Bürgergeld-Regelsatz wird auf 563 Euro erhöht – Alle Bedarfe in der Übersicht

Lesedauer 3 Minuten

Die Bürgergeld-Regelsätze sollen ab 2024 erhöht werden. Der Regelsatz steigt um 12 Prozent auf 563 Euro ab 1. Januar 2024. Das teilte heute der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag mit. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Anpassungen ausfallen.

Regelsatz steigt auf 563 Euro

Ab dem kommenden Jahr 2024 steigt das Bürgergeld für einen erwachsenen Single auf den Betrag von 563 Euro im Monat zuzüglich den Unterkunftskosten. Diese Anpassung der Regelleistungen geht aus einer aktuellen Erklärung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) hervor, der die Maßnahme als “erheblichen Schritt” bezeichnete.

Insgesamt wird der Regelsatz für einen alleinstehenden Bedürftigen im kommenden Jahr um knapp zwölf Prozent ansteigen – von derzeit 502 Euro auf die geplanten 563 Euro. Auch für volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften sind Erhöhungen geplant: von bisher 451 Euro auf 506 Euro monatlich.

Bürgergeld Regelsatz ab 2024

Wir haben einmal nachgerechnet, wer jetzt wie viel Geld auf seinem Konto erwarten kann:

Regelsatz 2023 2024 Anpassung
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 € 563 € +61 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 € 506 € +55 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 € 451 € +49 €
Regelsatz unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung
für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
(Regelbedarfsstufe 3)
402 € 451 € +49 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 € 471 € +51 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 € 390 € +42 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 € 357 € +39 €

Mehr Hilfen gibt es ab 2024 für Schulsachen. Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf steigt um 21 Euro auf 195 Euro je Kind und pro Jahr.

5,5 Millionen Bürger beziehen Bürgergeld oder Grundsicherung

Diese Neuerungen werden rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern zugutekommen. Nicht nur die Bürgergeldregelsätze erfahren eine Anhebung, sondern auch die Sätze für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden entsprechend angepasst.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begründet die Anpassungen mit den Worten: “Gerade in Krisenzeiten muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können.” Die tatsächliche Erhöhung fällt dabei deutlich höher aus als ursprünglich im Existenzminimumsbericht der Regierung Ende 2022 prognostiziert wurde. Damals ging man von einer Erhöhung zwischen sechs und acht Prozent aus. Die nun beschlossenen zwölf Prozent waren so nicht vorhersehbar.

Kritik an der Anpassung

Der Sozialverband Deutschland äußerte sich erfreut über die neuen Bürgergeld-Regelsätze und sah sie als “gutes Signal”. Dennoch betonte der Verband, dass auch diejenigen, deren Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, nicht vergessen werden dürfen, da auch sie unter der Teuerungsrate leiden.

Trotz der positiven Entwicklung auf 563 Euro für einen erwachsenen Single bleibt die Ampel-Koalition hinter den Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Partei “Die Linke” zurück. Beide hatten bereits seit Monaten ein Bürgergeld von mindestens 725 Euro gefordert, um Teilhabe und ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Die Diskrepanz zwischen den Forderungen und der tatsächlichen Anpassung bleibt daher bestehen.

Regelleistungen werden kleingerechnet

Der Sozialwissenschaftler Dr. Andreas Aust vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erläuterte, warum die Regelleistungen im Bürgergeld eigentlich 725 Euro (Eckregelsatz, Einpersonenhaushalt) plus Stromkosten betragen müssten.

Zur Berechnung der Regelsätze wird ein sogenanntes Statistikmodell verwendet. Dahinter verbirgt sich die Methode, das untere Fünftel der Einkommen in Deutschland zur Berechnung heranzuziehen.

Zu diesem “unteren Fünftel” zählen aber auch Tagelöhner, Armutsrentner, Bürgergeld-Aufstocker (früher Hartz IV-Aufstocker). Damit werden die unteren Einkommensschichten herangezogen, die selbst armutsgefährdet sind.

Viele Bedarfe werden als nicht relevant angesehen

Die Bundesregierung streicht zudem viele Ausgabenpositionen aus dem Regelbedarf, weil sie als “nicht relevant” angesehen werden. Nicht relevant bedeutet, dass diese Posten eigentlich grundlos gekürzt oder gestrichen werden, um den Regelbedarf künstlich klein zu rechnen. Dazu gehören z.B. kulturelle Aktivitäten, Kfz und Versicherungen, Alkohol und Tabak, aber auch Bildung.

Ähnliche Methode wie bei Hartz IV

Im Ergebnis zeigt sich, dass auch beim Bürgergeld die gleiche Methode angewandt wird, wie sie bereits bei Hartz IV der Fall war. Der Regelbedarf beim Bürgergeld soll möglichst niedrig kalkuliert werden, um Kosten zu sparen. Lesen Sie weiter: Warum der Regelsatz eigentlich 725 Euro plus Strom betragen müsste.