Urteil: Angespartes Vermögen für die Tochter darf nicht auf Hartz IV-Leistung der Eltern angerechnet werden
18.03.2015
Ein für die Tochter angespartes Guthaben gilt nicht als anzurechnendes Vermögen der Eltern in Hartz IV-Bezug. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Starnberg. Das Ehepaar hatte unwahre Angaben zu ihrer Vermögenssituation beim Jobcenter gemacht. Durch einen Datenabgleich flog der zunächst als Betrug erscheinende Vorgang auf. Im Verlauf des Verfahrens konnte die Familie jedoch glaubhaft machen, dass es sich bei den 41.000 Euro um die Mitgift für die heute 26-jährige Tochter handelte.
Mitgift für die Tochter gilt nicht als Vermögen der Eltern
Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar im Juni 2011 Hartz IV beantragt. Ein Konto mit 41.000 Euro, das auf den Namen des Mannes lief, verschwiegen sie dabei. „Die Leistungen wurden bewilligt. Im Rahmen eines Datenabgleiches hat sich Ende 2011 dann ein Zinseingang herausgestellt“, zitiert „merkur-online.de“ den zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters. Wie Recherchen der Behörde ergaben, hatte der Hartz IV-Bezieher nur zwei Wochen vor Antragstellung das leistungsrelevante Guthaben abgehoben. Ein solches Vorgehen ist aus juristischer Sicht strafbar.
Die Gerichtsverhandlung ergab jedoch, dass das Ehepaar trotz des Vermögens Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte. „Ich habe 2003 mit meiner Ausbildung begonnen und mit meinem Vater abgesprochen, dass er das Geld für meine Zukunft anspart“, zitiert das Nachrichten-Portal die Tochter. Der Vater zahlte ihr 30.000 Euro für ihre Ausbildung und weitere 10.000 Euro als Schenkung zu ihrer Hochzeit. „Ich hatte vollkommenes Vertrauen zu meinem Vater“, so die 26-Jährige weiter. Anhand von Kontoauszügen und weiteren Nachweisen lies sich ihre Aussage belegen, so dass sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt der Familie Glauben schenkten. „Die Nachweise und die Aussage der Tochter sind glaubhaft. Ich habe nicht das Gefühl, dass ich angelogen wurde“, so die Amtsrichterin. Das Verfahren endete mit einem Freispruch für das Ehepaar. (ag)
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
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