Aufgrund der Klageflut an den Sozialgerichten: Hartz IV Gesetze sollen einfacher und eindeutiger werden
Die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Niedersachsen wollen die Hartz IV Gesetzgebungen eindeutiger gestalten, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzudämmen. Hierbei soll es jedoch nicht um eine grundsätzliche Verbesserung der Lebensbedingungen von ALG II-Beziehern gehen, sondern um eine präzisere Formulierung und Ausgestaltung der Sozialgesetze. Diese sollen nicht im Grundsatz geändert werden, sondern nur eindeutiger formuliert werden. Sachsen-Anhalts Justizsstaatssekretär Burkhard Lischka sagte gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung", dass er durch die Umgestaltung erwarte, die Klageflut an den Sozialgerichten um 10 bis 15 Prozent zu reduzieren. Momentan dauert die Bearbeitung der Klagen an den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt etwa 12 bis 13 Monate.
Eigens dafür haben Sozialrichter gesetzliche Hartz IV-Vorgaben durchgearbeitet und Vorschläge für eindeutigere Formulierungen erarbeitet. Hierbei haben sich die Sozialrichter vor allem auf die Formulierungen konzentriert, die besonders häufig Anlass zu Klagen und Widersprüchen geben. Ein häufiger Grund für Klagen ist die Formulierung "angemessener Wohnraum". Dieser Begriff ist langläufig viel zu ungenau und wird im Zweifel gegen den Antragsteller bei den zuständigen Argen und Jobcentern beschieden. Die Sozialrichter schlagen vor, ein Sechs-Stufen-Modell wie beim Wohngeld einzuführen. Die Stufen sollen je nach Wohngegend gelten.
Auch bei den Heizkosten käme es immer wieder zu Klagen, da sich die Behörden weigerten, die Kosten im vollem Umfang zu übernehmen. Hier schlagen die Richter vor, sog. Pauschalen einzuführen, sich nach dem Alter der Heizung, dem Sanierungsgrad der Wohnung sowie nach der Art des Brennstoffs richten. Ebenfalls zu ungenau definiert seien beispielsweise die Kosten für Umzug, Sanierung und Erstausstattung einer Wohnung, hier schlagen die Richter konkrete Zahlen vor.
Die Richter plädieren zudem für eine sog Härtfallregelung für Hartz IV Betroffene. Der zu geringe ALG II-Regelsatz reiche nach Meinung der Richter in bestimmten Lebenssituationen nicht aus. Hierbei soll berücksichtigt werden, wenn beispielsweise erhöhte Kosten für Schulmaterialen, Schul-Fahrtkosten oder notwenige Medikamente anfallen, die vom kargen Regelsatz nicht beglichen werden können. Das Bundesland Niedersachsen lasse derzeit ebenfalls eine Vereinfachung der Formulierung prüfen. Noch ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt die Formulierungen vereinfacht werden. Die Sozialrichter drängen jedoch auf eine baldige Umgestaltung, damit die Klageflut reduziert werden kann. (07.08.2009)
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