Immer mehr Unternehmen stehen ab dem Jahr 2026 vor neuen finanziellen Herausforderungen, wenn es um die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsmarkt geht. Die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, wird deutlich angehoben.
Gleichzeitig treten Änderungen beim sogenannten Budget für Arbeit in Kraft, das es Menschen mit Anspruch auf eine Werkstattbeschäftigung erleichtern soll, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Höhere Abgaben für Unternehmen ab 2026
Bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden die Sätze der Ausgleichsabgabe angehoben, erstmals wirksam werden diese im Jahr 2026, wenn die Betriebe die Abgabe für das Jahr 2025 begleichen müssen. Damit verschärft sich die finanzielle Belastung für Unternehmen, die keine oder zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Neue Staffelung bei der Ausgleichsabgabe
Die neuen Staffelungen sehen deutlich höhere Beiträge vor. Insbesondere jene Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, werden künftig in eine vierte Staffel eingeordnet, die mit einer nochmals erhöhten Ausgleichsabgabe belegt ist. Diese Verschärfung soll ein deutliches Signal setzen: Wer seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nachkommt, muss spürbar mehr zahlen.
Ausgleichsabgabe finanziert Inklusionsmaßnahmen
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden wiederum für Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen verwendet. Damit entsteht ein direkter Zusammenhang zwischen unternehmerischem Handeln und staatlicher Unterstützung von Inklusion. Gleichzeitig wird die Schwelle für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit alternativen Wegen zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht gesenkt.
Inklusion fördern statt zahlen – das Budget für Arbeit
Ein Instrument in diesem Zusammenhang ist das Budget für Arbeit. Es richtet sich an Menschen mit einer sogenannten Werkstattberechtigung, also an Personen, die Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, aber stattdessen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden wollen. Ziel ist es, individuelle Wege in reguläre Arbeitsverhältnisse zu ebnen und dabei finanzielle sowie organisatorische Hürden abzubauen.
Budget für Arbeit: Höhere Zuschüsse ab 2026
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde die bisherige Deckelung des Lohnkostenzuschusses im Budget für Arbeit aufgehoben. Bislang war die Förderung auf einen festen Prozentsatz der Bezugsgröße begrenzt. Nun können bis zu 75 Prozent des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts bezuschusst werden. Dies macht die Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung für viele Betriebe wirtschaftlich deutlich attraktiver.
Werkstatt verlassen: So gelingt der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt
Für die Betroffenen selbst verbessert sich die Perspektive auf eine reguläre Erwerbstätigkeit erheblich. Statt in einer Werkstatt tätig zu sein, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen, das ihnen nicht nur ein höheres Einkommen, sondern auch mehr gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglicht.
Praktische Hürden beim Übergang
Dennoch bleiben Übergänge aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt in der Praxis oft schwierig. Es fehlt an geeigneten Arbeitsplätzen, an passgenauer Unterstützung und an einer ausreichenden Sensibilisierung der Arbeitgeber. Zudem ist das Verfahren komplex.
Voraussetzungen für das Budget für Arbeit
Der Anspruch auf das Budget für Arbeit setzt voraus, dass die Person sowohl leistungsberechtigt für die WfbM ist als auch ein konkretes Arbeitsplatzangebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Ohne die Mitwirkung des Arbeitgebers und die Koordination mit dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ist die Beantragung kaum möglich. Auch müssen individuelle Bedarfe etwa für Assistenzleistungen geklärt und gesichert sein.
Was Arbeitgeber und Betroffene jetzt tun sollten
Für Arbeitgeber bietet sich jetzt die Gelegenheit, die eigene Personalstrategie grundlegend zu überdenken. Die steigenden Abgaben sollten nicht als Strafe, sondern als Anlass für eine aktive Inklusionspolitik verstanden werden. Wer schon heute mit dem Budget für Arbeit arbeitet, kann nicht nur finanziell profitieren, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit Integrationsfachdiensten und Inklusionsämtern, die beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Chancen für Menschen mit Schwerbehinderung
Auch für Menschen mit Schwerbehinderung gilt: Jetzt ist die Zeit, um sich über mögliche Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu informieren. Das Budget für Arbeit bietet eine echte Alternative zur Werkstattbeschäftigung. Entscheidend ist dabei, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen und mögliche Arbeitgeber gezielt anzusprechen. Je besser die Vorbereitung, desto höher die Chancen auf ein stabiles und förderfähiges Arbeitsverhältnis.
Übersicht: Neue Ausgleichsabgabe vs. Förderung durch Budget für Arbeit
TaBelle
Fazit: 2026 als Wendepunkt für mehr Inklusion
Mit den Änderungen im Ausgleichsabgabesystem und der Stärkung des Budgets für Arbeit sendet der Gesetzgeber ein klares Signal: Inklusion ist keine optionale Wohltat, sondern ein verbindliches Ziel mit handfesten Konsequenzen. Wer Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt, wird unterstützt. Wer es unterlässt, muss zahlen. Diese neue Balance zwischen Förderung und Verpflichtung markiert einen Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik.
Damit aus den gesetzlichen Neuerungen konkrete Verbesserungen werden, braucht es jedoch mehr als nur Zahlen und Paragrafen. Es braucht Mut zur Veränderung, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und die feste Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben hat. Wenn dieser Gedanke in den Betrieben und Verwaltungen ankommt, kann 2026 mehr sein als ein weiteres Verwaltungsjahr – es kann ein Meilenstein für eine inklusive Arbeitswelt werden.




