Keine Wohnungen für Hartz IV Beziehende

Lesedauer 2 Minuten

Vorurteile erschweren die Suche nach einer Wohnung – Ein Blick in den Alltag

Bei der Wohnungssuche wirken Vorurteile gegenüber Hartz IV Beziehenden am heftigsten. Der bereits angespannte Wohnungsmarkt erschwert die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, wie dieses Beispiel eindrucksvoll zeigt.

Frau ist traurig
Erschwerte Wohnungssuche lässt ALG II-Bezieher verzweifeln.

Hartz IV-Bezieherin möchte zu ihrer Tochter ziehen

Agatha ist eine junge Frau, die in Berlin lebt und arbeitet. Ihre alleinlebende Mutter möchte in absehbarer Zeit aus Essen zu ihrer Tochter nach Berlin ziehen. Das Problem: Ihre Mutter bezieht seit einigen Jahren Arbeitslosengeld II. Eine Tatsache, die die Wohnungssuche enorm erschwert.

Agatha berichtet von einer Besichtigung, die sie für ihre Mutter übernommen hat: Entgegen ihrer Erwartungen ist sie die einzige Besucherin. Sie begrüßt den Makler freundlich und entschuldigt sich dafür, dass ihre Mutter nicht persönlich dabei sein kann. Dass diese sich das Zugticket von Essen nach Berlin nicht leisten kann, erwähnt sie nicht.

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich immer mehr zu. Vor allem in Großstädten wird bezahlbarer Wohnraum immer seltener. Selbst gut verdienende Menschen warten häufig monatelang auf eine Bleibe. Wenn es für „normal“ arbeitende Menschen schon eine Herausforderung darstellt, lässt sich die enorm schwere Situation für Leistungsbezieher nur erahnen.

Agathas Mutter ist vor über 30 Jahren nach Deutschland gezogen. Sie war zu dem Zeitpunkt eine ausgelernte Pädagogin. Ihr Studium wurde allerdings nicht anerkannt. Seither übte sie diverse Nebenjobs aus. Häufig im Niedriglohnsektor. Zuletzt hatte sie einen Bürojob in einer Speditionsfirma, bis diese vor einigen Jahren Pleite ging.

Mit Ende 50 fand sie schließlich keinen Job mehr und war gezwungen Hartz IV zu beantragen. Nun ist die Leistungsbezieherin 63 Jahre alt und räumt neben ihrer Leistung, Regale in einem Supermarkt ein. Vor einiger Zeit hat sie beschlossen, dass sie in Zukunft näher bei ihrer Tochter leben möchte.

Leistungsbezieher sind mit Vorurteilen behaftet

Diese geht nun im Namen ihrer Mutter auf Wohnungssuche. Jedes Mal graut es Agatha davor, dem Makler die Frage zu stellen, ob es ein Problem für den Vermieter darstelle, dass ihre Mutter von Hartz IV lebt. Denn sie weiß, dass es viele Vorurteile gegen Leistungsbezieher gibt.

Vorurteile, denen sie am liebsten im selben Atemzug widersprechen möchte. Denn entgegen der Annahme, kann ihre Mutter sehr gut mit Geld umgehen. Auch die Wohnung wird nicht verkommen, gleichwohl sie sehr viel Zeit darin verbringen wird. Und nein, ihre Mutter ist nicht glücklich mit ihrer Situation. Aber all dies interessiert den Makler natürlich nicht.

Es lässt sich nur auf Mitleid hoffen

Agatha fühlt sich hilflos. Hartz IV-Bezieher sind vorbelastet. Das kommt vor allem bei der Wohnungssuche zum Vorschein. Denn bei dieser müssen sie sich mit „normal“ arbeitenden Menschen messen. In solchen Situationen lässt sich eigentlich nur auf das Mitleid eines Vermieters hoffen.

Allerdings ist das erfahrungsgemäß ein eher seltener Grund für Vermieter, ihre Wohnung zu vermieten. Die Tochter wünscht sich für ihre Mutter, dass man sie als ganz normale Mieterin ansieht und nicht als problembehaftetet Sozialschmarotzerin. Für das Jobcenter Essen stelle der bevorstehende Umzug kein Problem dar. Schließlich zwinge Hartz IV niemandem, nur an einem Ort zu leben. Die Umzugskosten würden sie jedoch nicht übernehmen.

Seit Monaten auf der Wohnungssuche

Die Wohnungssuche dauert seit Monaten an. Immer wieder bekommt Agatha Absagen. Es gibt nur weniger Vermieter, die sich auf darauf einlassen, obwohl das Jobcenter die Miete pünktliche überweisen wird. Das wissen auch die Vermieter. Allerdings gehen sie offenbar davon aus, dass Hartz IV Bezieher “nur Ärger machen”, so wie es oft in Realty Shows gezeigt wird. Erst wenn man selbst betroffen ist, weiß man, das die Realität (bis auf die berühmten Ausnahmen) eine andere ist.