Wer Krankengeld bezieht und die maximale Bezugsdauer endet, wird sich fragen, on man sich nach dem Krankengeld weiter krankschreiben lassen darf, um weiterhin Unterstรผtzung zu erhalten. Diese Frage wollen wir hier beantworten.
Zunรคchst grundsรคtzliches: Das Krankengeld รผbernimmt nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber einen groรen Teil des Nettolohnsโฏโ allerdings nur bis zu einer Hรถchstdauer von 78โฏWochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren.
Weil die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung in diese Frist eingerechnet werden, erhalten die meisten Versicherten effektiv rund 72โฏWochen Krankengeld. Ab 2025 gilt unverรคndert: Es werden 70โฏProzent des Bruttolohns gezahlt, maximal 90โฏProzent des Nettos, abzรผglich Sozialversicherungsbeitrรคge.
Aussteuerung: Der Moment, in dem Betroffene nicht mehr automatisch abgesichert sind
Mit dem Ende der 78.โฏWoche tritt dieโฏโAussteuerungโโฏein. Die Krankenkasse stellt die Leistung ein, obwohl viele Erkrankungen โ von chronischen Schmerzsyndromen bis zu schweren Verlรคufen โ dann lรคngst nicht ausgeheilt sind.
Spรคtestens jetzt mรผssen Betroffene sich bei der Arbeitsagentur melden, um den รbergang in das Arbeitslosengeld zu organisieren.
Nahtlosigkeitsregelung: ยงโฏ145โฏSGBโฏIII als sozialrechtlicher Puffer
Der Gesetzgeber hat fรผr genau diese Lรผcke eine Ausnahme geschaffen: Er spricht von derโฏNahtlosigkeitsregelung. Wer nach dem Urteil des รrztlichen Dienstes der Arbeitsagentur voraussichtlich sechs Monate lang weniger als drei Stunden tรคglich arbeiten kann, gilt als โverfรผgbarโ im Sinne des SGBโฏIII, obwohl faktisch keine Arbeitsfรคhigkeit vorliegt.
Damit besteht Anspruch auf ArbeitslosengeldโฏI, wรคhrend die Rentenversicherung prรผft, ob eine Erwerbsminderungsrente oder eine Reha in Betracht kommt. Abhรคngig von Alter und Versicherungszeiten kann dieses Arbeitslosengeld bis zu 24โฏMonate bezogen werden.
Wenn der PrognoseโCheck scheitert:ย Nicht immer bestรคtigt der รrztliche Dienst die fehlende Leistungsfรคhigkeit. Entscheidet er, dass die Arbeitsfรคhigkeit binnen der nรคchsten Monate wiederhergestellt sein dรผrfte, wird die Nahtlosigkeitsregelung verweigert.
Dann gilt das normale ALGโI: Nur wer sich dem Arbeitsmarkt zur Verfรผgung stellt, behรคlt den Anspruch. Eine fortlaufende Krankschreibung hat in diesem Szenario fatale Folgen, denn sie beweist gerade das Gegenteil โ und kann zur vollstรคndigen Streichung der Leistung fรผhren.
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Zwischen Arbeitgeberpflichten und Behรถrdenerwartungen
Besonders heikel wird die Lage, wenn ein ungekรผndigtes Arbeitsverhรคltnis besteht. Arbeitgeber dรผrfen auch nach der Aussteuerung weiterhin Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigungen verlangen.
Formal bleibt die Meldeโ und Nachweispflicht aus ยงโฏ5โฏEntgFG bestehen; seit der schrittweisen Einfรผhrung der elektronischen AUโBescheinigung (eAU) ab 2023 werden die Daten zwar digital an die Krankenkasse รผbertragen, die Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung gegenรผber dem Betrieb entfรคllt jedoch nicht.
Damit geraten Betroffene in einen Zielkonflikt: Die Arbeitsagentur erwartet Verfรผgbarkeit, der Arbeitgeber eine lรผckenlose AU.
Strategien, um das finanzielle Vakuum zu vermeiden
Betroffene sollten spรคtestens zwei Monate vor Aussteuerung aktiv werden: Krankenkassenbrief abwarten oder anfordern, Arbeitslosengeld rechtzeitig beantragen, alle Arztberichte sammeln und zeitnah den Rehaโ oder Rentenantrag stellen, falls die Agentur dazu auffordert.
Scheitert die Nahtlosigkeit, kรถnnen Widerspruch oder sozialgerichtliche Klage sinnvoll sein, um die Einschรคtzung des รrztlichen Dienstes zu รผberprรผfen.
Parallel lohnt es sich, das Gesprรคch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine pragmatische Lรถsung fรผr die AUโBescheinigungen zu finden.
Digitalisierung als kleiner Lichtblick โ aber keine Entwarnung
Die jรผngsten รnderungen im SGBโฏIII und die vollstรคndige Umstellung auf elektronische Krankschreibungen entlasten zwar Praxen und Krankenkassen, sie beseitigen jedoch nicht die Grundprobleme: lange Gutachterverfahren, divergierende medizinische Einschรคtzungen und fehlende Einkommenssicherheit in der Wartezeit.
Bis ein strukturierter Datenaustausch zwischen Arbeitsagentur, Rentenversicherung und Krankenkassen etabliert ist, bleibt individuelle Beratung unverzichtbar.
Fazit
Nach der Aussteuerung ist nichts mehr selbstverstรคndlich. Entscheidend ist, ob der รrztliche Dienst eine anhaltende Erwerbsunfรคhigkeit prognostiziert.
Bestรคtigt er sie, hรคlt die Nahtlosigkeitsregelung das soziale Netz offen; lehnt er sie ab, kann dieselbe Krankschreibung, die bisher schรผtzte, plรถtzlich existenzbedrohend sein.
Je frรผher Erkrankte das Verfahren verstehen, Unterlagen vorbereiten und professionelle Unterstรผtzung nutzen, desto eher vermeiden sie ein finanzielles Niemandsland zwischen Krankenkasse, Arbeitsagentur und Rentenversicherung.




