Hartz IV: Kinderfreizeitbonus wird im August ausgezahlt

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Im Rahmen des Corona-Aufholpakets wird im kommenden Monat ein einmaliger und anrechnungsfreier Kinderfreizeitbonus an Betroffene ausgezahlt.

Freizeitbonus von 100 Euro wird im August ausgezahlt

Ab dem 1. August wird der Kinderfreizeitbonus an Familien mit minderjährigen Kindern ausgezahlt. Diese erhalten einen einmaligen und anrechnungsfreien Zuschuss von 100 Euro pro Kind. Das Geld kann nach Belieben frei verwendet werden, ist aber primär für Freizeitunternehmungen der Kinder gedacht.

Der Kinderfreizeitbonus wird automatisch ausgezahlt an Familien in Hartz IV, Bezieher von Kinderzuschlag, von Wohngeld, von Grundsicherung, von Asylleistungen und von Ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz. Nur Betroffene, die ausschließlich Wohngeld beziehen, müssen die Bonuszahlung aktiv beantragen, alle anderen erhalten den Zuschuss automatisch überwiesen.

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Kinderfreizeitbonus soll Folgen von Corona-Lockdown mildern

Als Teil des Corona-Auholpakets, durch welches auch Freizeitangebote für Kinder gefördert werden, soll der Einmalbonus dazu beitragen, die Folgen des langen Corona-Lockdowns für Kinder ein wenig abzumildern. Insbesondere die Jüngsten hatten unter fehlenden sozialen Kontakten durch Lockdown und Schul- und Kitaschließung zu leiden.

Außerdem sind Familien in Hartz IV und Grundsicherung aufgrund unzureichender Regelsätze generell überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die Preissteigerungen durch Corona trafen darum auch Kinder besonders hart. Aus diesem Grund wird die Einmalzahlung von 100 Euro von Sozialverbänden als zu spät und unzureichend kritisiert.

Bild: Vitalii / AdobeStock