Hartz IV-Auswertung: Bürgergeld-Regelsatz müsste 725 Euro betragen

Lesedauer 2 Minuten

Laut einer Auswertung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist die geplante Hartz-IV-Erhöhung zum Jahreswechsel auf 502 Euro viel zu niedrig. Um wirksam Leistungsbeziehende im Rahmen der Bürgergeld-Reform vor Armut zu schützen, müsste der Regelsatz (Messwert Single-Haushalt) auf mindestens 725 Euro angehoben werden.

Bundestag berät heute über Regelsatz-Anpassung

Heute berät der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform und der Einführung eines sogenannten Bürgergeldes über die Höhe der Regelleistungen. Die Ampel-Koalition will die Regelleistungen auf 502 Euro im Monat anheben.

Union und AfD verbreiten Mythen

Von Seiten der Union und AfD werden die geplanten Reformen zum Teil mit zahlreichen Mythen attackiert, die wir hier, hier und hier rechnerisch widerlegt haben.

Berechnung zeigt höheren Bedarf

Laut einer Berechnung der Paritätischen Forschungsstelle sind selbst die geplanten Reformen nur unzureichend. Die Grundsicherungsleistungen müssten “auf mindestens 725 Euro angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen”, heißt es dem Bericht.

Angesichts der Berechnungen fordert der Verband “eine entsprechende Erhöhung des Regelsatzes um 276 Euro plus die vollständige Übernahme der Stromkosten.” Aufgrund der derzeitigen Teuerungsrate solle die Politik keine Zeit mehr verlieren.

Auch neue Berechnungsmethode mit statistischen Tricks

Scharf kritisierten die Forscher die amtlichen Berechnungsmethoden trotz der neuen Fortschreibungsmethodik. Diese sei nicht ausreichend, um das verfassungsrechtlich vorgeschriebene soziokulturelle Existenzminimum der Leistungsberechtigten abzusichern.

“Ob Hartz IV oder Bürgergeld, an der eigentlichen Berechnungsmethode hat sich nichts geändert, die Leistungen bleiben trickreich kleingerechnet, reichen vorne und hinten nicht und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei”, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands bei Vorstellung des Berichts.

Lesen Sie auch:
Welche staatlichen Hilfen gibt es bei steigenden Energiekosten?

Geplante Hartz-Anpassung ist keine Verbesserung für Leistungsbeziehende

Weil die Preise vor allem im Bereich Grundnahrungsmittel und Energie stark steigen, seien die Regelleistungen trotz Erhöhung keine Verbesserung, sondern lediglich eine Anpassung an die gestiegenden Lebenshaltungskosten der letzten zwölf Monate, so Schneider.

Seit Jahren kritisiert der Wohlfahrtsverband die statistischen Manipulationen bei der Regelsatzberechnung. Der Verband hatte bei der Herleitung die Tricks zur Kleinrechnung herausgenommen und die aktuelle Preisentwicklung zu Grunde gelegt. Im Ergebnis müsste dann der Regelsatz für einen Single-Haushalt ab dem ersten Januar 2023 mindestens 725 Euro statt der anvisierten 502 Euro betragen.

Umfrage zeigt: Mehrheit der Bundesbürger für höhere Regelleistungen

Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „forsa“ zeigte zudem, dass eine Mehrheit der Bundesbürger davon ausgeht, dass auch die geplanten neuen Bürgergeld-Regelleistungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt in der aktuellen Situation zu bestreiten.

Nur 6 Prozent gaben an, dass mit dem neuen Regelsatz eine gesunde und ausgewogene Ernährung möglich ist. Zwei Drittel der Befragten sagten hingegen, dass die bisherige Unterstützung von Rentnern, Geringverdienern, Studenten, Sozialleistungsbeziehern und Armutsbetroffenen nicht ausreiche, um die Inflations- und Energiekrise zu meistern.

Die Forsa-Umfrage wurde im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes durchgeführt. Insgesamt nahmen 1012 Personen über 18 Jahre an der Umfrage teil.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...