Eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) erhalten Versicherte, deren Leistungsfรคhigkeit aus gesundheitlichen Grรผnden dauerhaft erheblich eingeschrรคnkt ist.
Es gibt die Rente wegen voller und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; bei Letzterer ist ein begrenzter Hinzuverdienst typischerweise eher mรถglich. Grundsรคtzlich wird zusรคtzliches Einkommen stufenlos angerechnet.
Inhaltsverzeichnis
Heirat und Rentenhรถhe: Gibt es eine โFamilieneinkommensgrenzeโ?
Die gute Nachricht zuerst: Die Ehe an sich mindert Ihre eigene Erwerbsminderungsrente nicht. Weder die Rentenhรถhe Ihres Ehepartners noch dessen รผbriges Einkommen wird auf Ihre eigene Rente angerechnet.
Eine โObergrenzeโ fรผr das Familieneinkommen existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
Eine wichtige Ausnahme betrifft den Grundrentenzuschlag (hรคufig โGrundrenteโ genannt): Dieser einkommensgeprรผfte Zuschlag auf niedrige Renten berรผcksichtigt neben dem eigenen Einkommen auch das Einkommen des Ehepartners; maรgeblich sind dabei regelmรครig Steuerdaten aus der Vergangenheit (vorletztes/vorvorletztes Jahr). Dadurch kann Heirat den Zuschlag mindern oder zum Wegfall fรผhren.
Arbeiten trotz EM-Rente: Hinzuverdienstgrenzen 2025
Seit 2023 gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Zum 1. Januar 2025 wurden sie erneut angehoben:
Fรผr die volle EM-Rente liegt die jรคhrliche Grenze bei rund 19.661 Euro. Bei teilweiser EM-Rente gilt mindestens rund 39.322 Euro pro Jahr; darรผber hinaus kann die individuelle Grenze โ je nach Vorverdienst โ hรถher liegen.
รberschreitungen fรผhren nicht automatisch zum kompletten Wegfall, sondern zu einer stufenlosen Anrechnung. Planen Sie Ihre Arbeitszeit und Ihren Vertrag so, dass Sie die Grenze realistisch einhalten.
Wenn das Geld nicht reicht: Grundsicherung oder Bรผrgergeld
Reicht die EM-Rente nicht zum Lebensunterhalt, kommen bedarfsgeprรผfte Leistungen in Betracht. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ist das in der Regel die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII.
Dabei wird das Einkommen des Ehepartners mitgeprรผft; Freibetrรคge und Details der Einkommensanrechnung sind gesetzlich geregelt. Ist die Erwerbsminderung nicht dauerhaft und besteht dem Grunde nach Erwerbsfรคhigkeit, greift in Bedarfsgemeinschaften regelmรครig das Bรผrgergeld (SGB II), bei dem Partnereinkommen ebenfalls berรผcksichtigt wird.
Kranken- und Pflegeversicherung: Was sich in der Ehe รคndert โ und was nicht
Beziehende einer EM-Rente sind โ sofern die sogenannte Vorversicherungszeit erfรผllt ist โ in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert; Beitrรคge werden von der Rente einbehalten. Die Ehe รคndert diesen Status grundsรคtzlich nicht.
Erfรผllt jemand die KVdR-Voraussetzungen nicht, kann im Einzelfall eine Familienversicherung รผber den gesetzlich versicherten Ehepartner in Betracht kommen โ die eigene Rente zรคhlt dann aber als Einkommen fรผr die Familienversicherungs-Grenze, was die Voraussetzungen hรคufig verfehlt. Lassen Sie Ihren konkreten Status von Ihrer Krankenkasse prรผfen; maรgeblich sind KVdR-Regeln (9/10-Regel) und gemeldete Einkรผnfte.
Steuern bei verheirateten EM-Rentnern: Splitting, Freibetrag und Besteuerungsanteil
EM-Renten sind einkommensteuerpflichtig. Entscheidend ist der Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns. Fรผr Neurentner 2025 sind 83,5 % der Jahresbruttorente steuerpflichtig; 16,5 % bleiben als persรถnlicher Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei.
