Bei Kurzarbeit unbedingt Bürgergeld beantragen

Lesedauer 2 Minuten

Mehrere hunderttausend Menschen in Deutschland beziehen Kurzarbeitergeld. Wer in einer Vollzeitstelle gering verdient hatte, kommt dann trotz staatlicher Unterstützung in die Situation, seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst decken zu können. Das Kurzarbeitergeld gleicht den Verdienstausfall nämlich nur zum Teil aus.

In diesem Fall können Sie das Kurzarbeitergeld mit Bürgergeld aufstocken, wenn die als Kurzarbeitergeld gezahlten 60 Prozent oder 67 Prozent ihres ursprünglichen Nettolohns nicht ausreichen.

Warum kann bei Kurzarbeit ein Anspruch auf Bürgergeld gelten?

Das Bürgergeld gilt nicht nur, wie oft fälschlich behauptet wird, für Erwerbslose. Ein Anspruch besteht hingegen bei Erwerbsfähigen immer dann, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Existenz zu sichern. In Kurzarbeit können Sie also genauso mit Bürgergeld aufstocken wie reguälr Beschäftigte, die die finanzielle Existenz nicht sichern können.

Bürgergeld sichert das Existenzminimum

Wenn Sie in Kurzarbeit nur noch 60 Prozent eines Gehalts bekommen, das bereits zuvor gerade so ausreichte, um die Lebenshaltung zu decken, dann fehlen Ihnen plötzlich Gelder – für den täglichen Bedarf, die Kosten der Unterkunft oder die Krankenversicherung. Hier kann das Bürgergeld ausgleichen. Sie bekommen es dann in der Höhe, die das gesetzlich garantierte Existenzminimum abdeckt.

Was bedeutet Kurzarbeit?

Kurzarbeit heißt, dass Beschäftigte in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie es gewöhnlich und laut Arbeitsvertrag tun. Das geht bis zur „Kurzarbeit null“, bei der Betroffene überhaupt nicht mehr arbeiten.

Kurzarbeit gilt für einen begrenzten Zeitraum und soll verhindern, dass Unternehmen Insolvenz beantragen oder Beschäftigte entlassen. Das Unternehmen zahlt für die geringeren Stunden der Beschäftigten dann logischerweise ein niedrigeres Monatsgehalt. Die staatliche Unterstützung durch das Kurzarbeitergeld soll diesen Verlust teilweise ausgleichen.

Warum sollten Sie Bürgergeld beantragen?

Es gibt mehrere Gründe, warum Sie bei Kurzarbeit und nachgewiesener Hilfebedürftigkeit Bürgergeld beantragen sollten.

Erstens werden Anträge auf Bürgergeld vergleichsweise schnell bearbeitet. Zweitens haben Sie als Leistungsberechtigter beim Bürgergeld einen gesetzlichen Anspruch auf vorläufige Leistungsbewilligung. Dieser gilt zum Beispiel, wenn die Unterlagen noch nicht vollständig vorhanden sind oder die Behörde wegen einer Vielzahl von Anträgen ein wenig länger braucht.

Wenn Sie drittens später einen Anspruch auf weitere staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Kindergeld geltend machen können, verrechnet das Jobcenter diese mit Ihrem Bürgergeld und zahlt Ihnen den Rest rückwirkend aus.

Viertens gelten Sie bei Kurzarbeit weiterhin als beschäftigt. Sie sind also nicht wie Bürgergeld-Bezieher ohne Erwerbstätigkeit in der Pflicht, alles zu tun, um in eine Beschäftigung zu kommen.

Bürgergeld erhalten Sie bei Kurzarbeit also in der Regel schneller und mit weniger bürokratischen Hürden als andere Leistungen, und es greift genau dann, wenn Sie diese Unterstützung brauchen.

Das Aufheben der Karenzzeit

Mit der von der zukünftigen Regierungskoalition geplanten Neuen Grundsicherung soll die Karenzzeit beim Schonvermögen des Bürgergeldes abgeschafft werden. Derzeit können Sie im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs noch 40.000 Euro Vermögen behalten, die Ihnen nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Mit der Neuen Grundsicherung werden das von Anfang an nur noch 15.000 Euro sein.

Viele, die Kurzarbeitergeld beziehen, werden mit der neuen Regelung dann keinen Anspruch mehr auf diese Leistung haben. Es ist also wichtig, einen Antrag auf Bürgergeld bei Kurzarbeit zu stellen, solange die jetzige Regelung noch gilt.