Hartz IV: Politischer Raubmord durch Jobcenter

Lesedauer 2 Minuten

Ein Kommentar zur Pressekonferenz des Jobcenter Frankfurt "Politischer Raubmord"
von Joachim Weiss (www.gegen-stimmen.de)

10.06.2011

Was für eine jämmerliche Pressekonferenz des Frankfurter Jobcenters! Der völlig sinnlose und fahrlässig herbeigeführte Tod einer sozialhilfebedürftigen Frau war für die Verantwortlichen kein Grund, der auf Profitgier und Menschenverachtung begründeten Ideologie des Hartz-IV-Systems eine Absage zu erteilen. Kein Wort des Bedauerns. Kein Eingeständnis eigenen Versagens. Keine Mitschuld. Alle haben alles richtig gemacht – bis auf das Opfer.

Stattdessen fördern die Äußerungen der Jobcenter-Administration merkwürdige Diskrepanzen zu den bisher bekannten Tatsachen ans Licht. Plötzlich ist nur noch von 10,- statt von 50,- Euro die Rede, die der Hartz-IV-Bezieherin nicht ausbezahlt wurden, weil der Betrag bereits auf ihr Konto überwiesen worden sei. Zuvor hieß es, der Antrag auf Hartz-IV war bereits genehmigt, aber die Sachbearbeiterin wollte kein Bargeld auszahlen. Nicht in der Handtasche, sondern “am Körper” soll die Tatwaffe neuerdings getragen worden sein, und obwohl ein Polizeisprecher kurze Zeit nach dem Zwischenfall erklärt hat, der Schuss sei “eindeutig in Notwehr” abgegeben worden, heißt es jetzt, Polizei und Staatsanwaltschaft könnten den Tathergang noch nicht abschließend beurteilen. Wie glaubwürdig ist das denn?

Würdigt man den tragischen Vorfall aus einer übergeordneten Perspektive, kann man aber auch zu der folgenden Auffassung gelangen: Nach deutschem Recht unterscheiden sich Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) dadurch, dass mindestens eines der in § 211 Abs. 2 StGB aufgezählten “Mordmerkmale” im Rahmen der Tötung verwirklicht sein muss. Eines dieser Merkmale ist Habgier, und zwar im Sinne eines rücksichtslosen Strebens nach Vermögensmehrung oder Besitzerhaltung um jeden Preis. “Der Täter handelt mit dem Ziel, sein Vermögen durch die Tötung seines Opfers zu vermehren (z. B. eine Erbschaft oder Lebensversicherung zu kassieren, Raubmord, Auftragsmord) oder zu behalten (z. B. einen bestimmten Betrag – Unterhalt, Schadenersatz – nicht zahlen zu müssen). Ob das angestrebte Ziel auch erreicht wird, ist unerheblich. Es kommt lediglich darauf an, ob das Gewinnstreben des Täters die Tat beherrscht. Dabei spielt die Höhe der angestrebten Bereicherung keine Rolle.” (Zitat: Wikipedia)

Bezogen auf das “Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (“Hartz-IV”) und die Motive derjenigen, die bis heute davon profitieren, definieren solche Tatbestandsmerkmale nichts anderes, als das Delikt eines politisch organisierten Raubmords. Auch wenn die Mitarbeiter oder Verantwortlichen des Frankfurter Jobcenters den Tod von Christy Schwundeck nicht vorsätzlich herbeigeführt haben, so haben sie ihn doch aus blindem Gehorsam gegenüber ihren politischen Auftraggebern billigend in Kauf genommen. Hartz-IV ist ein Kapitalverbrechen gegen die Menschlichkeit, verübt an rund 7 Millionen Menschen, dass sich von den abscheulichen Gräueltaten der Nazis, Stalinisten oder sonstiger Gewaltregime nur noch graduell unterscheidet. Wer das nicht kapiert, sondern Rechtfertigungen dafür findet, dass Menschen verhungern oder für 10,- Euro in “Notwehr” erschossen werden (dürfen?), macht sich selbst zum Mitläufer und wird wohl auch künftig “über Leichen” gehen. (jw)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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