Jobcenter weist Alleinerziehende ab: “Sie sehen nicht hungrig aus”

Lesedauer 2 Minuten

Wie der Verein “Sanktionsfrei” berichtet, wurde eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, mit den Worten “Sie sehen nicht hungrig aus” abgewiesen.

“Sie sehen nicht hungrig aus”

Die Hartz-IV-Leistungen wurden abgelehnt, weil der Kindesvater zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurde, diese aber nicht zahlt. Seit drei Monaten wartet die Betroffene auf den Unterhalt des Vaters. Seitdem steht die junge Mutter fast mittellos da.

Im Jobcenter bekam die Hilfesuchende keine Unterstรผtzung. Im Gegenteil, ihr wurde durch den Sachbearbeiter gesagt: “Sie sehen nicht hungrig aus”. Dabei haben die Sozialleistungsbehรถrden gesetzlich verpflichtend eine gesteigerte Beratungspflicht. Offenbar ist die Behรถrde dieser Pflicht nicht nachgekommen. Mehr noch: Der Hilfegesuch wurde nicht ernst genommen und mit abfรคlligen Worten abgewiesen.

Helena Steinhaus, Grรผnderin des Vereins, zeigte sich auf der Social-Media Plattform “Twitter” fassungslos. “Unser Anwalt ist dran”, sagt sie. Vorรผbergehend konnte der Hilfeverein der betroffenen Mutter zunรคchst Geld als Unterstรผtzung auszahlen.

Unterhalt wird bei Hartz IV angerechnet

Aber wie sieht die rechtliche Situation aus? Im Grundsatz wird der Unterhalt als Einkommen der Kinder auf Hartz IV angerechnet. Daher sollte bei einer nur teilweisen Zahlung durch den Unterhaltspflichtigen das Jobcenter darรผber informiert werden, dass in diesem Monat weniger Unterhaltszahlungen geleistet wurden. Das Jobcenter muss dann eine richtige Einkommensrechnung gewรคhrleisten.

Lesen Sie zum Thema:
Hartz IV: Unterhalt wird nicht gezahlt โ€“ zahlt dann das Jobcenter?

Ist Ihr Bรผrgergeld-Bescheid korrekt?

Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Experten prรผfen.

Bescheid prรผfen

Unterhaltsvorschuss durch das Jobcenter?

Das Jobcenter muss, wenn es sich um kurzweilige Zahlungsausfรคlle handelt, einspringen. Wenn die Zahlungen seitens des Unterhaltspflichtigen ganz ausfallen, ist nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.

Das gilt auch, wenn der Kindesvater immer wieder unregelmรครŸig zahlt und kontinuierlich zu wenig รผberweist. Das Jugendamt gewรคhrt dann einen sogenannten Unterhaltsvorschuss.

Das Jugendamt wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz den ausbleibenden Unterhalt als Vorschussleistung oder Ausfallleistung zahlen.

Eine Voraussetzung fรผr die Gewรคhrung des Unterhaltsvorschusses besteht darin, dass der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht in Hรถhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemรครŸ ยง 1612a Abs. 1 Bรผrgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht, nur teilweise oder nicht regelmรครŸig nachkommt.

Alleinerziehende sollten den Gang zum Jugendamt nicht scheuen

Betroffene sollten den Gang zum Jugendamt nicht scheuen, auch wenn sie Angst haben, einen Konflikt mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil einzugehen.

Die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Gritli Bertram berichtet, dass der Konflikt mit dem Gang zum Jugendamt auf lรคngere Sicht sogar zu Entspannung beitrรคgt. “Wenn der Unterhaltspflichtige nicht selbst zahlen kann, kann allerdings auch das Jugendamt kein Geld zurรผckholen. Und will der Unterhaltspflichtige aus anderen Grรผnden nicht zahlen, kann das Verhรคltnis sogar entlastet werden, weil der Konflikt nun auf das Jugendamt รผbertragen wurde.”