Jeder fรผnfte ALG II Bezieher von Sanktionen bedroht
Laut einer kleinen Anfrage der Fraktion “Die LINKE” an die Bundesregierung, ist jeder 5. Hartz IV Bezieher von Sanktionen durch Jobcenter betroffen. Das entspricht einem Drittel aller Leistungsbezieher. Im Alltag bedeutet dies ein harter Einschnitt, da die Regelleistungen kaum das Existenzminimum abdecken. Im Zuge dessen erneuerte DIE LINKE ihre Kritik an dem Sanktionsregime.
Sanktionen als Druckmittel
Viele Hartz IV Bezieher mรผssen Sanktionen durch das Jobcenter fรผrchten.ย Sanktionen sind im SGB II sogenannte Strafmaรnahmen, die durch die Leistungstrรคger ausgesprochen werden, wenn Pflichtverstรถรe vorliegen. Hรคufig wird sanktioniert, wenn:
- sog. Meldeversรคumnisse vorliegen, also Vorladungen beim Jobcenter nicht wahrgenommen werden.
- Hartz IV Bezieher sich weigern einen Job anzutreten, den das Jobcenter zuteilte
- oder eine mangelnde Mitwirkung bei der Stellensuche nach Ansicht des Jobcenters vorliegt.
Aber auch andere “Pflichtverstรถรe” kรถnnen zu Leistungsminderungen fรผhren. Die Kรผrzung des Regelsatzes betrรคgt maximal 3 Monate. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dรผrften noch Leistungskรผrzung von bis zu 100 Prozent ausgesprochen werden.
Jeden Monat 132.000 Sanktionen
Laut der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken wurden durchschnittlich 132.000 der etwa 4,1 Millionen Leistungsbezieher pro Monat sanktioniert.
43 Prozent der Sanktionierten mussten Leistungskรผrzungen von 10 Prozent oder weniger hinnehmen. Gemessen am Hartz IV-Regelsatz von 2018 waren dies 41,60 Euro pro Monat. 38 Prozent der Betroffen erlitten Kรผrzungen von maximal 30 Prozent. 19 Prozent bekamen Strafen von รผber 30 Prozent. Vollsanktionen, also Sanktionen von 100 Prozent, mussten etwa 7000 Leistungsberechtigte erleiden.
7000 Totalsanktionen gegen Hartz IV Bezieher
Weitere knapp 38 Prozent der Betroffenen wurden mit einem Abzug in Hรถhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert, wie aus der Regierungsantwort hervorgeht. 19 Prozent mussten hรถhere Kรผrzungen hinnehmen. Komplett gestrichen wurden Leistungen bei rund 7000 Empfรคngern.
Die Co-Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, erneuerte gegenรผber der dpaย im Zuge der Auswertung ihre Kritik an dem Sanktionsregime bei Hartz IV: “Ein Minimum unter dem Existenzminimum gibt es nicht. Daher: Weg mit allen Sanktionen bei Hartz IV und den Leistungseinschrรคnkungen bei der Sozialhilfeโ.
Derzeit maximal 30 Prozent Leistungskรผrzungen
Sanktionen รผber 30 Prozent sind nach dem Urteil am Bundesverfassungsgericht im November letzten Jahres und nach einer internen Weisung der Bundesagentur fรผr Arbeit an die Jobcenter nicht mehr mรถglich. Der Gesetzgeber ist nunmehr dazu aufgefordert ein neues Sanktionsgesetz im SGB II zu schaffen. Das Bundesarbeitsministerium hat fรผr das laufende Jahr eine entsprechende Reform angekรผndigt.