Zudem gilt der Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro). Verheiratete kรถnnen von der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) profitieren; ob am Ende Steuern anfallen, hรคngt vom Gesamteinkommen beider Partner.
Beachte: Der Rentenversicherungstrรคger fรผhrt keine Lohnsteuer ab, meldet aber die relevanten Daten an die Finanzverwaltung.
Hinterbliebenenschutz: Was Ihr Partner wissen sollte
Stirbt die oder der EM-Rentner(in), kommt โ bei erfรผllten Voraussetzungen โ eine Witwenrente in Betracht. Die groรe Witwen-/Witwerrente betrรคgt im Regelfall 55 % der Rente des Verstorbenen (bei Heirat vor 2002 und Geburt vor dem 2.1.1962: 60 %).
Eigene Einkรผnfte des Hinterbliebenen werden oberhalb von Freibetrรคgen angerechnet. In den ersten drei Monaten (โSterbevierteljahrโ) wird die Rente des Verstorbenen in voller Hรถhe gezahlt. Planen Sie diese Absicherung โ und hinterlegen Sie Vollmachten sowie aktuelle Kontaktdaten bei der DRV.
Typische Stolpersteine in der Praxis
Hรคufig รผbersehen wird, dass ein Nebenjob die EM-Rente zwar nicht verbietet, aber prรคzise gesteuert werden muss, damit die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.
Ebenso oft wird der Grundrentenzuschlag รผberschรคtzt: Durch die Einkommensanrechnung auch des Ehepartners fรคllt er bei manchen Ehepaaren geringer aus oder entfรคllt, obwohl eigene Voraussetzungen vorliegen. Schlieรlich sollten Paare mit knappen Budgets frรผh klรคren, ob Grundsicherung oder Wohngeld als Ergรคnzung in Frage kommen โ und dabei bedenken, dass bei Grundsicherung das Partnereinkommen relevant ist.
Ehe, Trennung, Scheidung: Weichenstellungen fรผr spรคter
Die Ehe selbst verรคndert die EM-Rente nicht, hat aber Folgen fรผr den spรคteren Hinterbliebenenschutz und โ im Fall einer Scheidung โ fรผr den Versorgungsausgleich zwischen den Rentenanrechten der Ehegatten.
Wer frรผhzeitig Unterlagen ordnet und Rentenkonten klรคrt, vermeidet Nachteile bei Entgeltpunkten und Anrechnungszeiten; insbesondere bei langjรคhrigen Verlรคufen lohnt eine Kontenklรคrung mit der DRV.
Fรผnf wichtige Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente in der Ehe
1) Mindert eine Heirat meine Erwerbsminderungsrente?
Die Ehe als solche senkt Ihre eigene Erwerbsminderungsrente nicht. Die Rente wird aus Ihren persรถnlichen Versicherungszeiten und Entgeltpunkten berechnet. Einkommen und Vermรถgen des Ehepartners spielen dabei keine Rolle. Relevant kann die Ehe allerdings bei Zuschlรคgen und bedarfsgeprรผften Leistungen sein: Der Grundrentenzuschlag sowie Sozialleistungen wie Grundsicherung berรผcksichtigen in der Regel auch das Einkommen des Partners.
Das bedeutet: Ihre Rente bleibt unverรคndert, einzelne Zusatzleistungen kรถnnen jedoch steigen, sinken oder entfallen.
2) Dรผrfen verheiratete Beziehende einer EM-Rente hinzuverdienen?
Ein Hinzuverdienst ist mรถglich, allerdings gelten gesetzliche Grenzen. Bei der vollen EM-Rente sind sie niedriger als bei der teilweisen EM-Rente; รผberschreiten Sie die Grenze, wird der รผbersteigende Betrag stufenlos angerechnet.
