Kindergrundsicherung und Bürgergeld: Bis zu 636 Euro monatlich

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In einem aktuellen Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus zu den Plänen einer Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 eingeführt werden soll.

Erstmals Aussagen zur Höhe der Kindergrundsicherung

Die Grünen-Politikerin gab eine erste Einschätzung der vorgesehenen Beträge, die Kindern aus einkommensschwachen Familien erhalten sollen. Die Kindergrundsicherung soll nicht nur bestehende Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln, sondern auch eine erhöhte Chancengerechtigkeit für Kinder in finanziell benachteiligten Verhältnissen schaffen.

Die geplante Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

  • dem Kindergarantiebetrag und
  • dem Kinderzusatzbetrag.

Die Beträge variieren je nach Alter des Kindes und der Einkommenssituation der Eltern. Berücksichtigt werden dabei die angekündigte Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld von etwa zwölf Prozent für das Jahr 2024 und eine angenommene moderate Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr. Diese Kombination soll sicherstellen, dass bedürftige Kinder angemessen unterstützt werden.

Für die jüngsten Kinder könnten sich Leistungen von 530 Euro ergeben, während ältere Kinder bis zu 636 Euro erhalten sollen.

Ministerin Paus betonte, dass dies “ein bedeutender Schritt sei, um Kindern aus finanziell schwierigen Verhältnissen mehr Möglichkeiten zur Teilhabe und eine gerechtere Chance auf eine bessere Zukunft zu bieten”.

Die Kindergrundsicherung soll so “dazu beitragen, soziale Ungleichheit zu verringern und einen soliden Grundstein für die Entwicklung der jungen Generation zu legen.”

Langer Streit um Kinderzuschlag

Die Einführung der Kindergrundsicherung war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgehalten worden, doch die genaue Ausgestaltung und die Höhe der finanziellen Unterstützung waren Gegenstand kontroverser Debatten zwischen den Koalitionspartnern.

Insbesondere zwischen den Grünen und der FDP gab es lange Diskussionen über die finanzielle Ausstattung der Kindergrundsicherung. Erst vor kurzem konnte eine Einigung erzielt werden, die es ermöglichte, das Konzept der Kindergrundsicherung zu finalisieren und die notwendigen Beträge festzulegen.

Die geplante Kindergrundsicherung soll die bisherigen Leistungen für Kinder bündeln und eine “ganzheitliche” Unterstützung gewährleisten. Sie wird somit das bisherige Kindergeld ablösen und durch den Kindergarantiebetrag ersetzen, während der Kinderzusatzbetrag je nach Bedarf und Einkommenssituation der Eltern hinzukommt. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab dem Jahr 2025 in Kraft treten.

Wo wird ein Antrag auf Kindergrundsicherung gestellt?

Zuständig für die Kindergrundsicherung soll der “Familienservice der Bundesagentur für Arbeit” sein, derzeit bekannt als Familienkasse, der Antrag soll nur Online möglich sein. Bleibt zu hoffen, dass die Antragsbearbeitung bei dieser Grundsicherung dann deutlich schneller erfolgt als derzeit (3 bis 6 Monate) beim Kindergeld und Kinderzuschlag.

Erhebliche Änderungen beim Bürgergeld

Die Kindergrundsicherung wird erhebliche Änderungen auch beim Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II) zur Folge haben.
Die unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Anrechnung des Kindergeldes bei den Eltern wird wohl nicht mehr möglich sein, da diese Leistung die Basis der Kindergrundsicherung darstellt und bei der Höhe des Zusatzbetrages berücksichtigt wird.

Bleiben die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen bestehen?

Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden aus dem SGB II herausfallen, da sie dann in der Kindergrundsicherung geregelt sind, ebenso wie Mehrbedarfe für Kinder.

Kinder werden dann im SGB II nur noch pro Forma zur Bedarfsgemeinschaft gehören, da diese Zugehörigkeit für deren Leistungen ohne Belang ist.

Mehr zum Thema in unserem aktuellem Artikel: Kindergrundsicherung ab 2025: Was kommt auf Bürgergeld-Bezieher zu?

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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