Im Februar hat die Bundesregierung eine einmalige Sonderzahlung in Hรถhe von 150 Euro fรผr alle Betroffenen von Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe und Asylleistungen im Monat Mai beschlossen. Die erste Auszahlungmarge erfolgte am 08. Mai โ doch viele haben den Bonus noch gar nicht erhalten.
Weiterhin Zweifel an Verfassungsmรครigkeit
Die in ยง 70 SGB II festgelegte Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie war schon im Februar stark kritisiert worden. Sozialverbรคnde, Gewerkschaften und Parteien bezeichneten die Zahlung als unzureichend und zu spรคt. Doch auch in rechtlicher Hinsicht wurden Zweifel formuliert.
Das Sozialgericht Karlsruhe rรผgte die Maรnahme in einem Urteil รผber pandemiebedingten Mehrbedarf fรผr die Beschaffung von FFP2-Masken als verfassungswidrig. Generell folge aus ยง 70 SGB II nicht, dass 150 Euro ausreichend wรคren, um die pandemiebedingten Mehrausgaben zu decken.
Spezifisch verfassungswidrig sei die Regelung jedoch, weil sie rรผckwirkend Leistungen bereitstelle, die nicht mehr zweckmรครig eingesetzt werden kรถnnten und weil die Begrenzung der Gruppe der Berechtigten allein auf jene Betroffenen, die im Monat Mai einen Lesitungsanspruch hatten, dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.
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Das sind die nรคchsten Auszahlungszeitpunkte der Corona-Einmalzahlung
Nach Angabe der Jobcenter wurden die ersten Zahllรคufe am 08.05.2021 angewiesen, die 150 Euro vermutlich zum 14.05. auf die Konten von 2,5 Millionen Betroffenen gutgeschrieben. Wer sein Geld bisher nicht erhalten hat, muss auf die Zahllรคufe am 05.06. oder sogar 03.07.2021 warten.
Erst anschlieรend will die Bundesagentur erfassen, welche Leistungsberechtigten den Zuschuss bisher nicht erhalten haben. Solche Fรคlle mรผssen offenbar manuell erfasst und nachgesteuert werden. Bild: Taras_Muroslavovuch / AdobeStock