Rundfunkbeitrag: Beitragsservice fordert GEZ-Beitrag, obwohl bereits gezahlt wird

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Der Beitragsservice (ehemals GEZ) von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhรคlt regelmรครŸig Daten von den Einwohnermeldeรคmtern, die er mit seinen eigenen Datensรคtzen abgleicht.

So will der Beitragsservice feststellen, ob der Rundfunkbeitrag entrichtet wird. ย Aber dabei kommt es hรคufig zu Fehlern. Was also tun, wenn Sie einen solchen Brief erhalten?

Warum erhalte ich Post vom Beitragsservice?

Die Einwohnermeldeรคmter รผbermitteln die Daten aller gemeldeten volljรคhrigen Personen an den Beitragsservice zur รœberprรผfung der Beitragspflicht.

Dies geschieht, um festzustellen, fรผr welche Wohnungen bisher noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Dabei werden Informationen wie Name, Adresse, akademischer Grad, Familienstand, Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in eine Wohnung รผbermittelt.

Werden bei diesem Abgleich Haushalte festgestellt, die noch keinen Beitrag zahlen, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung.

Unser Haushalt ist bereits beim Beitragsservice gemeldet โ€“ ich habe trotzdem Post erhalten. Was nun?

Auch wenn bereits eine Person in Ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichtet, sollten Sie auf das Schreiben reagieren.

Informieren Sie den Beitragsservice รผber den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person. Diese Informationen finden Sie im Verwendungszweck Ihres Zahlungsauftrags.

Die Reaktionsfrist betrรคgt zwei Wochen. Bei einer verspรคteten Rรผckmeldung erfolgt die Anmeldung automatisch.

Wenn das Schreiben Ihre Zweitwohnung betrifft, teilen Sie dies dem Beitragsservice mit und weisen Sie darauf hin, dass Sie bereits fรผr Ihre Hauptwohnung zahlen.

Hierzu benรถtigen Sie eine โ€žErweiterte Meldebescheinigungโ€œ. Auf diese Weise kรถnnen Sie eine Befreiung fรผr die Zweitwohnung beantragen.

Unser Haushalt ist nicht beim Beitragsservice gemeldet โ€“ was muss ich tun?

Erhalten Sie Post vom Beitragsservice und fรผr Ihre Wohnung zahlt noch niemand den Rundfunkbeitrag, sollten Sie das Formular ausfรผllen und das Einzugsdatum vermerken.

Der Beitragsservice hat das Recht, Beitrรคge rรผckwirkend ab dem Datum des Einzugs zu verlangen.

Beispiel: Wenn Sie am 24. Dezember 2022 eingezogen sind, mรผssen Sie ab dem 1. Dezember 2022 Beitrรคge zahlen. Beachten Sie, dass Nebenwohnungen ebenfalls angemeldet werden mรผssen und eine Befreiung separat beantragt werden kann.

Diese Befreiung gilt jedoch erst ab Antragsstellung; fรผr die Vergangenheit mรผssen die Beitrรคge in der Regel nachgezahlt werden.

Ich beziehe Sozialleistungen oder habe einen Schwerbehindertenausweis. Was muss ich beachten?

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder einen Schwerbehindertenausweis besitzen, kรถnnen Sie eine Befreiung oder ErmรครŸigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

Wรคhlen Sie im Befreiungsformular die entsprechende Leistung aus und legen Sie eine Bescheinigung (z.B. vom Jobcenter) bei, die den Bezug von Sozialleistungen bestรคtigt.

Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Nachweisen per Einschreiben mit Rรผckschein an den Beitragsservice.

Eine Befreiung oder ErmรครŸigung kann rรผckwirkend fรผr bis zu drei Jahre beantragt werden.

Leben Sie mit einer befreiten Person oder einer Person, die einen ermรครŸigten Beitrag zahlt, in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, profitieren Sie ebenfalls von der Befreiung oder ErmรครŸigung. Informieren Sie den Beitragsservice รผber Ihre Situation.

Auch Kinder unter 25 Jahren, die mit befreiten Eltern zusammenleben, kรถnnen von der Befreiung profitieren.

Ich habe ein Erinnerungsschreiben vom Beitragsservice erhalten โ€“ was nun?

Wenn Sie auf das erste Anschreiben des Beitragsservice nicht reagieren, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Ignorieren Sie auch dieses, werden Sie automatisch fรผr den Rundfunkbeitrag angemeldet.

Bei Nichtzahlung folgen Mahnungen sowie ein Festsetzungsbescheid und gegebenenfalls die Vollstreckung durch die zustรคndigen Vollstreckungsstellen der Lรคnder.