Höhere und frühere Rente durch Anerkennung von Erziehungszeiten

Lesedauer 5 Minuten

Kinderberücksichtigungszeiten wirken sich auf die Rentenhöhe aus und können sogar die Voraussetzungen für einen früheren Rentenbeginn schaffen. Der Anspruch auf eine Berücksichtigungszeit gilt für die Betreuung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr.

Wesentliche Vorteile der Kinderberücksichtigungszeiten

  • Früherer Rentenbeginn: Kinderberücksichtigungszeiten können auf die Wartezeiten angerechnet werden, die für einen vorgezogenen Rentenbeginn erforderlich sind. Dies gilt sowohl für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) als auch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre).
  • Aufwertung von Einkünften: Elternteile, deren Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten liegt, profitieren von einer Aufwertung ihres Einkommens um bis zu 50 %, was zu höheren Rentenansprüchen führt.
  • Rentenbonus bei der Erziehung mehrerer Kinder: Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder erhöht sich der Rentenanspruch, auch ohne eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit.

Anspruchsberechtigung für Kinderberücksichtigungszeiten

Anspruch auf Kinderberücksichtigungszeiten hat der Elternteil, der überwiegend die Betreuung des Kindes übernommen hat. Häufig ist dies die Mutter, jedoch kann auch der Vater Anspruch haben, wenn er hauptsächlich die Betreuung geleistet hat.

Die Rentenversicherung erkennt für jeden Monat jedoch nur einen Elternteil an, weshalb dies bei getrennt lebenden Eltern besonders beachtet werden muss.

Tabelle: Wie wirken sich die Kindererziehungszeiten auf die spätere Rente aus

Hier ist eine Übersichtstabelle, die zeigt, wie sich Kindererziehungszeiten auf die spätere Rente in Deutschland auswirken:

Faktor Beschreibung Auswirkung auf die Rente
Kindererziehungszeiten Anerkennung von Erziehungszeiten für Eltern (meistens Mütter), die nach der Geburt eines Kindes aus dem Arbeitsleben aussteigen. Je Kind werden bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit als Beitragsjahre angerechnet.
Zusätzliche Rentenpunkte Für die Erziehungszeit gibt es Rentenpunkte, die auf das Rentenkonto der Eltern übertragen werden. Für jedes Jahr Kindererziehung wird aktuell ca. 1 Rentenpunkt gutgeschrieben, der später die Rentenhöhe beeinflusst.
Anrechnung bis 1992 Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten eine andere Anrechnung als Kinder, die nach 1992 geboren wurden. Für vor 1992 geborene Kinder werden 2,5 Rentenpunkte anerkannt, bei später Geborenen sind es 3 Rentenpunkte.
Berücksichtigungszeiten Die Zeit der Kindererziehung wird als Berücksichtigungszeit für die Rentenberechnung gewertet, auch wenn der Elternteil nicht erwerbstätig ist. Diese Zeiten tragen dazu bei, dass spätere Rentenminderungen verringert werden, da sie in die Berechnung der Grundrente einfließen.
Mütterrente Zusätzliche Rentenleistung für Mütter (und teils Väter) als Ausgleich für Kindererziehungszeiten, vor allem für vor 1992 geborene Kinder. Die Mütterrente erhöht die Rentenansprüche um einen zusätzlichen Rentenpunkt für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.
Verringerung von Rentenabschlägen Kindererziehungszeiten können Rentenminderungen oder Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt reduzieren, da sie zu den anrechenbaren Zeiten zählen. Dies kann die monatliche Rente um einen erheblichen Betrag steigern, je mehr Jahre anerkannt werden.
Teilzeitbeschäftigung und Rente Eltern, die während der Erziehungszeiten in Teilzeit arbeiten, können trotzdem Rentenansprüche für diese Zeit aufbauen. Die Kombination aus Teilzeitarbeit und Kindererziehungszeiten führt zu einer zusätzlichen Rentenanrechnung.
Zuschläge bei geringer Rente Für Eltern mit Kindern gibt es unter Umständen Zuschläge, wenn die Rente eine bestimmte Höhe nicht erreicht, besonders durch die Grundrente. Diese Zuschläge erhöhen die Rentenzahlung und verhindern, dass Eltern, die wegen Erziehungszeiten weniger gearbeitet haben, benachteiligt sind.

Kindererziehungszeiten sind also ein wichtiger Faktor, der nicht nur die Höhe der Rente, sondern auch die Anzahl der anrechenbaren Jahre beeinflusst und so zu einer besseren Absicherung im Alter beiträgt.

Regelungen für Selbstständige

Für selbstständige Eltern gibt es spezielle Bedingungen. Kinderberücksichtigungszeiten werden nur anerkannt, wenn der Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Andernfalls können lediglich die ersten drei Lebensjahre des Kindes als Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.

Selbstständige haben allerdings die Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Tätigkeit die Versicherungspflicht zu beantragen, wodurch sie die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung inklusive der Kinderberücksichtigungszeiten in Anspruch nehmen können.

Kinderberücksichtigungszeiten und Frührentenanspruch

Die Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten kann Eltern dabei helfen, früher in Rente zu gehen. Diese Zeiten werden auf die für die Altersrente erforderliche Wartezeit angerechnet. Für die Altersrente für langjährig Versicherte sind 35 Versicherungsjahre erforderlich, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sogar 45 Jahre.

Kinderberücksichtigungszeiten helfen oft, diese Zeiten zu erfüllen, insbesondere bei Eltern, die wegen der Kinderbetreuung längere Berufspausen eingelegt haben.

