Drei wichtige Tipps, um 2025 früher in Rente zu gehen. Wir zeigen, wie sich finanzielle Verluste durch gezielte Maßnahmen vermeiden lassen. Von steuerlich absetzbaren Einmalzahlungen über clevere Teilzeitregelungen bis zu Sonderwegen für langjährig Versicherte oder pflegende Angehörige: Wer strategisch plant, kann schon 2025 abschlagsfrei früher in Rente gehen.
Früher in Rente: Warum das teuer werden kann
Wer in Deutschland vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre) in den Ruhestand tritt, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen: Pro Monat des vorgezogenen Ruhestands sinkt die Rentenzahlung um 0,3 %. Das ergibt 3,6 % pro Jahr – ein Abzug, der sich auf Lebenszeit summiert.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer geplanten Rente von 1.500 Euro verliert bei zwei Jahren vorgezogenem Ruhestand monatlich 108 Euro. Das sind über 30.000 Euro in 25 Jahren Rentenbezugsdauer – netto weniger Spielraum im Alter.
Tipp 1: Rentenabschläge mit Einmalzahlung ausgleichen
Die Deutsche Rentenversicherung erlaubt es, Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen auszugleichen. Wer beispielsweise zwei Jahre früher in Rente gehen will, kann durch eine einmalige Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse eine Kürzung vermeiden.
Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach dem persönlichen Rentenanspruch und dem Ausmaß der Vorverlegung.
Die Zahlung ist steuerlich absetzbar und somit doppelt attraktiv.
Arbeitgeber können sich freiwillig beteiligen, insbesondere wenn ein frühzeitiger Austritt betriebsbedingt gewünscht ist.
Beispiel: Für den Ausgleich von 7,2 % Rentenabschlag müsste ein Versicherter etwa 26.765 Euro einzahlen – bei steuerlicher Absetzbarkeit ergibt das in vielen Fällen eine realwirtschaftlich geringere Belastung.
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Tipp 2: Mit der Flexirente die Rente aufbessern
Auch im Ruhestand weiterzuarbeiten, kann sich finanziell lohnen. Das sogenannte Flexirentenmodell erlaubt es Rentnern, neben dem Rentenbezug erwerbstätig zu bleiben – und dabei zusätzliche Rentenpunkte zu sammeln.
Fallbeispiel: Eine 64-jährige Teilrentnerin mit 1.200 Euro monatlichem Nebenverdienst erwirbt jährlich etwa 0,2852 Entgeltpunkte. Das entspricht rund 11,63 Euro mehr Monatsrente – dauerhaft.
Zudem bietet die Beschäftigung nach Renteneintritt psychologische und soziale Vorteile: Man bleibt körperlich aktiv, geistig gefordert und sozial eingebunden.
Tipp 3: Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren oder bei Schwerbehinderung
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, gehört zu den besonders langjährig Versicherten. Diese Gruppe darf – je nach Geburtsjahrgang – bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen.
Beispiel: Ein Versicherter, geboren am 1. Januar 1961, kann zum 1. Juli 2025 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, wenn er 45 Versicherungsjahre erfüllt. Ein früherer Rentenbeginn, selbst nur einen Monat früher, würde allerdings zu Abschlägen von 12,6 % führen – ein Verlust von mehreren zehntausend Euro auf lange Sicht.
Auch Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Für den Geburtsjahrgang 1961 ist ein abschlagsfreier Renteneintritt bereits mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich – also ebenfalls ab Juli 2025.
Zusatztipp: Pflege zählt – Rentenpunkte durch Angehörigenpflege
Ein oft übersehener Weg zur Rentensteigerung betrifft pflegende Angehörige: Wer Familienmitglieder regelmäßig pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte durch die Pflegekasse gutgeschrieben bekommen – auch im höheren Alter oder bei Teilrente.
Diese Beitragsleistung der Pflegekasse erfolgt sogar dann, wenn der pflegende Angehörige selbst bereits eine Teilrente bezieht. Voraussetzung ist, dass eine Pflegeleistung von mindestens 10 Stunden pro Woche erfolgt – verteilt auf mindestens zwei Tage.
Dieser Weg bietet Rentnern eine doppelte Entlastung: Sie helfen Angehörigen und verbessern gleichzeitig die eigene Altersversorgung – kostenlos.
Peter Knöppel, Rentenberater und Rechtsanwalt, rät: „Lassen Sie sich rechtzeitig eine aktuelle Rentenauskunft ausstellen. Prüfen Sie Ihre Wartezeiten. Wer gut plant, kann 2025 ohne finanzielle Einbußen früher in den Ruhestand starten.“