Ab 1. Januar 2027 zählen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig drei statt zweieinhalb Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rente. Die Deutsche Rentenversicherung überweist das Plus voraussichtlich ab 2028 rückwirkend. Mütter und Väter, die Kindererziehungszeiten eingetragen haben – erhöhen damit ihre Rente um rund 18 Euro pro Monat je Kind.
Inhaltsverzeichnis
Das ändert sich 2027
Bislang erkannte die Rentenkasse für vor 1992 geborene Kinder zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit an. Die Reform legt pauschal sechs Monate drauf. Ein Erziehungsjahr entspricht einem Entgeltpunkt. Ein halber Punkt bringt gegenwärtig knapp 18 Euro Monatsrente (West) beziehungsweise rund 17 Euro (Ost). Wer zwei Kinder vor 1992 großzog, erhält daher künftig etwa 36 Euro monatlich zusätzlich.
Hintergrund: Warum die Politik nachlegt
Die CSU drängte seit Jahren auf eine „Mütterrente III“. Sie argumentiert, dass Frauen, die ihre Kinder vor 1992 großzogen, wegen fehlender Krippenplätze selten voll arbeiten konnten. SPD und Grüne stimmten zu, um Altersarmut im unteren Einkommensdrittel zu mindern. Das Vorziehen des Starttermins auf 2027 beschloss der Koalitionsausschuss Anfang Juli 2025.
Zeitplan und Auszahlung
Schritt | Geplantes Datum | Bedeutung für Versicherte |
Gesetzesbeschluss im Bundestag | Herbst 2025 | Rechtliche Grundlage geschaffen |
IT-Umsetzung bei Rentenkasse | 2026 – 2027 | Anspruchsprüfung für rund 9 Mio. Versicherte |
Reformstart | 1. Jan. 2027 | Zusätzliche Entgeltpunkte zählen |
Erste Auszahlungen | Anfang 2028 | Geld fließt rückwirkend ab 2027 |
Kosten und Finanzierung
Laut Gesetzentwurf steigen die Zusatzkosten ab 2029 um 4,1 Mrd. €, 2030 um 9,4 Mrd. € und 2031 um 11,2 Mrd. €. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem Bundeshaushalt. Damit bleibt der Rentenbeitragssatz stabil – die Beitragenden tragen das Plus nicht.
So sichern Sie sich die höheren Punkte
- Prüfen Sie die Renteninformation: Steht bei jedem Kind der Vermerk „Kindererziehungszeit“?
- Fehlt ein Eintrag, reichen Sie die Geburtsurkunde beim zuständigen Rentenversicherungsträger nach.
- Liegt bereits ein Bescheid vor, müssen Sie nichts tun; die Erhöhung erfolgt automatisch.
Wer profitiert besonders?
Alle, die Kinder vor 1992 erzogen und nie eine Riester-Rente abgeschlossen haben, spüren das Plus sofort. Für Teilrentnerinnen kann die Erhöhung sogar die Grenze zur Grundsicherung im Alter überschreiten. Beispiel: Eine heute 64-jährige Näherin mit 1 025 € Nettorente erhält künftig etwa 1 043 €. Damit entfällt ihr bisheriger Anspruch auf Wohngeld – sie gewinnt finanzielle Selbstständigkeit.
Kritische Stimmen
Ökonominnen warnen, dass jede neue Leistung den Bundeszuschuss weiter aufbläht. 2025 fließen bereits über 110 Mrd. € Steuermittel in die Rentenkasse. Langfristig fordern sie eine grundsätzliche Neuordnung: Erwerbstätige ohne Rentenversicherungspflicht – etwa Selbstständige – sollen einzahlen, damit Sonderleistungen wie die Mütterrente nachhaltig finanzierbar bleiben.
Tipps für zusätzliche Vorsorge
Führen Sie ein digitales Rentenkonto, um Versorgungslücken früh zu entdecken. Nutzen Sie ab 2026 den höheren Höchstbetrag für die betriebliche Entgeltumwandlung – fünf Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West – und prüfen Sie zusätzlich freiwillige Beiträge, sobald Sie nach einer Familienphase in Teilzeit zurückkehren.