Hartz IV: Mehrheit der Sanktionierten wurde hart bestraft

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Jeder fünfte ALG II Bezieher von Sanktionen bedroht

Laut einer kleinen Anfrage der Fraktion “Die LINKE” an die Bundesregierung, ist jeder 5. Hartz IV Bezieher von Sanktionen durch Jobcenter betroffen. Das entspricht einem Drittel aller Leistungsbezieher. Im Alltag bedeutet dies ein harter Einschnitt, da die Regelleistungen kaum das Existenzminimum abdecken. Im Zuge dessen erneuerte DIE LINKE ihre Kritik an dem Sanktionsregime.

Sanktionen als Druckmittel

Viele Hartz IV Bezieher müssen Sanktionen durch das Jobcenter fürchten. Sanktionen sind im SGB II sogenannte Strafmaßnahmen, die durch die Leistungsträger ausgesprochen werden, wenn Pflichtverstöße vorliegen. Häufig wird sanktioniert, wenn:

  • sog. Meldeversäumnisse vorliegen, also Vorladungen beim Jobcenter nicht wahrgenommen werden.
  • Hartz IV Bezieher sich weigern einen Job anzutreten, den das Jobcenter zuteilte
  • oder eine mangelnde Mitwirkung bei der Stellensuche nach Ansicht des Jobcenters vorliegt.

Aber auch andere “Pflichtverstöße” können zu Leistungsminderungen führen. Die Kürzung des Regelsatzes beträgt maximal 3 Monate. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürften noch Leistungskürzung von bis zu 100 Prozent ausgesprochen werden.

Jeden Monat 132.000 Sanktionen

Laut der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken wurden durchschnittlich 132.000 der etwa 4,1 Millionen Leistungsbezieher pro Monat sanktioniert.

43 Prozent der Sanktionierten mussten Leistungskürzungen von 10 Prozent oder weniger hinnehmen. Gemessen am Hartz IV-Regelsatz von 2018 waren dies 41,60 Euro pro Monat. 38 Prozent der Betroffen erlitten Kürzungen von maximal 30 Prozent. 19 Prozent bekamen Strafen von über 30 Prozent. Vollsanktionen, also Sanktionen von 100 Prozent, mussten etwa 7000 Leistungsberechtigte erleiden.

7000 Totalsanktionen gegen Hartz IV Bezieher

Weitere knapp 38 Prozent der Betroffenen wurden mit einem Abzug in Höhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert, wie aus der Regierungsantwort hervorgeht. 19 Prozent mussten höhere Kürzungen hinnehmen. Komplett gestrichen wurden Leistungen bei rund 7000 Empfängern.

Die Co-Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, erneuerte gegenüber der dpa im Zuge der Auswertung ihre Kritik an dem Sanktionsregime bei Hartz IV: “Ein Minimum unter dem Existenzminimum gibt es nicht. Daher: Weg mit allen Sanktionen bei Hartz IV und den Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe“.

Derzeit maximal 30 Prozent Leistungskürzungen

Sanktionen über 30 Prozent sind nach dem Urteil am Bundesverfassungsgericht im November letzten Jahres und nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber ist nunmehr dazu aufgefordert ein neues Sanktionsgesetz im SGB II zu schaffen. Das Bundesarbeitsministerium hat für das laufende Jahr eine entsprechende Reform angekündigt.

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