Hartz IV: Immer noch Rechtsfolgenbelehrung mit Sanktionsandrohung von über 30 Prozent

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Alte Rechtsfolgenbelehrungen trotz aktueller Weisung der Bundesagentur für Arbeit

Noch immer verwenden Jobcenter alte Formulare für die Rechtsbelehrungen. Das schafft Verwirrung und macht diese sogar rechtswidrig.

Jobcenter verlangt Geld zurück, das nie ausgezahlt wurde

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass mehr als 30 prozentige Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen. Zwar verhandelte das Gericht nur Teilgebiete bei Hartz IV, dennoch ließen die Richter bei ihrer Entscheidung durchblicken, dass z.B. auch Sanktionen gegen U25 (unter 25-Jährige Hartz IV Bezieher) grundgesetzwidrig sind.

Alte Rechtsfolgenbelehrungen werden weiterhin zugestellt

Nach einem ersten Entwurf, der geleakt wurde, musste die Bundesagentur für Arbeit einlenken und stellte in einer aktuellen Weisung klar, dass keinerlei Sanktionen über den 30 Prozent ausgesprochen werden dürfen. Das scheint bei einigen Jobcentern nicht angekommen zu sein. Denn Betroffene berichten, dass in den Rechtsfolgenbelehrungen noch immer Sanktionen von über 30 Prozent angedroht werden. Das berichtet jedenfalls Inge Hannemann auf Twitter.

Leistungsbezieher nicht in die Irre leiten

“Wir fordern daher die Bundesagentur für Arbeit auf, umgehend dafür zu sorgen, dass korrekte Rechtsfolgen in den Bescheiden eingefügt werden, damit Leistungsbezieher nicht in die Irre getrieben werden”, mahnt Sebastian Bertram von “Gegen-Hartz.de”.