Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) betrifft vor allem Menschen mittleren Alters, oft zwischen Ende 40 und Anfang 60. Doch auch jüngere Menschen können aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Viele fragen sich, warum ist die Rente bei jüngeren Menschen so hoch?
Wie wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt maßgeblich vom vorherigen Verdienst ab. Der Verdienst, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlen, wird in sogenannte Entgeltpunkte umgewandelt.
Diese Punkte werden bei Rentenantritt in Euro umgerechnet. Ein Berechtigter der früh erwerbsgemindert wird, hat jedoch weniger Gelegenheit, Entgeltpunkte zu sammeln, was zu niedrigeren Renten führen könnte.
Um eine unfaire Behandlung zu verhindern, gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Hierbei rechnet die Deutsche Rentenversicherung so, als ob die Person bis zum gesetzlichen Rentenalter gearbeitet hätte. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Entgeltpunkte und somit die Rentenhöhe.
Was sind die Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente?
Um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, muss die sogenannte 553-Regel erfüllt sein:
- Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit in der Rentenversicherung.
- In den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein.
Diese Regelung stellt für junge Menschen, die gerade erst ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben, eine besondere Herausforderung dar. Daher gibt es spezielle Ausnahmeregelungen.
Sonderregelungen für junge EM-Rentenbezieher
Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung frühzeitig eine Erwerbsminderungsrente benötigen, gibt es die Wartezeitfiktion. Diese besagt, dass der Betroffene innerhalb von sechs Jahren nach dem Abschluss seiner letzten Ausbildung (inklusive schulischer Ausbildung) eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen kann, ohne die reguläre 553-Regel zu erfüllen.
Ein Beispiel: Ein Student oder Schüler, der nach dem Abschluss seiner Ausbildung schwer erkrankt und keine fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen kann, kann dennoch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Dies ist möglich, wenn er während der Ausbildung oder davor durch Nebenjobs Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.
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Wie wird die Rente bei jungen Menschen ohne viele Entgeltpunkte berechnet?
Wenn eine Person kurz nach Abschluss ihrer Ausbildung erwerbsgemindert wird und noch nicht viele Entgeltpunkte gesammelt hat, greift die Rentenversicherung auf Durchschnittswerte zurück. In solchen Fällen wird das Durchschnittseinkommen aller Versicherten herangezogen. Von diesem Durchschnittseinkommen werden 75 % angesetzt, was bedeutet, dass der Betroffene pro Jahr drei Viertel eines Entgeltpunktes erhält.
Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:
- Ein Entgeltpunkt ist im Jahr 2024 rund 39,32 Euro wert.
- 75 % davon entsprechen 29,42 Euro pro Jahr.
- Wird die Rente für eine Person in ihren 20ern berechnet und für die nächsten 40 Jahre hochgerechnet, kann dies eine Basis von etwa 1200 Euro monatlich ergeben.
Diese Zahlen sind stark vereinfacht, und es gibt viele Faktoren, die die endgültige Rentenhöhe beeinflussen, wie Abschläge sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Was gilt es bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente zu beachten?
In vielen Fällen wird die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet bewilligt, häufig für zwei bis drei Jahre.
Danach muss die weitere Zahlung durch einen Antrag auf Weiterbewilligung beantragt werden. Dieser Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, damit es nicht zu Zahlungslücken kommt. Es ist wichtig, die Bedingungen und Fristen für den Weiterbewilligungsantrag genau zu beachten.
Wie man eine Verlängerung bzw. unbefristete EM-Rente erreichen kann, haben wir in diesem Artikel ausführlich beschrieben.
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