Neue Pfändungstabelle 2021: Pfändungsfreier Betrag steigt um 6,28 Prozent

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Neue Pfändungstabelle 2021 erschienen

Die pfändungsfreien Beträge steigen um 6,28! Der Grundfreibetrag stiegt somit auf 1.252,64 Euro. Die neuen Stufen wurden im Bundesgesetzblatt (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht, BGBl. 2021 I Nr. 24, Seite 1099) veröffentlicht. Allerdings gilt die neue Pfändungstabelle erst ab 1. Juli 2021.

Pfändungsfreier Betrag steigt um 6,28 Prozent

Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt demnach von aktuell 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 443,57 Euro auf 471,44 Euro; für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht von 247,12 Euro auf 262,65 Euro.

Neue Pfändungstabelle 2021

In der Übersichtstabelle zeigen wir die ab 1. Juli 2021 geltenen Beträge. Die Tabelle zeigt, welche Beträge den Schuldner verbleiben, wenn sie eine Privatinsolvenz durchlaufen, ohne dass Gläubiger einen Anspruch auf genannte Beträge haben.

Pfaendungstabelle 2021

-> Die neue Pfändungstabelle 2021 hier auch als Donwload

Rechenbeispiel

Beispiel: Ein verheirateter Schuldner (= 1 Unterhaltspflicht) verdient netto 2.000 €. Dann sind 138 € pfändbar, d.h. ihm verbleiben 1.862 €. Bekommt er ein Kind (= dann 2 Unterhaltspflichten), sind 5 € pfändbar und ihm verbleiben 1.995 €.

Änderung der P-Konto-Bescheinigung

Die Änderung der Pfändungstabelle führt auch zur Änderung der P-Konto-Bescheinigung im Fall, dass eine Erhöhung des Freibetrags erforderlich ist.

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