Die Bundesregierung will die Sanktionen fรผr Hartz IV Beziehende lรคnger auszusetzen, als ursprรผnglich geplant. Allerdings sei es theoretisch mรถglich, die Strafen auch sechs Monate rรผckwirkend seitens der Jobcenter gegenรผber Leistungsbeziehenden auszusprechen, wenn das Sanktionmoratorium vorbei ist.
Fast alle Sanktionen am 1. Juli 2022 ausgesetzt
Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende bis Mitte nรคchsten Jahres ausgesetzt werden. Das ergeht aus einer Formulierungshilfe fรผr den รnderungsantrag von SPD, Grรผnen und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Meldeverstรถรe werden weiterhin sanktioniert
Weiter sanktioniert sollen allerdings Meldeverstรถรe. Diese Sanktionen greifen, wenn ein Leistungsbeziehender einem Jobcenter-Termin ohne trifftigen Grund fernbleibt. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf vor, dass ein Meldeversรคumnis erst beim zweiten Mal mit maximal 10 Prozent Leistungskรผrzung bestraft wird.
Auch eine fehlende Mitwirkungspflicht kann sogar zur Einstellung der Hartz IV Leistungen fรผhren, wenn beispielsweise geforderte Unterlagen nicht eingereicht werden.
Wird es ein Nachsanktionieren geben?
Mรถglich sei es aber, so warnt die Erwerbslosenini “Basta Berlin”, die Sanktionen auch rรผckwirkend bis maximal sechs Monate auszusprechen. Denn in einem Entwurf war noch zu lesen, dass bei Pflichtverstรถรen nach Ende des Sanktionsmoratorium auch nachsanktioniert werden kรถnne.
Die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin Inge Hannemann fragte aus diesem Grund via Twitter einmal nach. Die Sozialrechtsexpertin und Bundestagsabgeordnete Beate Mรผller-Gemmeke (Grรผne) antwortete prompt: “Nachsanktionieren wird es definitiv nicht geben”.
Skeptisch bleiben
“Wir bleiben zwar aus Erfahrung skeptisch, lassen uns aber auch gerne positiv รผberraschen”, betonte daraufhin eine Sprecherin von “Basta Berlin”.
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