Maรgeblich ist das kalenderjรคhrliche Einkommen aus Beschรคftigung oder selbststรคndiger Tรคtigkeit. Praktisch wichtig sind klare Arbeitszeitmodelle, die dokumentierte Einhaltung der gesundheitlich zumutbaren Stunden sowie die Pflicht, Verรคnderungen โ insbesondere neue Jobs oder Gehaltserhรถhungen โ der Rentenversicherung unverzรผglich mitzuteilen.
Wer eine teilweise EM-Rente erhรคlt, muss zudem darauf achten, dass die vereinbarte Tรคtigkeit dem verbliebenen Leistungsvermรถgen entspricht.
3) Was รคndert die Ehe bei Kranken- und Pflegeversicherung?
Beziehende einer EM-Rente sind โ bei erfรผllter Vorversicherungszeit โ in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert; Beitrรคge werden direkt von der Rente einbehalten, die Pflegeversicherung lรคuft entsprechend mit. Die Heirat รคndert diesen Status in der Regel nicht.
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfรผllt, prรผft mit der Kasse, ob eine beitragsfreie Familienversicherung รผber den gesetzlich versicherten Ehepartner mรถglich ist; eigene Renteneinkรผnfte und sonstige Einnahmen werden dabei als Einkommen gewertet und kรถnnen die Familienversicherung ausschlieรen. In der privaten Krankenversicherung bleibt der individuelle Vertrag maรgeblich; die Ehe fรผhrt nicht automatisch zu einem Wechselrecht.
4) Wie wirkt sich die Ehe steuerlich aus?
Erwerbsminderungsrenten sind einkommensteuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns; der verbleibende Rentenfreibetrag wird lebenslang festgeschrieben. Verheiratete kรถnnen die Zusammenveranlagung wรคhlen, wodurch sich รผber das Splittingverfahren hรคufig eine niedrigere Steuerlast ergibt โ abhรคngig vom Gesamteinkommen beider Partner, auch aus Lohn, Vermietung oder Kapital.
Zu beachten sind auรerdem der Grundfreibetrag, Vorsorgeaufwendungen sowie der Werbungskosten-Pauschbetrag fรผr Renten. Da Trรคger der Rentenversicherung keine Lohnsteuer einbehalten, kann es sinnvoll sein, frรผhzeitig eine Einkommensteuer-Vorauszahlung festzulegen oder Rรผcklagen zu bilden.
5) Welche Absicherung und Fallstricke sollten Paare im Blick behalten?
Reicht die EM-Rente trotz Ehe nicht fรผr den Lebensunterhalt, kommen bedarfsgeprรผfte Leistungen in Betracht. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ist das typischerweise die Grundsicherung nach dem SGB XII; das Einkommen des Ehepartners wird angerechnet. Ist die Erwerbsminderung nicht dauerhaft, kann โ je nach Konstellation โ Bรผrgergeld nach dem SGB II einschlรคgig sein, bei dem Partnereinkommen ebenfalls zรคhlt.
Unabhรคngig davon lohnt die Prรผfung von Wohngeld, das sich an Miete, Haushaltsgrรถรe und Einkommen orientiert.
Fรผr den Ernstfall sollte der hinterbliebene Partner vorbereitet sein: Witwen-/Witwerrente hรคngt von persรถnlichen Voraussetzungen und Einkommensanrechnung ab; in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall wird die Rente des Verstorbenen in voller Hรถhe weitergezahlt.
Sinnvoll sind geordnete Unterlagen, Vollmachten und eine abgeschlossene Kontenklรคrung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Fazit: Verheiratet mit EM-Rente
Heirat mindert Ihre EM-Rente nicht, wohl aber kann sie Zuschlรคge (Grundrente) oder bedarfsgeprรผfte Leistungen beeinflussen.
Wer hinzuverdient, sollte die aktuellen Grenzen 2025 im Blick behalten und Beschรคftigung sowie Stunden sauber dokumentieren. Prรผfen Sie Ihren Krankenversicherungsstatus in der KVdR und die steuerliche Wirkung der Zusammenveranlagung.




