Jobcenter verweigerte Schwangeren mit Kind Bürgergeld-Leistungen

Wenn Alleinerziehende keinen Unterhalt vom Kindervater erhalten, werden die betroffenen Mütter und Kinder oftmals von den Behörden im Stich gelassen. Gerade dann, wenn die Bürgergeld-Leistungen bitter nötig sind, werden diese im “Behörden-Dreikampf” versagt.

Alleinerziehende werden im Stich gelassen

Wir berichteten bereits hier und hier über Fälle, in denen alleinerziehende Mütter im Bürgergeld-Bezug regelrecht im Stich gelassen wurden. Von einem weiteren aktuellem Fall berichtet Helena Steinhaus von der Initiative “Sanktionsfrei e.V.”.

Saskia ist schwanger und lebt alleinerziehend mit einem zweijährigem Kind zusammen. Im Oktober letzten Jahres hat das Jobcenter die Hartz IV Leistungen komplett versagt. „Ich habe ein Kind und das braucht Essen und das andere Kind in mir muss auch was essen“, schrieb Saskia dem Verein, als Hilferuf. Nur das Kindergeld blieb der jungen Mutter.

Vater verweigert Unterhaltsvorschuss

Das Jobcenter begründete die Leistungseinstellung, da Saskia angeblich bei der Unterhaltsvorschusskasse ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei.

Das Problem: Der Vater weigert sich die Vaterschaft anzuerkennen. Aus diesem Grund bekam Saskia bislang auch keine Unterhaltsvorschüsse vom Jugendamt, das nämlich einspringt, wenn der getrennt lebende und unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen will.

Zudem behauptet das Jugendamt, die Unterlagen seien in der Behörde nicht angekommen. Das sei nachweislich falsch, betont Steinhaus. “Ohnehin hat das Jobcenter rechtswidrig gehandelt: es muss den Unterhalt vorauszahlen, bis eine Entscheidung über den Antrag beim Jugendamt gefällt wurde. Unser Anwalt
JoergS chindler legte schon vor zwei Monaten Widerspruch gegen die Versagung ein.” Das Sozialgericht hat längt zu Gunsten der Klägerin entschieden.

Trotz Gerichtsurteil weigert sich das Jobcenter noch immer

Das Jobcenter weigert sich noch immer die außstehenden Zahlungen zu leisten. “Zwar ist im Januar wieder der Regelsatz ausgezahlt worden, aber das fehlende Geld immer noch nicht. Auch eine anwaltlich gesetzte Frist hat nicht geholfen”, berichtet die Vereinsvorsitzende.

Seit Dezember springt nun der Verein ein, damit die Schwangerschaft nicht gefährdet und das zweijährige Kind versorgt werden kann. Das will “Sanktionsfrei” solange tun, bis das Jobcenter endlich auszahlt. “Heute erheben wir Zahlungsklage” betont Steinhaus.

Bundesagentur für Arbeit schaltet sich ein

Aufgrund eines Tweets wurde auch die Bundesagentur für Arbeit auf den Fall aufmerksam: Liebe @SteinhausHelena, uns ist viel daran gelegen, wenn sich die Betroffenen direkt bei unserem Kundenreaktionsmanagement melden. Nur so können unsere Kolleginnen und Kollegen gezielt helfen. Gerne gehen wir auch mit Ihnen nochmal in den Austausch via Mail.”

Darauf antwortete Steinhaus: “Liebe Bundesagentur, am einfachsten wäre es natürlich, die Betroffenen würden das Kundenreaktionsmanagement von alleine finden und das Vertrauen haben, dass ihnen zügig geholfen wird, auch finanziell.”

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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