Hartz IV Antrag auf Kühlschrank abgelehnt – Jobcenter entschuldigte sich

Lesedauer 2 Minuten

Wie wir berichteten, stellte eine Hartz IV Bezieherin einen Antrags auf ein Darlehen für einen Kühlschrank, da ihr alter kaputt ging. Statt einer Bewilligung, bekam die Betroffene den skurillen Rat, Lebensmittel einfach am Fenster zu lagern. Nun lenkte allerdings das Jobcenter ein und entschuldigte sich.

Update: 08.02.2022

Jobcenter entschuldigt sich

Der Verein Sanktionsfrei e.V. machte via Twitter Ende Januar auf einen Fall aufmerksam, der eine Empörungswelle im Netz auslöste. Nachdem wir und auch andere Medien über den Fall berichteten, entschuldigte sich nunmehr das Jobcenter für diesen Vorfall. Man wolle intern Konsequenzen ziehen. Der Betroffenen wurde nunmehr ein neuer Sachbearbeiter zugewiesen.

Als Entschädigung bekommt die Betroffene eine Barzahlung in Höhe von 50 EUR. Schließlich sind die Lebensmittel ohne Kühlschrank verdorben.

Ein Darlehen benötigte die Betroffene nun nicht mehr, da der Verein einen Kühlschrank gsepndete. Siehe auch Twitter:

Der Verein “Sanktionsfrei e.V.” berichtet aktuell von einem kuriosen Fall von Amtsmissbrauch. Ein Antrag eines Hartz IV Beziehers auf ein zinsloses Darlehen für einen dringend benötigten Kühlschrank wurde mit dem Hinweis auf die derzeitigen Witterungsverhältnisse einfach abgelehnt.

In manchen Situationen ist das Absparen vom kargen Hartz IV-Regelsatz einfach nicht mehr zumutbar – das sehen selbst viele Jobcenter ein. Entsprechend gibt es die Möglichkeit auf zusätzliches Geld vom Jobcenter. Meistens in Form eines zinslosen Darlehens.

Lebensmittel sollen draußen gelagert werden

Doch in diesem Fall stellt sich das Jobcenter quer. Die Begründung ist mehr als skurril. So berichtet Helena Steinhaus von dem Verein “Sanktionsfrei e.V.”:

“Das Jobcenter antwortet auf die Anfrage nach einem zinslosen Darlehen für einen Kühlschrank, dass ‘aufgrund der Witterungsverhältnisse’ Lebensmittel draußen gelagert werden und währenddessen Ansparungen vom Regelsatz gemacht werden könnten”.

Empörung in den sozialen Netzwerken

In den sozialen Netzwerken folgt die Empörung prompt. So schreibt eine Userin: “Das ist zynisch und kann nicht rechtens sein. Wenn das so stimmt, möchte die Sachbearbeitung eventuell den eigenen Kühlschrank zur Verfügung stellen und die Witterungsverhältnisse selbst nutzen”.

Andere weisen hingegen darauf hin, dass das Lagern von Lebensmitteln auf einem Balkon oder am Fenster auch gefährlich sein kann. Lebensmittel ziehen Tiere an, diese würden die Nahrungsmittel anfressen. Und “wie soll das gehen, von den knappen 449 Euro Regelleisten auch noch etwas zu anzusparen?”

Darlehen bei Hartz IV

Eigentlich ist es so: Wenn große Anschaffungen anstehen oder plötzlich hohe Kosten zu erwarten sind, hätten Hartz IV Bezieher in einer idealen Welt mit einem ausreichendem Regelsatz genug Rücklagen dafür gebildet.

In der Realität ist es aber so gut wie unmöglich, aus den Regelleistungen genug Geld für beispielsweise eine Wohnungskaution oder eben einen Kühlschrank anzusparen – denn dann sind leicht ein paar hundert Euro auf einmal fällig. Unmöglich zu bewerkstelligen für die meisten Hartz IV Betroffenen.

Kann-Leistung vom Jobcenter

In solchen Fällen kann beim Jobcenter ein Darlehen beantragt werden (§ 42a Abs. 2 Sozialgesetzbuch). Es ist allerdings eine sog. “Kann-Leistung”. Das Darlehen wird dann normalerweise zinslos vom Regelsatz Monat für Monat abgezogen.

Anders sieht es aus, wenn zum ersten Mal eine Wohnung bezogen wird. Dann wird ein Kühlschrank seitens des Jobcenters für eine Erstausstattung finanziert. Darauf besteht ein Recht. Siehe auch: Erstausstattung bei Hartz IV

Unbürokratische Hilfe von einem Verein

In dem geschilderten Fall konnte außerhalb des Jobcenters eine Lösung gefunden werden. Der Verein “Eine Sorge weniger” will dem Betroffenen helfen und hat eine Sachspende, also einen Kühlschrank, angeboten. Bitter, wenn das Jobcenter seiner eigentlichen Aufgabe nicht nachkommt.