Der Beitragsservice (ehemals GEZ) von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält regelmäßig Daten von den Einwohnermeldeämtern, die er mit seinen eigenen Datensätzen abgleicht.
So will der Beitragsservice feststellen, ob der Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Aber dabei kommt es häufig zu Fehlern. Was also tun, wenn Sie einen solchen Brief erhalten?
Warum erhalte ich Post vom Beitragsservice?
Die Einwohnermeldeämter übermitteln die Daten aller gemeldeten volljährigen Personen an den Beitragsservice zur Überprüfung der Beitragspflicht.
Dies geschieht, um festzustellen, für welche Wohnungen bisher noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Dabei werden Informationen wie Name, Adresse, akademischer Grad, Familienstand, Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in eine Wohnung übermittelt.
Werden bei diesem Abgleich Haushalte festgestellt, die noch keinen Beitrag zahlen, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung.
Unser Haushalt ist bereits beim Beitragsservice gemeldet – ich habe trotzdem Post erhalten. Was nun?
Auch wenn bereits eine Person in Ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichtet, sollten Sie auf das Schreiben reagieren.
Informieren Sie den Beitragsservice über den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person. Diese Informationen finden Sie im Verwendungszweck Ihres Zahlungsauftrags.
Die Reaktionsfrist beträgt zwei Wochen. Bei einer verspäteten Rückmeldung erfolgt die Anmeldung automatisch.
Wenn das Schreiben Ihre Zweitwohnung betrifft, teilen Sie dies dem Beitragsservice mit und weisen Sie darauf hin, dass Sie bereits für Ihre Hauptwohnung zahlen.
Hierzu benötigen Sie eine „Erweiterte Meldebescheinigung“. Auf diese Weise können Sie eine Befreiung für die Zweitwohnung beantragen.
Unser Haushalt ist nicht beim Beitragsservice gemeldet – was muss ich tun?
Erhalten Sie Post vom Beitragsservice und für Ihre Wohnung zahlt noch niemand den Rundfunkbeitrag, sollten Sie das Formular ausfüllen und das Einzugsdatum vermerken.
Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend ab dem Datum des Einzugs zu verlangen.
Beispiel: Wenn Sie am 24. Dezember 2022 eingezogen sind, müssen Sie ab dem 1. Dezember 2022 Beiträge zahlen. Beachten Sie, dass Nebenwohnungen ebenfalls angemeldet werden müssen und eine Befreiung separat beantragt werden kann.
Diese Befreiung gilt jedoch erst ab Antragsstellung; für die Vergangenheit müssen die Beiträge in der Regel nachgezahlt werden.
Ich beziehe Sozialleistungen oder habe einen Schwerbehindertenausweis. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder einen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Wählen Sie im Befreiungsformular die entsprechende Leistung aus und legen Sie eine Bescheinigung (z.B. vom Jobcenter) bei, die den Bezug von Sozialleistungen bestätigt.
Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Nachweisen per Einschreiben mit Rückschein an den Beitragsservice.
Eine Befreiung oder Ermäßigung kann rückwirkend für bis zu drei Jahre beantragt werden.
Leben Sie mit einer befreiten Person oder einer Person, die einen ermäßigten Beitrag zahlt, in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, profitieren Sie ebenfalls von der Befreiung oder Ermäßigung. Informieren Sie den Beitragsservice über Ihre Situation.
Auch Kinder unter 25 Jahren, die mit befreiten Eltern zusammenleben, können von der Befreiung profitieren.
Ich habe ein Erinnerungsschreiben vom Beitragsservice erhalten – was nun?
Wenn Sie auf das erste Anschreiben des Beitragsservice nicht reagieren, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Ignorieren Sie auch dieses, werden Sie automatisch für den Rundfunkbeitrag angemeldet.
Bei Nichtzahlung folgen Mahnungen sowie ein Festsetzungsbescheid und gegebenenfalls die Vollstreckung durch die zuständigen Vollstreckungsstellen der Länder.