Hartz IV: Mehr Lebensqualität durch “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt”?

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“Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt” verbesserte laut Studie Lebensqualität

Eine aktuell veröffentlichte Studie über das ausgelaufenen Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zeigte positive Wirkungen für die Teilnehmenden. Das Pilotprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) richtete sich in erster Linie an Hartz IV Beziehende.

Allgemeine Lebenszufriedenheit verbesserte sich

Wenn Hartz IV Beziehende einen geförderten Arbeitsplatz erhalten, kann sich dies positiv auf das soziale Wohlbefinden und die Lebensqulität der Teilnehmenden auswirken. Zu diesem Ergebnis kam jedenfalls eine Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Die Forscher befragten Teilnehmer des im Dezember 2018 beendeten Programms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und kamen zu dem Ergebnis, “dass die Teilnahme am stärksten die allgemeine Lebenszufriedenheit verbessert hat, während der empfundene soziale Status nur geringfügig angestiegen ist.”

Die Forscher werteten für die Studie die Daten des Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus, analysierten die Erwerbsbiografien und führten mit einer Auswahl an Teilnehmern ein Telefoninterview.

Zielgruppe Langzeiterwerbslose

Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ startete als Pilotprojekt des BMAS. Es richtete sich an Hartz IV Beziehende, die längere Zeit bereits erwerbslos sind. Im Schnitt waren die Teilnehmer etwa 7,1 Jahre bereits erwerbslos. Im Zuge des Programms bekamen zu Spitzenzeiten bis zu 16.000 Menschen je Monat einen geförderten Arbeitsplatz. Ende 2018 lief das Programm aus.

Beschäftigung zu Niedriglöhnen

Die Beschäftigungsverhältnisse wurden mit dem Mindestlohn vergütet und waren sozialversicherungspflichtig. Allerdings erwarben die Betroffenen keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung. Trotzdem konnten die Teilnehhmenden – trotz Anrechnung des Einkommens auf Sozialleistungen – ihre finanzielle Situation im Schnitt zusätzlich um 3.350 Euro im Jahr verbessern. Die Menschen wurden als Hilfsarbeiter bei Kommunen und privaten Unternehmen eingesetzt.

Sanktionen oder Hilfsarbeit

Das Programm stieß allerdings auch auf Kritik. Die Beschäftigten waren nämlich weiterhin dem Hartz-IV-System mit seinen Pflicht- und Meldeobliegenheiten unterworfen. Wer einen Vermittlungsvorschlag ohne »wichtigen Grund« ablehnte, wurde sanktioniert. Ferner gründeten die Arbeitsverhältnisse meistens auf die Sozialgesetzgebung (SGB). Der Arbeitnehmerstatus galt somit für die Beschäftigten nicht und sie hatten in der Regel nicht die üblichen Arbeitsschutzrechte, geschweige denn Mitbestimmungsrechte. Sie konnten keine Vertretung wählen und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit wurde ihnen verwehrt. Somit waren auch andauernden Verstößen gegen das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz Tür und Tor geöffnet.

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