Nach einer Virusinfektion am Arbeitsplatz muss die gesetzliche Unfallversicherung auch langfristige gesundheitliche Folgen entschädigen. Mit einem am Mittwoch, 17. Dezember 2025, bekanntgegebenen Urteil sprach das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam einer Erzieherin wegen eines Chronischen Erschöpfungssyndroms eine Rente nach einer Erwerbsminderung von 40 Prozent zu (Az.: L 3 U 206/19).
Was wurde verhandelt?
Die damals 42-jährige Erzieherin arbeitete an einer Grundschule bei Berlin. Anfang 2012 erkrankten dort sechs Kinder an Ringelröteln. Wie die normalen Röteln gehören diese zu den sogenannten Kinderkrankheiten, doch auch Erwachsene können daran noch erkranken. So litt die Erzieherin kurz darauf an Schwellungen und Gelenkschmerzen.
Während ihrer stationären Behandlung wurde das Parvovirus B19 gesichert, das als Auslöser der Ringelröteln gilt. Infolge der Erkrankung entwickelte sich ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS), eine dauerhafte Erschöpfung, verbunden mit Schlafstörungen und einer Abnahme auch der geistigen Leistungsfähigkeit.
LSG Potsdam: Unfallversicherung muss Erschöpfungssyndrom entschädigen
Die Berufsgenossenschaft erkannte die Infektion als Arbeitsunfall an, lehnte eine Entschädigung des CFS aber ab. Wie schon das Sozialgericht Frankfurt/Oder gab nun auch das LSG der dagegen gerichteten Klage im Grundsatz statt.
Zur Begründung erklärten die Potsdamer Richter, mehrere Sachverständige hätten bestätigt, dass das Erschöpfungssyndrom auf die Infektion mit Ringelröteln zurückgeht.
Allerdings setzte das LSG die Höhe der Erwerbsminderung und damit auch der Unfallrente deutlich niedriger an als zuvor das Sozialgericht. Hierzu gebe es beim CFS noch keine unfallmedizinischen Erfahrungssätze. Daher stützten sich die Potsdamer Richter auf die „Begutachtungsempfehlung Post COVID“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Danach könne eine stärker ausgeprägte Fatigue-Symptomatik generell mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 Prozent zu bewerten sein. Treten weitere Symptome hinzu, könne dieser Wert erhöht werden.
Wegen der bei der Erzieherin hinzukommenden chronischen Muskel- und Gelenkschmerzen setzte das LSG die MdE auf 40 Prozent fest.
Revision des Urteils nicht zugelassen
Die Revision gegen sein Urteil vom 27. November 2025 ließ das LSG Potsdam nicht zu. Hiergegen können aber beide Seiten Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel einlegen. mwo/fle



