Hartz IV: Wann kommt der Strompreis-Zuschlag?

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Die Kritik gegenüber der neuen Bundesregierung spitzt sich zu. Während Sozialverbände und Caritas aufgrund der steigenden Energiepreise einen Zuschlag für Hartz IV Haushalte fordern, schaltet sich nunmehr auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in die Diskussion ein.

Die Gewerkschaft fordert sofortige “wirksame Entlastungen für alle Bürger und Bürgerinnen, aber insbesondere für Familien, einkommensschwache Haushalte und Hartz-IV-Empfänger/innen.” Bislang sind nur Wohngeld-Haushalte für einen Heizkosten-Zuschlag vorgesehen.

Essen oder lieber heizen?

Die Preise für Strom und Gas sind in den letzten Monaten massiv gestiegen. Das trifft vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen. „Die steigenden Strom- und Gaspreise sind zu einer ernsthaften Belastung für viele Haushalte geworden, die nicht nur Leistungsempfängerinnen, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt betreffen.

Für manche Betroffenen lautet die Frage sogar: Essen oder Heizen? Das darf nicht sein“, mahnte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Die Gewerkschaft schlägt vor, eine Kombination aus einer befristeten Aussetzung der Mehrwertsteuer für Energie und einem Kinderbonus sowie einer Einmalzahlung für Hartz IV und Grundsicherungsbezieher umzusetzen.

Die Ampel-Koalition prüft momentan, die Umlage für erneuerbare Energien, die so genannte EEG-Umlage, vollständig zu streichen. Sie wird von den Stromverbraucher/innen erhoben, für 2022 liegt sie bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Die Streichung reiche, so Werneke, aber nicht aus, um die gestiegenen Kosten aufzufangen. Deswegen sei ein Bündel an Maßnahmen erforderlich, um kurzfristig wirksame Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Mit der Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Energie in Höhe von 19 Prozent würde ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh und einem Gasverbrauch von etwa 13.333 kWh jährlich um etwa 450 Euro entlastet.

Forderung eines Strom-Zuschlag

Dazu komme der von ver.di vorgeschlagene einmalige Kinderbonus in Höhe von 200 Euro. Der Bonus dürfe nicht auf die Hartz-IV-Regelsätze angerechnet werden. Grundsicherungsempfänger/innen sollen zudem einen Einmalbetrag von 200 Euro erhalten.

Kinderreiche Familien

Ein Haushalt mit zwei Kindern würde demnach im Jahr um etwa 850 Euro entlastet werden, ein Paarhaushalt ohne Kinder um 450 Euro, eine Rentnerin in der Grundsicherung um 400 Euro. Ein Hartz-IV-Empfänger mit zwei Kindern würde um insgesamt 800 Euro entlastet werden. „Damit würden einkommensschwache und kinderreiche Familien besonders profitieren“, stellte Werneke fest.

Jobcenter verteilen Spartipps statt Hilfen

Auch in den Jobcentern ist das Problem mittlerweile angekommen. Doch anstatt Hilfe zu bieten, verteilen einige Leistungsträger “Spartipps”, um den Energieverbrauch zu senken. Das erzeugte heftige Kritik bei den Betroffenen. So schlug eine Behörde zum Beispiel vor, “richtig zu lüften” oder auch nur dort “das Licht anzuschalten”, wo man sich gerade auch aufhält.

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