Hartz IV: Digitales Bürgergeld ohne digitale Endgeräte?

Lesedauer 2 Minuten

Die Jobcenter sowie die Beantragung von Sozialleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) soll digitaler und damit einfacher werden. Wer aber in die Lage gerät, überhaupt Hilfeleistungen zu beantragen, hat kaum das Geld, sich digitale Endgeräte wie einen Computer, Laptop oder ähnliches anzuschaffen.

Digitales Bürgergeld ohne Internetzugang

Die Diakonie Deutschland, der Verband “Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt” sowie das Armutsnetzwerk e.V. fordern im Zuge der Einführung des Bürgergelds auch die digitale Teilhabe einzuberechnen. Bei Hartz IV wurde das digitale Existenzminimum bislang nicht beachtet. Auch beim Bürgergeld wurden digitale Teilhabeleistungen bislang schlichtweg “vergessen”.

„In der digitalisierten Welt werden Menschen ohne geeignete Technikausstattung und Anwenderkompetenz zunehmend ausgegrenzt. Menschen mit Armutserfahrung sind im hohen Maß davon betroffen”, kritisierten die Verbände im Rahmen eines Online-Fachgesprächs, zu dem die Verbände geladen hatten.

Die Regelbedarfe sind in den 80er hängen geblieben

Bei den Regelbedarfen wird nach wie vor so gerechnet, als wären die 80er Jahre noch nicht vorbei. Zwar existiert der Posten „Post und Telekommunikation“ und mit 40,15 Euro pro Monat eingespeist ist, aber auch beim Bürgergeld ist nur unwesentlich mehr mit 44,88 Euro eingepreist.

Dieser Posten deckt allerdings nur Post-Briefe und Festnetz-Telefon ab. Wer allerdings ein Tablet, Laptop, stationären Computer oder Handy anschaffen will, muss auf den Posten „andere Waren und Dienstleistungen“ mit 35,77 Euro (Hartz IV) bzw. 40,06 Euro (Bürgergeld) zurückgreifen.

Selbst bei gebrauchten Geräten müssen Leistungsbeziehende sehr lange sparen. Hinzukommend reicht der Regelsatz nicht aus, um sich mit den existenzsichernden Lebensmitteln aufgrund der anhaltenden Inflation zu versorgen.

Sprich: Die Position „andere Waren und Dienstleistungen“ wird schlicht und ergreifend notgedrungen für Lebensmittel ausgegeben, wie auch eine aktuelle Berechnung des Paritätische Gesamtverbandes ergab.

Das bedeutet, dass das digitale Zeitalter bei der Regelleistung Berechnung bis heute nicht beachtet wird.

„Heute ist das Existenzminimum bei Erwachsenen in der Grundsicherung weitgehend über Wohnen, Nahrung, Kleidung oder Telefonanschlüsse definiert”, so das Vorstandsmitglied Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Maria Loheide.

Lesen Sie auch:
Vorläufige Hartz IV-Bescheide: Darauf sollten Betroffene achten

Teilhabe-Leistungen bei Schulkindern unzureichend

Lediglich bei Schulkindern wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets eine einfache digitale Ausstattung gefördert. Nicht gefördert werden hingegen ein Internetzugang oder ein Drucker.

Ein Drittel der Sozialleistungsbeziehenden ohne digitale Endgeräte

Wie weitreichend das Problem ist, zeigen Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Laut einer Umfrage hat etwa ein Drittel der SGB II Bezieher kein digitales Endgerät geschweige denn einen Internetanschluss.

Einmaliger Bedarf von 400 Euro notwendig

Um das Problem zu lösen, müsste ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Person seitens des Jobcenters gewährt werden. Zusätzlich müssen Haushalte mit 25 Euro je Monat ausgestattet werden, um sich einen Internetzugang anzuschaffen.

Diese Regelung müsse auch für Wohngeld/Kinderzuschlag Haushalte gelten, die zwar aus Hartz IV rausfallen, aber ebenso nur knapp über dem Existenzminimum leben.

Auch wenn die Digitalisierung und damit auch die Vereinfachung von Anträgen wünschenswert ist, sollten analoge Wege ebenso offengehalten werden, so die Verbände. Gerade ältere Menschen haben Schwierigkeiten, sich mit den technischen Neuerungen auseinanderzusetzen.

Digitales Bürgergeld nur mit digitalem Zugriff

Die Ampel-Koalition hatte ein “digitales Bürgergeld” angekündigt. Wer das ankündigt, muss auch dafür sorgen, dass die Menschen digitale Angebote nutzen können. Bislang sind die Voraussetzungen nicht Bestandteil des “neuen” Bürgergelds, dass von Kritikerin bisweilen auch als “Hartz 5” bezeichnet wird.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...