Hartz IV: 150 Euro Corona-Soforthilfe noch nicht erhalten? Das sind die Auszahlungszeitpunkte

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Im Februar hat die Bundesregierung eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro für alle Betroffenen von Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe und Asylleistungen im Monat Mai beschlossen. Die erste Auszahlungmarge erfolgte am 08. Mai – doch viele haben den Bonus noch gar nicht erhalten.

Weiterhin Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Die in § 70 SGB II festgelegte Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie war schon im Februar stark kritisiert worden. Sozialverbände, Gewerkschaften und Parteien bezeichneten die Zahlung als unzureichend und zu spät. Doch auch in rechtlicher Hinsicht wurden Zweifel formuliert.

Das Sozialgericht Karlsruhe rügte die Maßnahme in einem Urteil über pandemiebedingten Mehrbedarf für die Beschaffung von FFP2-Masken als verfassungswidrig. Generell folge aus § 70 SGB II nicht, dass 150 Euro ausreichend wären, um die pandemiebedingten Mehrausgaben zu decken.

Spezifisch verfassungswidrig sei die Regelung jedoch, weil sie rückwirkend Leistungen bereitstelle, die nicht mehr zweckmäßig eingesetzt werden könnten und weil die Begrenzung der Gruppe der Berechtigten allein auf jene Betroffenen, die im Monat Mai einen Lesitungsanspruch hatten, dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.

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Das sind die nächsten Auszahlungszeitpunkte der Corona-Einmalzahlung

Nach Angabe der Jobcenter wurden die ersten Zahlläufe am 08.05.2021 angewiesen, die 150 Euro vermutlich zum 14.05. auf die Konten von 2,5 Millionen Betroffenen gutgeschrieben. Wer sein Geld bisher nicht erhalten hat, muss auf die Zahlläufe am 05.06. oder sogar 03.07.2021 warten.

Erst anschließend will die Bundesagentur erfassen, welche Leistungsberechtigten den Zuschuss bisher nicht erhalten haben. Solche Fälle müssen offenbar manuell erfasst und nachgesteuert werden. Bild: Taras_Muroslavovuch / AdobeStock

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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