Hartz IV: Wichtige Rechtshilfen für ALG II Beziehern

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Wer Hartz IV Leistungen bezieht, muss sich im Laufe der Zeit mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Entweder weil man zu Unrecht sanktioniert wurde, das Einkommen beim ALG II-Bescheid nicht richtig berechnet wurde oder Maßnahmen zugewiesen wurden, die so nie vereinbart waren. Für die Rechtsberatung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, damit auch Menschen mit geringem Einkommen zu Ihrem Recht kommen.

Beratungshilfe für anwaltschaftliche Beratungen vor einem Verfahren vor Gericht

Beratungskostenhilfe = für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die vor einem Prozess passieren, vorausgesetzt es kommt auch zu keinem, ansonsten benötigen Sie eine Prozesskostenbeihilfe. Die Beratungshilfe ermöglicht einen Beratungstermin bei einem Anwalt.

Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist, dass der Betroffene keine Mittel besitzt, um die Kosten für eine Beratungshilfe aufzubringen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG).

Wann habe ich einen Anspruch auf die Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) = für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die vor einem Prozess und während diesem passieren, sowie die Prozesskosten selbst. Ersteres muss man selbst beim Amtsgericht beantragen, letzteres beantragt der Anwalt beim zuständigen Gericht, wobei der Mandant vorher einen PKH-Antrag ausfüllen muss.

Für die Prozesskostenhilfe gilt: gewinnt man den Prozess, sollte der Anwalt (falls der Richter das nicht macht) eine Kostenentscheidung beantragen, so dass der Prozessgegner alle Kosten, die einem entstanden sind, zu tragen bzw. zu ersetzen hat,

– bei einem Vergleich trägt i.d.R. jede Partei ihre eigenen Kosten im Verhältnis zum Klageergebnis,

– verliert man, dann kommen zu den Kosten des eigenen Anwaltes und den Prozesskosten auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes hinzu.

– Innerhalb der nächsten 4 Jahre wird regelmäßig geprüft, ob man in der Lage ist, die gewährte PKH ganz oder teilweise zurück zu zahlen. Nach 4 Jahren ist die Rückzahlungsforderung verjährt.

In Strafverfahren wird dem Beschuldigten bzw. Angeklagten keine Prozesskostenhilfe gewährt. Hier greift in den Fällen notwendiger Verteidigung die Pflichtverteidigung. D.h. der Anwalt muss bei Gericht beantragen, dass er seinem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?

Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt, kann aber mit seinem Mandanten zusätzliche Gebühren vereinbaren, jedoch nicht ohne Vereinbarung fordern. Im Fall einer rechtskräfigen Verurteilung fordert die Staatskasse dann die Prozesskosten sowie die Kosten des Pflichtverteidigers vom Verurteilten zurück.

Dagegen kann Opfern von Straftaten, die zur Nebenklage berechtigt sind, hierfür Prozesskostenhilfe gewährt werden. Weitere Hilfen auch in unserem Forum.