Schwerbehinderung: Pauschbetrag auf Angehörige übertragen

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Steuerliche Entlastungen für Angehörige von Menschen mit Schwerbehinderung bleiben oft ungenutzt. Wenn ein Mensch schwerbehindert ist, profitieren nicht nur Betroffene selbst von steuerlichen Entlastungen, sondern auch Angehörige können erhebliche Vorteile durchsetzen.

Das Steuerrecht eröffnet konkrete Möglichkeiten, Pauschbeträge und tatsächliche Kosten auf Familienmitglieder zu übertragen. Finanzämter weisen selten aktiv darauf hin. Wer diese Regeln kennt und entschlossen nutzt, senkt die Steuerlast spürbar.

Der Behinderten-Pauschbetrag lässt sich übertragen

Pflegen oder unterstützen Sie einen schwerbehinderten Angehörigen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag ganz oder teilweise übernehmen, wenn die behinderte Person ihn nicht selbst nutzt. **Praxismodell: Henry** kümmerte sich um seinen schwerbehinderten Vater mit geringem Einkommen und beantragte die Übertragung des Pauschbetrags, wodurch seine eigene Steuerlast deutlich sank. Das Finanzamt akzeptierte den Antrag, weil Henry die tatsächliche Unterstützung sauber belegte.

So stellen Sie den Antrag auf Übertragung

Sie beantragen die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags direkt in Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie verweisen ausdrücklich darauf, dass die behinderte Person den Pauschbetrag selbst nicht nutzt. Reichen Sie eine formlose Erklärung der betroffenen Person, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie Angaben zur unterstützenden Tätigkeit ein, damit das Finanzamt die Voraussetzungen klar erkennt.

Bleibt die Behörde dennoch untätig oder lehnt sie ab, legen Sie Einspruch ein und bestehen Sie auf einer Einzelfallprüfung.  Pauschale Ablehnungen halten rechtlich oft nicht stand, und Ihre Chancen stehen gut, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Pflegekosten wirken direkt steuermindernd

Neben Pauschbeträgen können Angehörige konkrete Pflege- und Unterstützungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Praxismodell: Annika zahlte regelmäßig für Fahrten zu Arztterminen und für Medikamente ihrer schwerbehinderten Schwester und setzte diese Kosten erfolgreich steuerlich ab. Entscheidend war, dass sie Rechnungen sammelte und die Notwendigkeit der Ausgaben nachvollziehbar darstellte.

So machen Sie außergewöhnliche Belastungen geltend

Sie tragen außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung gezielt ein und legen sämtliche Belege für Pflege, Medikamente, Hilfsmittel und Fahrten vor. Beschreiben Sie schriftlich, warum diese Kosten notwendig waren und in direktem Zusammenhang mit der Schwerbehinderung stehen, damit das Finanzamt den Zwangscharakter der Ausgaben erkennt.

Weist die Behörde Kosten pauschal zurück, sollten Sie Einspruch einlegen und eine individuelle Prüfung verlangen, denn pauschale Ablehnungen sind rechtlich angreifbar.

Auch nicht anerkannte Pflege zahlt sich steuerlich aus

Das Steuerrecht verlangt keine offizielle Pflegestufe, um Kosten geltend zu machen. Praxismodell: Sama unterstützte ihre schwerbehinderte Mutter täglich im Haushalt und dokumentierte den zeitlichen Umfang sowie zusätzliche Ausgaben. Das Finanzamt erkannte die Belastung an, weil Sama konkret belegte, dass sie Leistungen über das übliche Maß familiärer Hilfe hinaus erbrachte.

So geben Sie Kosten und Aufwand für Unterstützung bei der Steuer an

Sie erfassen auch ohne Pflegegrad alle Ausgaben und den zeitlichen Aufwand systematisch und legen diese Ihrer Steuererklärung bei. Halten Sie in einem einfachen Protokoll fest, welche Unterstützung Sie regelmäßig leisten, welche Kosten dabei entstehen und warum diese Hilfe wegen der Schwerbehinderung notwendig ist.

Reichen Sie diese Darstellung zusammen mit Belegen ein und bestehen Sie bei Rückfragen auf einer Einzelfallprüfung, denn Gerichte erkennen dokumentierte Unterstützungsleistungen zunehmend an.

Fahrtkosten bringen bares Geld zurück

Viele Angehörige unterschätzen den steuerlichen Wert von Fahrten. Praxismodell: Ahmad fuhr seinen schwerbehinderten Bruder regelmäßig zu Therapien und Behörden und setzte die Kilometerpauschale konsequent an. Am Jahresende reduzierte sich seine Steuerlast deutlich, weil das Finanzamt diese Mobilitätskosten als notwendige Unterstützung anerkannte.

Unterstützung im Alltag zählt steuerlich

Nicht nur Pflege, sondern auch organisatorische Hilfe kann steuerlich relevant sein. Praxismodell: Simone übernahm für ihre schwerbehinderte Tochter Behördengänge, kaufte Hilfsmittel vor und trug zusätzliche Haushaltskosten. Mit einer klaren Aufstellung setzte sie diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen durch und erhielt eine spürbare Steuererstattung.

Finanzämter prüfen streng – aber nicht unfehlbar

Finanzämter lehnen Anträge häufig zunächst ab, wenn Belege fehlen oder Anträge ungenau formuliert sind. Wer jedoch konkret argumentiert, Unterlagen nachreicht und notfalls Einspruch einlegt, erhöht die Erfolgschancen erheblich. Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

FAQ: Steuerliche Vorteile für Angehörige von Schwerbehinderten

Wer kann steuerliche Vorteile geltend machen?
Angehörige wie Eltern, Kinder, Geschwister oder Partner, die tatsächlich unterstützen oder Kosten tragen.

Muss die behinderte Person den Pauschbetrag selbst beantragen?
Nein, wenn sie ihn nicht nutzt, können Angehörige die Übertragung beantragen.

Welche Kosten erkennt das Finanzamt an?
Pflegekosten, Fahrtkosten, Medikamente, Hilfsmittel und weitere notwendige Ausgaben.

Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein, entscheidend ist die tatsächliche Belastung, nicht die formale Einstufung.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Ja, viele Einsprüche führen zu Korrekturen, wenn die Belastung nachvollziehbar belegt wird.

Fazit: Unterstützung verdient steuerliche Entlastung

Wer einen schwerbehinderten Menschen unterstützt, trägt oft eine erhebliche finanzielle Last. Das Steuerrecht bietet konkrete Instrumente, um diese Belastung abzufedern, doch nur informierte Angehörige nutzen sie konsequent. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten genau, sammeln Sie Belege und setzen Sie Ihr Recht durch, denn Unterstützung darf Sie nicht doppelt belasten.