Neue Weisung der BA zu den Hartz IV Sanktionen erschienen

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Die Bundesagentur für Arbeit setzt Hartz IV Sanktionen über 30 Prozent ab sofort aus

Als in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium eine Addierung der Sanktionen im Hartz IV System anstreben, hagelte es von allen Seiten deutliche Kritik. Eilig ruderte das Bundesarbeitsministerium zurück und versprach, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eindeutig umgesetzt werde.

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Keine Sanktionen über 30 Prozent

Nunmehr hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) neue fachliche Weisungen zu den Sanktionen im Hartz-IV-System verabschiedet. Im Gegensatz zu dem bisherigen Entwurf setzen nunmher die Weisungen den Richterspruch des Verfassungsgerichtes eindeutig um.

Die Jobcenter dürfen keine Sanktionen über 30 Prozent verhängen. Auch die scharfen Sanktionsregeln gegen unter 25jährige werden ausgesetzt, obwohl das oberste Verfassungsgericht hierrüber nicht verhandelte, jedoch signalisierte, dass auch diese gegen das Grundgesetz verstoßen. Auch hier dürfen die Jobcenter ab sofort keine höheren Leistungskürzungen in Form von Sanktionen aussprechen, die über 30 Prozent betragen.

Die Weisungen gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Änderungen eintreten. Die Weisung ist ab sofort gültig.

Härtefälle und Umdenken nach einer Sanktionen mit einbegriffen

In der neuen Weisung ist auch verankert, dass in Härtefällen Sanktionen auch unter 30 Prozent nicht verhängt werden dürfen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht eindeutig in seinem Urteilspruch gefordert. Sobald ein sanktionierter Leistungsbezieher seine Mitwirkungspflicht “nachhaltig und ernsthaft” gegenüber dem Jobcenter erklärt, müssen die Geldleistungskürzungen beendet werden. Die fachlichen Weisungen erstrecken sich dabei auf den Bereich der Meldeversäumnisse, als auch für den Bereich der Pflichtverletzungen.

Fazit: Die deutliche Kritik an der Addierung von Sanktionen hat seine Wirkung gezeigt. Die Vorschläge aus dem ersten Entwurf sind nunmehr vom Tisch. Spannend bleibt die Frage, wie das Jobcenter in Zukunft mit Härtefällen umgehen wird. Auch die Umsetzung der Beendigung einer Sanktion, wenn Anspruchsberechtigte sich nach einer Sanktion “nachhaltig und ernsthaft” zeigen, sollte genau beobachtet werden. Hier sind die Auslegungen sicher nicht sehr eng gefasst und müssen sich in der Praxis beweisen. Zunächst sollten die Weisungen als positives Signal gewertet werden.

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