Hartz IV: 116.650 Kinder bekommen den Freizeitzuschlag nicht!

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Ab August wird der einmalige Kinderfreizeitbonus von 100 Euro an Kinder in Familien mit Sozialleistungsbezug ausgezahlt. Damit sollen vor allem sozialen Einbußen durch den Corona-Lockdown durch die Chance zur Teilnahme an sozialen und kulturellen Freizeitveranstaltungen ausgeglichen werden. Doch 116.650 Kinder erhalten den Zuschlag gar nicht! Dabei handelt es sich oft um Kinder von alleinerziehenden Eltern, die besonders von Armut betroffen sind, kritisiert der Paritätische Gesamtverband.

Kinderfreizeitbonus von 100 Euro soll Folgen des Lockdowns entgegenwirken

Der von Sozialverbänden als unzureichend kritisierte einmalige Zuschlag von 100 Euro für Kinder in Armut wird automatisch an Familien gezahlt, deren Kinder einen sozialleistungsabspruch haben und am 01. August noch minderjährig waren. Allein Betroffene, die lediglich Wohngeld oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, müssen den Zuschlag beantragen.

Als Baustein des Corona-Aufholpakets soll der Kinderfreizeitbonus vor allem die sozialen Folgen des Lockdowns mindern, die für Kinder durch die Schließung von Kitas und Schulen besonders hart waren. Während das Aufholpaket insgesamt auch Nachhilfeförderung und dergleichen umfasst, um Lernrückstände durch den Fernunterricht aufzuholen, ist der Freizeitzuschlag für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Freizeitangeboten gedacht, kann aber beliebig eingesetzt werden, da es keine Zweckbindung gibt.

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Skandal: Viele Kinder erhalten den Zuschlag gar nicht!

Doch viele Kinder von Hartz IV-Familien erhalten den Zuschlag überhaupt nicht.  Zum Jahresende 2020 gab es nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in Familien, die Sozialleistungen beziehen insgesamt 116.650 „Kinder ohne Leistungsanspruch“.

Kinder, die durch Bezug von Kindergeld und gesetzlichen Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsleistungen bereits ihr Existenzminimum decken, haben keinen Anpruch auf die Leistungen, selbst wenn sie in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften leben. Das bBetrifft ganz offensichtlich vor allem Kinder von Alleinerziehenden, die besonders von Armut bedroht sind.

Wie hier offenbar systematisch angenommen werden kann, dass er darum weniger von den pandemiebedingten Mehrausgaben und den sozialen Folgen des Lockdowns betroffen wäre, allein zugunsten einer leichteren Administrierbarkeit, ist unerklärbar. Der Paritätische Gesamtverband fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen diese Ungleichbehandlung zu ergreifen.

Bild: kieferpix / AdobeStock

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