentnerinnen und Rentner unmittelbar betreffen können. Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro. Zusätzlich wird der Einkommensteuertarif angepasst, um eine schleichende Mehrbelastung durch Inflation und nominale Einkommenssteigerungen abzumildern.

Für viele Ruheständler ist das aus zwei Gründen relevant: Wer nur eine moderate Rente bezieht und keine oder geringe weitere Einkünfte hat, kann durch den höheren Grundfreibetrag eher unterhalb der steuerlichen Belastungsgrenze bleiben. Und wer knapp darüber liegt, kann zumindest eine spürbare Dämpfung der Steuerlast erleben. Gleichzeitig gilt: Sobald weitere Einkünfte hinzukommen – etwa aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einem Nebenjob – kann sich die Lage schnell verändern. Das Zusammenspiel von steigender Rente und steuerlicher Entlastung entscheidet im Ergebnis.

Rentenbesteuerung: Langsamerer Anstieg, aber für Neurentner 2026 bleibt viel steuerpflichtig

Bei der Rentenbesteuerung gibt es seit einer Reform zur Vermeidung von Doppelbesteuerung eine wichtige Veränderung im Tempo: Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil für neue Rentenjahrgänge nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Damit verschiebt sich die vollständige Besteuerung der gesetzlichen Rente weiter nach hinten und soll erst 2058 erreicht werden.

Für Menschen, die 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, bedeutet das dennoch: Ein hoher Anteil bleibt steuerpflichtig. Für den Rentenbeginn 2026 gelten 84 Prozent als steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben als individueller Rentenfreibetrag steuerfrei und werden als Euro-Betrag festgeschrieben. Das ist keine reine Formalie, sondern wirkt sich im Alltag aus, weil Rentenerhöhungen später in der Regel vollständig in den steuerpflichtigen Teil fallen.

Wer 2026 neu in Rente geht, sollte sich deshalb frühzeitig mit der Frage beschäftigen, ob eine Steuererklärung nötig wird und welche Freibeträge oder Abzugsmöglichkeiten die Steuerlast mindern können.

Pflege 2026: Weniger Bürokratie, mehr Luft für Betroffene und Angehörige

Ein Bereich, der gerade ältere Menschen unmittelbar betrifft, ist die Pflege. Zum 1. Januar 2026 sind Regelungen in Kraft getreten, die Verfahren vereinfachen und in mehreren Punkten entlasten.

So werden verpflichtende Beratungseinsätze in bestimmten Konstellationen seltener notwendig, was gerade für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige organisatorisch spürbar hilft. Außerdem wurde die Weiterzahlung des Pflegegeldes in bestimmten Situationen verlängert, etwa bei vorübergehenden Unterbrechungen der häuslichen Pflege durch Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte.

Solche Änderungen wirken nicht immer spektakulär, sind aber im Alltag oft entscheidend. Wer schon einmal erlebt hat, wie schnell Fristen, Nachweise und Termine in Belastungsphasen zur zusätzlichen Hürde werden, weiß: Jede Entbürokratisierung kann Lebensqualität zurückgeben.

Kranken- und Pflegeversicherung: Stabilität beim Beitragssatz, aber mehr Aufmerksamkeit beim Zusatzbeitrag

Bei den Sozialabgaben gibt es 2026 ein gemischtes Bild. Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung bleibt bei 3,6 Prozent. Gleichzeitig spielt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Zusatzbeitrag eine immer größere Rolle, weil er von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfällt und den Nettobetrag der Rente beeinflussen kann.

Für Rentnerinnen und Rentner heißt das vor allem: Der Blick in den Rentenbescheid und in Mitteilungen der Krankenkasse lohnt sich. Nicht selten sind es gerade die Veränderungen beim Zusatzbeitrag, die ein Rentenplus teilweise wieder „auffressen“. Wer die Möglichkeit hat, Tarife und Kassenleistungen zu vergleichen, kann dadurch im besten Fall gegensteuern – nicht nur finanziell, sondern auch mit Blick auf Service und Zusatzleistungen.

Wohnen: Wohngeld bleibt 2026 unverändert – prüfen kann sich trotzdem lohnen

Beim Wohngeld gibt es 2026 keine turnusmäßige Erhöhung; die nächste regelmäßige Anpassung ist erst wieder für 2027 vorgesehen. Das klingt zunächst nach Stillstand, ist aber für viele Betroffene dennoch kein Grund, das Thema ad acta zu legen. Denn Anspruch und Höhe hängen stark von der individuellen Einkommens- und Wohnsituation ab. Wer etwa durch veränderte Ausgaben, neue Mietkosten oder den Wegfall anderer Einnahmen in eine andere Lage rutscht, kann auch ohne gesetzliche Erhöhung erstmals wohngeldberechtigt werden oder einen höheren Anspruch haben als bisher angenommen.

Gerade Rentnerhaushalte, die mit steigenden Wohnkosten ringen, sollten daher nicht nur auf politische Anpassungen warten, sondern ihre persönliche Ausgangslage regelmäßig überprüfen.

Fazit: 2026 bringt mehr als eine Zahl in Prozent

Ja, die Rentenerhöhung zum Sommer bleibt das sichtbarste Ereignis im Rentenjahr. Doch 2026 steckt voller Veränderungen, die mindestens genauso wichtig sein können: Die Absicherung des Rentenniveaus bis 2031 stärkt die Perspektive für die kommenden Jahre, die Aktivrente eröffnet neue Möglichkeiten für alle, die freiwillig weiterarbeiten möchten, und die steuerlichen Anpassungen können gerade bei kleineren und mittleren Renten eine echte Entlastung bedeuten. Hinzu kommen Verbesserungen in der Pflege, die nicht nur Geldfragen berühren, sondern oft das tägliche Leben erleichtern.

Quellen

Bundesfinanzministerium, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026“, Bundesregierung, „Mit Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen“, Bundesregierung, „Rentenpaket 2025“, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Rentenreform 2025“.
Deutscher Bundestag, „Bundestag beschließt das Rentenpaket“, Deutsche Rentenversicherung, Rede/Unterlage mit Planwerten zur Rentenanpassung 2026.