Bundessozialgericht hilft Geringverdienern bei einmalig hohen Ausgaben fรผr รl und Co
Geringerverdiener, die nicht im Hartz IV-Bezug sind, kรถnnen unter Umstรคnden einen Heizkostenzuschuss vom Jobcenter erhalten. Das urteilte das Bundessozialgericht.
Wenn die Kosten zu hoch sind: Zuschuss vom Jobcenter
Wer mit geringem Einkommen im Eigenheim lebt, kann gegebenenfalls einen Heizkostenzuschuss vom Jobcenter bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gilt dies auch fรผr Personen oder Familien, die nicht im Hartz-IV-Bezug sind, wenn sie etwa fรผr das Befรผllen des รltanks hohe Kosten zu stemmen haben (Az.: B 14 AS 20/18 R).
Damit gaben die obersten Sozialrichter einer fรผnfkรถpfigen Familie aus dem Landkreis Zwickau recht. Beide Eltern waren erwerbstรคtig, verdienten zusammen aber nur wenige Hundert Euro mehr, als die Familie an Hartz-IV-Leistungen bekommen wรผrde.
Wenn die Schwelle zu Hartz IV รผberschritten wird
Als die Eltern im September 2013 fรผr die kommende Heizsaison Briketts und Heizรถl fรผr fast 1.400 Euro kaufen mussten, war die Hartz-IV-Schwelle deutlich รผberschritten. Beim Jobcenter beantragten sie deshalb den โjรคhrlichen Heizkostenzuschuss”, wie er auch Hartz-IV-Empfรคngern in vergleichbarer Situation gezahlt wird.
Das Jobcenter lehnte dies ab. Das Heizmaterial sei nicht nur fรผr den September gedacht, sondern fรผr ein ganzes Jahr. Umgelegt auf zwรถlf Monate kรถnne die Familie die Kosten stemmen.
Das BSG sprach der Familie nun einen Heizkostenzuschuss zu โ unter Anrechnung des Einkommens 1.000 Euro.
Monatsprinzip bei Hartz IV Leistungen
Zur Begrรผndung verwiesen die Kasseler Richter auf das โMonatsprinzip” bei den Hartz-IV-Leistungen. Abweichungen davon gebe es nur, wenn das Gesetz dies so vorsehe. Beim Heizkostenzuschuss sei dies aber nicht der Fall. Der Bedarf sei daher in dem Monat zu decken, in dem er entstanden ist, auch wenn das beschaffte Heizmaterial fรผr einen lรคngeren Zeitraum gedacht ist. Ein โsozialwidriges Verhalten” sei den Eltern nicht vorzuwerfen. mwo/fle