Minijob trotz Krankengeld-Bezug

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Vor einigen Tagen erhielten wir eine Email mit der Frage, ob es gesetzlich erlaubt ist, wรคhrend des Bezugs von Krankengeld auch einen Minijob auszuรผben, um das Einkommen aufzubessern. Pauschal lรคsst sich allerdings diese Frage nicht mit Ja und Nein beantworten.

Krankengeld nach 6 Wochen Arbeitsunfรคhigkeit

Wenn Arbeitnehmer in Deutschland lรคnger als sechs Wochen krank sind, endet die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Ab diesem Zeitpunkt springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Diese Regelung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und soll sicherstellen, dass Menschen im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind.

Die Frage, ob man wรคhrend des Krankengeldbezugs einen Minijob ausรผben darf, mag auf den ersten Blick รผberraschen. SchlieรŸlich erhรคlt man Krankengeld, weil man aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfรคhig ist. “Die Antwort auf diese Frage ist jedoch nicht so eindeutig, wie man meinen kรถnnte”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von “Gegen-Hartz.de”.

Arbeitsunfรคhigkeit: Spezifisch und nicht pauschal

Entscheidend ist nรคmlich, dass die Arbeitsunfรคhigkeit immer in Bezug auf die spezifische Tรคtigkeit festgestellt wird, die der Betroffene ausรผbt.

Ist man beispielsweise als Vertriebsingenieur arbeitsunfรคhig geschrieben, bezieht sich dies auf die Anforderungen und Belastungen, die dieser Beruf mit sich bringt. Ein nebenberufliches Engagement in einem anderen Bereich, wie etwa im Eventmanagement oder im Catering, kรถnnte theoretisch weiterhin mรถglich sein, sofern dies die Gesundheit zulรคsst.

Ein Beispiel Jens, ein Softwareentwickler, ist wegen eines Burnouts langfristig krankgeschrieben und bezieht Krankengeld. Vor seiner Erkrankung gab er einmal pro Woche nach Feierabend Gitarrenunterricht, was ihm Freude bereitete und nicht mit seinem Hauptberuf in Verbindung stand. Jens entscheidet sich, diesen Minijob fortzusetzen, da er seine psychische Gesundheit positiv beeinflusst und nicht gegen seine Arbeitsunfรคhigkeit im Hauptberuf verstรถรŸt.

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Fortfรผhrung eines bestehenden Minijobs

Wenn ein Minijob bereits vor der Arbeitsunfรคhigkeit im Hauptjob ausgeรผbt wurde, darf dieser grundsรคtzlich weitergefรผhrt werden. “Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Einkommen aus dem Minijob nicht auf das Krankengeld angerechnet wird. “Somit kann der Minijob die finanzielle EinbuรŸen teilweise auszugleichen, ohne den Krankengeldanspruch zu gefรคhrden”, sagt Anhalt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Thomas arbeitet hauptberuflich als Landschaftsgรคrtner. Aufgrund eines Rรผckenleidens ist er fรผr mehrere Wochen arbeitsunfรคhig. Nebenbei betreibt er jedoch seit Jahren erfolgreich einen kleinen Online-Shop fรผr Aquaristikbedarf. Trotz seiner Krankschreibung im Hauptberuf setzt Thomas seine Tรคtigkeit fรผr den Online-Shop fort, da diese Arbeit seine Gesundheit nicht weiter beeintrรคchtigt.

Aufnahme eines neuen Minijobs

Die Aufnahme eines neuen Minijobs wรคhrend des Bezugs von Krankengeld ist prinzipiell mรถglich, wirft jedoch Fragen auf. Die Krankenkasse wird in einem solchen Fall genau prรผfen, ob die Aufnahme der Tรคtigkeit mit der bestehenden Erkrankung vereinbar ist.

Ein solches Vorgehen kรถnnte zudem Anlass geben, die Arbeitsunfรคhigkeit im Hauptjob neu zu bewerten.

Ein Beispiel: Lena ist seit einigen Monaten wegen einer schweren Erkrankung krankgeschrieben und bezieht Krankengeld. Um sich abzulenken und ein wenig zusรคtzliches Einkommen zu generieren, beginnt sie, Schmuck zu basteln und รผber eine Online-Plattform zu verkaufen. Bevor sie diesen Schritt geht, konsultiert sie ihre Krankenkasse, um sicherzustellen, dass diese Nebentรคtigkeit ihre Ansprรผche nicht gefรคhrdet.

Krankengeld und Arbeitslosengeld

Nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer von Krankengeld, in der Regel nach 72, in Ausnahmefรคllen nach 78 Wochen, erfolgt in vielen Fรคllen der รœbergang in den Bezug von Arbeitslosengeld.

Auch in dieser Phase ist die Ausรผbung eines Minijobs grundsรคtzlich mรถglich, allerdings mit gewissen Einschrรคnkungen hinsichtlich Arbeitszeit und Einkommen.

Ein Beispiel: Nach fast 18 Monaten Krankengeldbezug wegen einer langwierigen Erkrankung steht Markus vor dem รœbergang zum Arbeitslosengeld. Sein Minijob als Kursleiter in einem Fitnessstudio, den er bereits vor seiner Erkrankung ausgeรผbt hat, kann er unter Beachtung der geltenden Regeln weiterfรผhren. Wichtig ist hierbei, dass er die Einkommensgrenzen im Blick behรคlt, um Anrechnungen auf das Arbeitslosengeld zu vermeiden.