GEZ: Über 2000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag

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Der Rundfunkbeitrag wird immer wieder in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Immer mehr Beitragszahler klagen gegen die GEZ-Gebühr. Im letzten Jahr Jahr wurden bundesweit 2282 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht gebracht.

Warum gibt es so viele Klagen gegen den Rundfunkbeitrag?

Im Jahr 2023 wurden 2282 rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren vor Gerichten anhängig gemacht. Dies zeigt, dass es eine signifikante Anzahl von Menschen gibt, die die Beitragspflicht anfechten oder zumindest einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen möchten. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zu allen neuen Verfahren vor Verwaltungsgerichten, außer Asyl, so betreffen immerhin 2,75 Prozent aller Fälle den Rundfunkbeitrag.

Wer sind die Kläger und wie agieren sie?

Kläger in diesen Fällen sind tatsächliche oder vermeintliche Beitragsschuldner. Diese verklagen nicht den “Beitragsservice” direkt, da dieser als Inkassostelle nicht rechtsfähig ist, sondern die örtlich zuständige Rundfunkanstalt. Diese hinterlegen den Ausgang jedes Gerichtsverfahrens im Beitragskonto des Klägers. Dadurch hat der Beitragsservice Zugriff auf den Verlauf und Ausgang des Rechtsstreits.

Wie verhalten sich die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice in Klagefällen?

Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice tauschen sich kontinuierlich zu relevanten rechtlichen Fragestellungen aus, um eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten. Gerichtsentscheidungen werden daraufhin überprüft, ob sie Anpassungen in der Verwaltungspraxis des Beitragsservices oder der Rundfunkanstalten erfordern. Bei Bedarf erfolgen entsprechende Umsetzungen.

Interessanterweise werden zahlreiche Fälle nicht durch ein Urteil entschieden, da die Rundfunkanstalten den Rechtsstreit für erledigt erklären und Beitragsforderungen erlassen. Diese sogenannte „Erlasspraxis“ führt dazu, dass viele Verfahren ohne Urteil enden. Somit will man offenkundig Grundsatzurteile verhindern.

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Wie viele Beitragskonten gibt es und wie steht es um die Klagezahlen?

Der “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” hat angegeben, dass der Anteil derjenigen, die ihre Beitragspflicht gerichtlich überprüfen lassen, im Promillebereich liege. Bei rund 47 Millionen Beitragskonten sei die Anzahl der Klagen verhältnismäßig gering, hieß es.

Gibt es einen institutionalisierten Informationsaustausch?

Der Beitragsservice von ARD und ZDF bestätigen, dass es einen regelmäßigen Austausch zu rechtlichen Fragestellungen zwischen den Rundfunkanstalten und dem Beitragsservice gibt. Ziel dieses Austausches sei es, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen. Dieser Austausch umfasse auch die Überprüfung von Gerichtsentscheidungen und deren potenziellen Einfluss auf die Verwaltungspraxis.

Welche weiteren Entwicklungen gibt es beim Beitragsservice?

Vor kurzem hat sich der Beitragsservice einen neuen Verhaltenskodex gegeben. Dieser soll dazu dienen, hohe Qualitätsstandards beim Beitragseinzug zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Kodex sollen interne Abläufe, Prozesse, Strukturen und Verfahren kontinuierlich evaluiert und im Interesse der Beitragszahler verbessert werden.

Welche Rolle spielen Mitarbeiter des Beitragsservice in der Rechtskommentierung?

Der Beitragsservice bestätigte, dass eine Mitarbeiterin als Autorin am Beck‘schen Kommentar zum Rundfunkrecht mitwirkt. Diese Tätigkeit erfolge fast ausschließlich außerhalb der regulären Arbeitszeit, wobei für Recherchezwecke Gerichts- und Universitätsbibliotheken genutzt werden. Gelegentlich wird jedoch auch auf juristische Datenbanken zugegriffen, die den Mitarbeitern des Beitragsservice zur Verfügung stehen. Ein Schelm der dabei etwas Böses denkt.