Aufwertung von Versicherungszeiten durch Kinderberücksichtigungszeiten

Ein weiterer Vorteil der Kinderberücksichtigungszeiten ist die Aufwertung der Rentenzeiten für Eltern mit niedrigem Einkommen. Wer während der Erziehungszeit weniger verdient als das Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten (2024 vorläufig 45.358 Euro jährlich), kann von einer Aufwertung profitieren. Das Einkommen wird um bis zu 50 % erhöht, maximal jedoch bis zum Durchschnittseinkommen.

Beispiel zur Veranschaulichung der Aufwertung

Eine Mutter, die in Teilzeit tätig ist und monatlich 2.600 Euro brutto verdient, erzielt ein jährliches Einkommen von 31.200 Euro. Dieses Einkommen wird für die Rentenberechnung auf bis zu 45.358 Euro aufgewertet, was ihr anstelle von etwa 0,69 Entgeltpunkten einen vollen Entgeltpunkt sichert. Das erhöht ihre monatliche Rente um etwa 12,27 Euro.

Regelungen bei Betreuung mehrerer Kinder

Eltern, die zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig betreuen, profitieren von einer Sonderregelung. Auch ohne versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit wird ein Rentenanspruch anerkannt, als ob pro Jahr ein Arbeitseinkommen im Wert von einem Drittel Rentenpunkt erzielt worden wäre.

Dies erhöht die Monatsrente um gut 13 Euro. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Kind unter zehn Jahren ist und ein weiteres pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.

Dauer der Kinderberücksichtigungszeiten

Die Kinderberücksichtigungszeit endet normalerweise, wenn das jüngste Kind das zehnte Lebensjahr vollendet. Bei mehreren Kindern verlängert sich die Dauer entsprechend. Wenn beispielsweise drei Kinder im Abstand von jeweils sechs Jahren geboren wurden, endet die Berücksichtigungszeit, wenn das älteste Kind 16 Jahre alt wird.

Voraussetzungen für höhere Rentenansprüche

Um erhöhte Rentenansprüche durch Kinderberücksichtigungszeiten zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eltern müssen zum Rentenbeginn mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen, wobei Kinderberücksichtigungszeiten ebenfalls auf diese 25 Jahre angerechnet werden.

Wichtig ist auch, dass zusätzliche Entgeltpunkte nur für Erziehungszeiten ab 1992 vergeben werden. Diese Voraussetzungen werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch im Rahmen der Rentenbeantragung geprüft.

Zuordnung der Kinderberücksichtigungszeiten zwischen Eltern

Nach dem Gesetz wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind hauptsächlich betreut. In den meisten Fällen betrifft dies die Mutter, jedoch kann auch der Vater diese Zeiten beantragen.

In diesen Fällen sind die Voraussetzungen jedoch strenger: Väter müssen nachweisen, dass sie die hauptsächliche Erziehung übernommen haben, was durch Teilzeitarbeit während der Erziehungszeit nachgewiesen werden kann. Das Bundessozialgericht hat diese Regelung für rechtens befunden.

Strategische Verteilung der Kinderberücksichtigungszeiten

Eltern haben die Möglichkeit, Kinderberücksichtigungszeiten strategisch zu verteilen, sodass derjenige Elternteil, der davon mehr profitiert, diese Zeiten angerechnet bekommt. Dies ist jedoch nur bei einer rechtzeitigen gemeinsamen Erklärung beider Elternteile möglich.

Das entsprechende Formular zur Zuordnung der Kindererziehungs- oder Berücksichtigungszeit ist online verfügbar. Die Entscheidung ist verbindlich für den festgelegten Zeitraum.

Beispiel für die strategische Zuordnung

Martina S., die während der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes Elternzeit in Anspruch nimmt, erhält die Kindererziehungszeit angerechnet. Nach diesen drei Jahren kehrt sie in ihre Teilzeittätigkeit als Pharmareferentin zurück, während ihr Ehemann Tom S. als freier Journalist über die Künstlersozialkasse rentenversicherungspflichtig ist.

Die Eltern entscheiden, die Kinderberücksichtigungszeiten Tom zuzuordnen, da dies eine Aufwertung seines Einkommens von 30.000 Euro auf 45.000 Euro bewirkt. Dies erhöht seine Rentenansprüche auf nahezu einen vollen Entgeltpunkt, während Martina aufgrund ihres überdurchschnittlichen Einkommens keinen weiteren Vorteil hätte.

Antragstellung und Fristen

Eltern, die von den Vorteilen der Kinderberücksichtigungszeiten profitieren wollen, sollten den Antrag auf Zuordnung so früh wie möglich stellen. Die Erklärung kann nur für die Zukunft abgegeben werden, rückwirkend jedoch maximal für zwei Monate.

So kann beispielsweise im 39. Lebensmonat des Kindes noch für die Monate 37 und 38 eine Zuordnung erfolgen, ebenso wie für alle zukünftigen Monate.

Rentenantrag und fehlende Angaben zu Kinderberücksichtigungszeiten

Sollten in der Rentenauskunft keine Angaben zu Kindererziehungs- oder Kinderberücksichtigungszeiten enthalten sein, besteht kein Grund zur Besorgnis. Diese Zeiten können auch noch im Rahmen des Rentenantrags geltend gemacht werden.

Die Zuordnung an den Vater kann jedoch nur erfolgen, wenn dieser die hauptsächliche Betreuung nachweislich übernommen hat, beispielsweise durch eine Teilzeittätigkeit in der Erziehungsphase.