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Kinder haften fรผr ihre Eltern: BA fordert 274 Millionen Euro von Hunderttausenden Kindern
Sara hatte sich den Beginn ihrer Volljรคhrigkeit vollkommen anders vorgestellt. Endlich wollte sie auf eigenen Beinen stehen, eine Ausbildung beginnen und ihr eigenes Geld verdienen. Kurz vor ihrem 18. Geburtstag bekam sie ein Schreiben des regionalen Inkassodienstes der Bundesagentur fรผr Arbeit. Sie solle mehrere Tausend Euro aufgrund zu viel gezahlter Hartz IV Leistungen zurรผckzahlen.
รberzahlungen bei Hartz IV
Ihre Mutter hatte aufstockende Hartz IV Leistungen beantragen mรผssen, weil der Halbtagsjob nicht ausreichte, um die Familie zu versorgen. Weil der Job aber unregelmรครig war, kam es hรคufig zu รberzahlungen und Rรผckforderungen durch das Jobcenter. Im Lauf der Zeit wuchs ein enormer Schuldenberg an. Fรผr einen Teil der Schulden soll nun Sara aufkommen, obwohl sie eigentlich nichts dafรผr kann.
743.000 Kinder verschuldete Kinder
So wie Sara ergeht es auch derzeit 743.000 Kinder und Jugendlichen. Sie alle haben Schulden beim Staat angehรคuft, die sie im spรคteren Erwachsenenalter zurรผckzahlen mรผssten. Grund hierfรผr sind zu viel gezahlte Hartz IV Leistungen und Kindergeld. Das ergab eine kleine Anfrage an die Bundesregierung durch die Fraktion der FDP.
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Anhand der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass bis Ende Januar 2020 etwa 743.000 Minderjรคhrige rund 274 Millionen Euro Schulden gegenรผber dem Staat angehรคuft haben. Grund hierfรผr sind Forderungen aus Sozialleistungen, die zu viel gezahlt wurden. Nach Angaben der Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) handelt es sich hierbei vor allem um รผberhรถhte Zahlungen aus den Bereichen Hartz IV und Kindergeldzahlungen.
Forderungen gehen auf die Kinder รผber
Gehen beispielsweise Jugendliche einem Nebenjob wie Zeitungsaustragen nach und รผbersteigen die Einnahmen eine festgelegte Grenze, reduziert sich der Hartz IV Anspruch. Ursรคchlich kรถnnen aber auch nicht rechtzeitige Mitteilungen der Eltern sein, deren Einkommen sich im Verlauf der Bezugszeit erhรถht hat. Begleichen die Eltern die รberzahlung nicht rechtzeitig selbst, gehen die Forderungen auf die Kinder รผber, wenn diese ihre Volljรคhrigkeit erreichen. Die BA wird dann versuchen, die Schulden bei den Kindern einzutreiben.
Ausweg Haftungsbeschrรคnkung wรคhrend der Minderjรคhrigkeit
Obwohl die jungen Menschen eine Haftungsbeschrรคnkung fรผr die Zeit der Minderjรคhrigkeit geltend machen kรถnnen, wird die BA versuchen, den Betrag in Gรคnze einzufordern. รber die Mรถglichkeit der Haftungsbeschrรคnkung informiert zum jetztigen Stand die BA nicht. Denn eigentlich haben die Eltern eine รberzahlung verschuldet und nicht die Kinder. Die meisten Betroffenen fingen daher an, die Schulden in kleinen Raten abzuzahlen, obwohl sie es eigentlich nicht mรผssten.
Politikerin fordert รnderung der rechtlichen Situation
Die Arbeitsmarktexpertin Judith Skudelny (FDP) forderte daher die Bundesregierung auf, die rechtliche Situation zu verรคndern. So sagte sie gegenรผber der dpa: “Statt pauschal Forderungen geltend zu machen, sollten im begrรผndeten Fall Schulden auf die Eltern รผbertragen werden. Die Forderung ist bei den Kindern einfach nicht richtig, da in der Regel nicht die Kinder schuld sind, sondern die Eltern”.
Die BA will nunmher Betroffene, die in eine solche Situation geraten, umfassender und vollstรคndiger informieren, damit diese von der Mรถglichkeit der Haftungsbeschrรคnkung in Kenntnis gesetzt werden. In der Antwort der Bundesregierung hieร es, dass die BA “hierzu gegenwรคrtig eine technische Lรถsung” erarbeitet. Wann Betroffene letztendlich tatsรคchlich รผber die Option Haftungsbeschrรคnkung informiert werden, war nicht zu erfahren.
Bundesverfassungsgericht urteilte bereits in den 80er zugunsten der Kinder
Bereits 1986 hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit รคhnlichen Fรคllen beschรคftigt. Damit junge Menschen nicht mit Schulden ihr eigenstรคndiges Leben beginnen mรผssen, hatte das oberste Verfassungsgericht Bedingungen in seinem Beschluss (Az.: 1 BvR 1542/84) aufgestellt, die dies verhindern.
1999 wurde auf Grundlage dieser Entscheidung der ยงโ1629a des Bรผrgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingefรผhrt. Volljรคhrige Kinder mรผssen fรผr ihre Eltern, die in Vertretung zu hohe Leistungen bezogen haben, nur dann zahlen, wenn entsprechendes Vermรถgen vorhanden ist. Verfรผgen also die Betroffenen รผber kein Vermรถgen, entfรคllt auch die Forderung der BA.
Haftungsbeschrรคnkung gilt auch bei Hartz IV und Kindergeld
Betroffene Kinder sollten demnach sich auf ยงโ1629a des BGB berufen und eine Vermรถgensauskunft beim Jobcenter einreichen. Denn das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil im Jahre 2011 (Az.: B 14 AS 153/10 R) bereits klargestellt, dass der ยงโ1629a auch bei Rรผckzahlungsverpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) anzuwenden sei.