Hartz IV: Die Probleme mit einem P-Konto

Lesedauer < 1 Minute

Hartz IV & Pfändungsschutzkonto: Was für eine Panne!

Aus unserer Leserpost: Da richten wir uns ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein, um (trotz Abgabe einer EV!) nicht doch noch durch ein unnachgiebiges Inkassounternehmen über das Konto gepfändet zu werden. Denn das was wir erhalten ist zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel. Doch wir haben die Rechnung ohne den Wirt Namens Gesetzgeber gemacht.

Eine Nachzahlung in Korrektur der Bewilligungsbescheide für 12 Monate ging am 27 Juli 2010 auf das Konto meiner Frau ein. Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft, die ARGE überweist beide Hartz IV Ansprüche auf ein Konto. Da nun der Betrag über den des Pfändungsfreibetrages von 985,15 Euro lag, blieb und bleibt uns der Mehrbetrag versperrt. Auch mit dem Hin-, und schriftlichen Nachweis (beglaubigtes Schreiben durch die ARGE) auf „Einmalzahlung“ war die Bank nicht zu bewegen den Mehrbetrag freizugeben.

Nun haben wir einen neuen Monat, und weil über diese Summen nur im Bezugsmonat verfügt werden kann ist es wohl weg. Das heißt nicht ganz. Das Inkassounternehmen wird sich deren bemächtigen und kann dann anderen Inkassounternehmen Mut machen. "Sozialhilfe" pfänden? Ja das geht!.

Was bleibt? Meine Vermutung das mit der derzeitigen P-Kontenregelung Inkassos, mit staatlicher Legitimierung, begünstigt werden ihre Forderungen schnell und auch gleich in maximaler Höhe einzuholen. (Eine Leserbericht von Franz Fliegen – 05.08.2010)

Lesen Sie auch:
Pfändungsschutz für überschuldete Haushalte
Pfändungssicheres Konto (P-Konto)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...