Jeder vierte neue Erwerbslose ist auf Hartz IV Leistungen angewiesen
Jeder 4 neue Arbeitslose ist auf Hartz IV Leistungen nach dem SGB II angewiesen und bezieht sogleich das Arbeitslosengeld II. Das ergab eine neuerlich veröffentlichte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). In den ersten vier Monaten seien nach DGB Angaben rund 440 000 Arbeitslose sofort in den Hartz IV Bezug gerutscht, ohne vorher Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld Eins gehabt zu haben. Die gekündigten Arbeitnehmer waren zumeist nur kurz beschäftigt und hatten somit keinen Anspruch auf das ALG I gehabt. Einen Anspruch auf das ALG I erwirbt man erst dann, wenn man mindestens 12 Monate in die staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Der Unterschied zwischen Hartz IV und ALG I ist, dass das ALG I keine Sozialleistung ist, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch, den man erworben hat.
Die DGB Vorstandssprecherin Annelie Buntenbach sieht anhand der Studie eine "gefährliche Entwicklung", die sich in der nächsten Zeit deutlich verschärfen werde. Buntenbach forderte die Politik auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Folgen der Krise am Arbeitsmarkt abzumildern. Der Zugang müsse zum ALG I erleichtert werden. Das DGB Vorstandmitglied forderte dazu auf, dass zukünftig Arbeitlose einen Anspruch auf das ALG I haben, die mindestens 12 Monate innerhalb der letzten drei Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Seit dem 1 Februar 2006 wird die ALG I Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. (22.05.2009)
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