Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachliche Weisung zu den sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II, besser auch bekannt als “Ein-Euro-Jobs”, erneuert.
Die neue Weisung betrifft Bürgergeld-Bezieher, die entweder die Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen in Frage stellen oder nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen.
Die BA schreibt in ihrer internen Weisung: “Die Anpassung soll eine „Mitwirkungsbereitschaft“ fördern und so den Weg in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.” (Weisung: 202410008)
Ein-Euro-Job Strafe
Neu ist, dass neben bisher förderbedürftigen Menschen auch solche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einem Ein-Euro-Job zugewiesen werden sollen, die Termine oder vom Jobcenter zugewiesene Maßnahmen ablehnen.
Wer also seinen Jobcenter-Termin (mehrmalig) verpasst hat oder mit einer zugewiesenen Maßnahme nicht einverstanden ist, soll nunmehr zwangsweise zum Dumpinglohn von 1 bis 2 Euro in der Stunde arbeiten.
Das Ziel: Durch die verpflichtende Teilnahme will die BA die Gehorsam mit dem Jobcenter steigern. Wer also nicht einer Meinung mit seinem Sachbearbeiter im Jobcenter ist, wird erst einmal in den Zwangsjob zum Park fegen geschickt.
Wird auch der Ein-Euro-Job nicht ausgeführt, soll der Regelsatz auf Null gekürzt werden.
Neue Form von Sanktionen
Durch die Einführung dieser erweiterten Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten entsteht faktisch eine zusätzliche Form der Sanktionierung, wenn auch subtiler als der direkte Leistungsentzug.
Kritiker bemängeln, dass die Maßnahme letztlich den Druck auf Leistungsberechtigte erhöht, auch wenn sie sich eigentlich nicht für die jeweiligen Programme geeignet fühlen. Die Freiwilligkeit der Teilnahme wird damit indirekt infrage gestellt.
Die Menschen sollen gefügiger werden
“Entweder du feigst Laub und sortierst Schrauben”, könnte die Wahl eines Leistungsberechtigten sein. “Das hilft nicht, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es soll nur dabei helfen, die Menschen gefügiger zu machen”, kritisiert daher Dr. Utz Anhalt von den Gegen-Hartz Redaktion.
Die Bundesagentur betont, dass durch Maßnahmen wie die Förderung von Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit wichtige “Soft Skills” gestärkt würden.
Dies klingt im ersten Moment plausibel, aber die Frage bleibt, ob und inwieweit eine Verpflichtung zu dieser Art von Beschäftigung die eigentlichen Jobchancen verbessert – oder ob sie nicht eher zu Resignation führt, wenn kein echter Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erfolgt.
Zum anderen bleiben Selbstbestimmung und Selbstermächtigung auf der Strecke.
Ob dies noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, müssen künftig Gerichte entscheiden.
Was sind Weisungen?
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind interne Richtlinien, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA und Jobcentern Vorgaben zur einheitlichen Anwendung von Gesetzen und Verordnungen im Bereich der Arbeitsförderung und Grundsicherung geben. Die Jobcenter sind also an die Weisungen gebunden.
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