Leichterer Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Lesedauer < 1 Minute

Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erleichtert

Seit den „Hartz-Reformen“ (heute Hartz IV) scheitern immer mehr Menschen an den Hürden für den Erwerb eines regulären Arbeitslosengeld-Anspruchs, sie fallen oft direkt ins Alg II. Das Qualifizierungschancengesetz brachte hier jedoch eine kleine Erleichterung, die aber jetzt erst in Kraft getreten ist.

Rahmenfrist auf 30 Monate erhöht

Nach wie vor braucht man für einen Anspruch auf Alg „1“ 360 Kalendertage, also knapp 12 Monate Beitragszeit in der Arbeitslosenversicherung. Die Rahmenfrist, innerhalb der man diese Beitragszeiten (ggf. gestückelt) erreichen kann, wurde 2005 von 36 auf 24 Monate gesenkt und jetzt – endlich – wieder auf 30 Monate erhöht.

Nun werden diese Verschlechterungen, allerdings nur teilweise, wieder revidiert. Es wird jedoch keineswegs der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt, der vor den Hartz-Gesetzen galt: Damals betrug die Rahmenfrist noch 3 Jahre = 36 Monate.

Immerhin hat die GroKo in diesem Punkt einen zaghaften Schritt in die richtige Richtung unternommen. Aber dass die bereits beschlossene Gesetzesänderung erst mit zeitlicher Verzögerung in Kraft treten wird, zeigt schon, wie groß die politischen Widerstände (und die Interessen der Wirtschaftslobby) sind, in diesem Punkt auch nur ansatzweise wieder zum früheren Rechtsstand zurückzukehren. Im Rechtskreis SGB III scheinen substanzielle Verbesserungen sogar noch schwieriger zu sein als im Rechtskreis SGB II.

Das erleichtert den Zugang zum Arbeitslosengeld durch eine sog. kleine Anwartschaft in doppelter Weise: Auch längere Befristungen und besser bezahlte Tätigkeiten zählen jetzt mit.