Hartz IV: Wird es ein “nachsanktionieren” geben?

Lesedauer < 1 Minute

Die Bundesregierung will die Sanktionen für Hartz IV Beziehende länger auszusetzen, als ursprünglich geplant. Allerdings sei es theoretisch möglich, die Strafen auch sechs Monate rückwirkend seitens der Jobcenter gegenüber Leistungsbeziehenden auszusprechen, wenn das Sanktionmoratorium vorbei ist.

Fast alle Sanktionen am 1. Juli 2022 ausgesetzt

Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende bis Mitte nächsten Jahres ausgesetzt werden. Das ergeht aus einer Formulierungshilfe für den Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Meldeverstöße werden weiterhin sanktioniert

Weiter sanktioniert sollen allerdings Meldeverstöße. Diese Sanktionen greifen, wenn ein Leistungsbeziehender einem Jobcenter-Termin ohne trifftigen Grund fernbleibt. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf vor, dass ein Meldeversäumnis erst beim zweiten Mal mit maximal 10 Prozent Leistungskürzung bestraft wird.

Auch eine fehlende Mitwirkungspflicht kann sogar zur Einstellung der Hartz IV Leistungen führen, wenn beispielsweise geforderte Unterlagen nicht eingereicht werden.

Wird es ein Nachsanktionieren geben?

Möglich sei es aber, so warnt die Erwerbslosenini “Basta Berlin”, die Sanktionen auch rückwirkend bis maximal sechs Monate auszusprechen. Denn in einem Entwurf war noch zu lesen, dass bei Pflichtverstößen nach Ende des Sanktionsmoratorium auch nachsanktioniert werden könne.

Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin Inge Hannemann fragte aus diesem Grund via Twitter einmal nach. Die Sozialrechtsexpertin und Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne) antwortete prompt: “Nachsanktionieren wird es definitiv nicht geben”.

Skeptisch bleiben

“Wir bleiben zwar aus Erfahrung skeptisch, lassen uns aber auch gerne positiv überraschen”, betonte daraufhin eine Sprecherin von “Basta Berlin”.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...