Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erleichtert
Seit den โHartz-Reformenโ (heute Hartz IV) scheitern immer mehr Menschen an den Hรผrden fรผr den Erwerb eines regulรคren Arbeitslosengeld-Anspruchs, sie fallen oft direkt ins Algย II. Das Qualifizierungschancengesetz brachte hier jedoch eine kleine Erleichterung, die aber jetzt erst in Kraft getreten ist.
Rahmenfrist auf 30 Monate erhรถht
Nach wie vor braucht man fรผr einen Anspruch auf Alg โ1โ 360 Kalendertage, also knapp 12 Monate Beitragszeit in der Arbeitslosenversicherung. Die Rahmenfrist, innerhalb der man diese Beitragszeiten (ggf. gestรผckelt) erreichen kann, wurde 2005 von 36 auf 24 Monate gesenkt und jetzt โ endlich โ wieder auf 30 Monate erhรถht.
Nun werden diese Verschlechterungen, allerdings nur teilweise, wieder revidiert. Es wird jedoch keineswegs der ursprรผngliche Zustand wieder hergestellt, der vor den Hartz-Gesetzen galt: Damals betrug die Rahmenfrist noch 3 Jahre = 36 Monate.
Immerhin hat die GroKo in diesem Punkt einen zaghaften Schritt in die richtige Richtung unternommen. Aber dass die bereits beschlossene Gesetzesรคnderung erst mit zeitlicher Verzรถgerung in Kraft treten wird, zeigt schon, wie groร die politischen Widerstรคnde (und die Interessen der Wirtschaftslobby) sind, in diesem Punkt auch nur ansatzweise wieder zum frรผheren Rechtsstand zurรผckzukehren. Im Rechtskreis SGB III scheinen substanzielle Verbesserungen sogar noch schwieriger zu sein als im Rechtskreis SGB II.
Das erleichtert den Zugang zum Arbeitslosengeld durch eine sog. kleine Anwartschaft in doppelter Weise: Auch lรคngere Befristungen und besser bezahlte Tรคtigkeiten zรคhlen jetzt mit.